Deutschland

1.000 Euro Ordnungsgeld: Wahrheit im Bundestag unerwünscht!

1.000 Euro Ordnungsgeld: Wahrheit im Bundestag unerwünscht!
Rollenspiele mit Perücke: Markus aka Tessa Ganserer von den Grünen

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch kassierte zwei Ordnungsrufe und sogar ein Ordnungsgeld für „Missgendern“, weil sie Tessa Ganserer von den Grünen mit deren bürgerlichen Namen ansprach.

von Felix Perrefort

Weil Beatrix von Storch (AfD) Tessa Ganserer (Grüne) in einer Bundestagsrede als Mann bezeichnete, verhängte die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) einen Ordnungsruf samt Bußgeld von 1000 Euro über sie. Das, obwohl Ganserer biologisch und juristisch ein Mann ist und sogar als „Markus Ganserer (Tessa)“ auf dem Wahlzettel in den Bundestag gewählt wurde.

Begründung: Von Storch hätte gegen die „Würde des Hauses“ verstoßen – eine Formulierung, die in der Hausordnung des Bundestags eine wichtige Rolle spielt, ohne dabei präzisiert zu werden.

Vergangene Beispiele für Ordnungsrufe zeigen aber, was man sinnvoll als Verstöße gegen die Würde des Bundestags begriff: vor allem Beleidigungen und Pöbeleien. Die folgenden drei Aussetzer machen deutlich, dass die Rede der AfD-Politikerin eben nicht in diese Kategorie passt. 

Nicht eingebildete Entgleisungen im Bundestag:

  1. Im letzten Juli kassierte etwa Michael Schrodi (SPD) einen Ordnungsruf für folgende Aussprüche: „Ich bin zum Präsidium gegangen und habe dem CDU-Vertreter gesagt: ‚Gemeinsam mit Faschisten einen solchen Popanz zu machen, ist inakzeptabel.‘“ Man mache „keine gemeinsamen Sachen mit der rechtsextremen AfD“. Das war für die Bundestagspräsidentin, die im Übrigen seine SPD-Parteigenossin war, zu viel: Schrodi musste 1000 Euro Bußgeld blechen.
  2. Davor hatte es zuletzt den AfD-Abgeordneten Petr Bystron im Jahr 2018 erwischt: Bei der Kanzlerwahl Merkels hatte er seinen Stimmzettel fotografiert und auf Twitter verbreitet, womit er „bewusst gegen den Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl verstoßen“ hätte, so der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Für diese „schwerwiegende Verletzung Würde des Bundestags“ verhängte er ebenfalls ein Ordnungsgeld. Zu Recht: Das Wahlgeheimnis schützt zwar in erster Linie den Wähler in seiner Wahlentscheidung, muss vor und nach der Wahl also nicht respektiert werden – wohl aber während des Wahlvorgangs selbst.
  3. Den Vogel abgeschossen hatte Joschka Fischer (Grüne) im Jahr 1985, als er den damaligen Vizepräsidenten Richard Stücklen (CSU) mit den Worten anschnauzte: „Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub!“

Was ist denn nun eine Frau? 

Wie diese Beispiele zeigen, ist die „Würde des Hauses“ zwar eine interpretationsbedürftige Kategorie. Normalerweise wird sie aber im Einklang mit unserer Rechtsintuition verwendet, wenn die Redefreiheit im Parlament eingeschränkt wird. Ganz anders verhält es sich nun bei Beatrix von Storch, die das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ am 15. November so kritisierte:

„Dieses Gesetz ist der Weg ins Tollhaus. Sie sagen: Nicht die Biologie bestimmt, was eine Frau ist. Und ich frage Sie: was denn dann? Lackierte Fingernägel, lange Haare, Minirock? Auf die alles entscheidende Frage hat die Ampel keine Antwort: Was ist eine Frau? Der Grund: Die Grünen ertragen nicht, dass Wunsch nicht Wirklichkeit ist. Jeder Kollege kann sich wünschen oder fühlen, eine Frau zu sein. Darüber urteilen wir nicht. Und: Das macht ein Leben ganz sicher schwer. Aber: Es macht einen nicht zur Frau. Man kann sein Geschlecht ebenso wenig ändern wie sein Alter oder die Körpergröße. Weil Sie die Wirklichkeit nicht akzeptieren, wollen Sie sie jetzt verbieten. Wer in Zukunft Markus Ganserer Herrn Ganserer nennt, soll dafür 10.000 Euro Strafe zahlen. Für die Wahrheit. So steht es im Gesetz.“

Wille und Willkür statt Wahrheit

Weder pöbelte Beatrix von Storch gegen Tessa Ganserer, noch beleidigte sie diese. Sie nannte nur einen Menschen bei seinem bürgerlichen Namen und gemäß seinem Geschlecht. Die AfD-Politikerin argumentierte rational, zeigte sich sogar tolerant („darüber urteilen wir nicht“), ja empathisch („macht das Leben ganz sicher schwer“). Entgegen dem woken Zeitgeist hielt sie allerdings an der Vorstellung allgemeingültiger Wahrheit fest, mit welcher individuelle Wünsche eben auch in Konflikt geraten. Sie beharrte mit Recht darauf, dass Wahrheit sich der Willkür des Individuums nicht beugen muss.

Die späte Entdeckung der Weiblichkeit

Bedeutsam: Erst im Alter von 31 Jahren „spürte“ Ganserer, dass „er auch eine Frau ist“, wie die Süddeutsche im Jahr 2018 noch über den „bayerischen Grünen-Politiker Markus Ganserer“ berichtete, der seinerzeit nur „zweimal im Monat seine weibliche Identität öffentlich auslebte“. Vor lediglich fünf Jahren hatte sich Ganserer noch nicht einmal entschieden, welchem Geschlecht genau sie denn angehöre. Dies hat sie nun getan und die gesamte Gesellschaft soll sich dem jetzt beugen. Wer es im Bundestag nicht tut, der soll bestraft werden, waren sich die Parteien gegen die AfD einig, als sie deren Einspruch einstimmig ablehnten

Tessa Ganserer kann sich lediglich wünschen, aber nicht verlangen, als Frau bezeichnet zu werden. Das sollte so selbstverständlich sein, wie – der Würde des Hauses wegen – nicht in Reizwäsche im Bundestag aufzukreuzen.

Retten Sie das Meinungsklima!

Ihnen gefallen unsere Inhalte? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute, ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl!

🤝 Jetzt Spenden

Neu: Folge uns auf GETTR!

GETTR – 100% Meinungsfreiheit! zensurfrei · unabhängig · zuverlässig
Teilen via