Deutschland

Zivilschutzgesetz: Bauernhöfe und Lebensmittelbetriebe werden notfalls beschlagnahmt

Zivilschutzgesetz: Bauernhöfe und Lebensmittelbetriebe werden notfalls beschlagnahmt

Im neuen Zivilschutzgesetz steckt außer der Empfehlung, einen 10-Tages-Vorrat bereitzuhalten, noch mehr: Im Krisenfall darf die Bundesregierung Bauernhöfe und Lebensmittelbetriebe beschlagnahmen und Regeln zu Produktion und Lebensmittel-Verteilung erlassen. Zur „zivilen Unterstützung der Bundeswehr” sollen Bürger die Armee notfalls Kraftfahrzeuge und Treibstoff überlassen.

Die Empfehlung, einen 10-Tages-Vorrat im Haus zu haben machte diese Woche mediale Furore. Im neuen Zivilschutzkonzept der Bundesregierung gibt es aber noch weitere interessante Punkte:

Es sind Befugnisse darin enthalten, mit denen die Regierung Regeln zur Produktion und Zuteilung von Lebensmitteln erlassen kann. Neu ist dabei, das Behörden notfalls Bauernhöfe und andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmen dürfen. „Spiegel Online“ berichtete.

Offiziell kommt die Regierung mit dem Konzept den Anforderungen des Bundesrechnungshofes nach, der 2011 rügte, dass für eine Versorgungskrise nicht ausreichend vorgesorgt sei. Einerseits mahnte der Rechnungshof „die Erarbeitung aktueller Krisenszenarien“ an, andererseits sprach er sich dafür aus, ein Gesamtkonzept zu erstellen. Bisher gab es zwei getrennte Gesetze: Für Krisenfälle im zivilen und im militärischen Bereich. Erlaubt werden jetzt erstmals die Beschlagnahmung von Bauernhöfen und Lebensmittelbetrieben.

Zivile Unterstützung der Bundeswehr

„In einem weiteren Unterpunkt heißt es außerdem, im Rahmen bestehender Gesetze sei zivile Unterstützung für die Bundeswehr vorzubereiten, damit die Soldaten ihre Einsatzgebiete erreichen könnten.“

„Als Einzelpunkte möglicher ziviler Hilfe werden die Mitwirkung bei der Lenkung des zivilen und militärischen Straßenverkehrs genannt oder die Bereitstellung von Treibstoffen. Zudem könne es darum gehen, zivile Verkehrsmittel, -leistungen und einrichtungen zur Verlegung der Truppen zur Verfügung zu stellen“, berichtete die „Welt“.

https://www.youtube.com/watch?v=v3P4OUmJKac

Was ist eine Versorgungskrise?

Das Agrarministerium definiert eine Versorgungskrise so: „Eine Versorgungskrise ist ein Szenario, in dem bis zu 80 Millionen Menschen über den freien Markt keinen Zugang zu Lebensmitteln mehr haben und daher hoheitlich versorgt werden müssen“.

Der Unterschied steckt im Detail: Extremwetterlagen, technische Störungen, Naturkatastrophen oder die Freisetzung von Gefahrstoffen dürfen nach Experteneinschätzungen nicht zu einer Versorgungskrise führen. Denn: „Derartige Ereignisse konnten seit Bestehen der Bundesrepublik stets mit den Mitteln des Katastrophenschutzes bewältigt werden“.

Somit kommen als Ursache für eine Versorgungskrise in Betracht: Kriegerische Auseinandersetzungen, großflächiger Stromausfall, eine Pandemie oder ein Terroranschlag mit großflächiger Freisetzung radioaktiver Strahlung.

Staatliche Vorratshaltung wird neu geordnet

Auch die staatliche Bevorratung mit Lebensmitteln soll neu überprüft und geordnet werden, fordert der Bundesrechnungshof. Bisher ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig für die „Zivile Notfallreserve“. Diese beinhaltet Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch, um in Ballungsräumen im Notfall den Menschen zu einer täglichen Mahlzeit verhelfen soll. Weiterhin gehört die Vorratshaltung mit Weizen, Roggen und Hafer hinzu, um die Versorgung mit Brot zu sichern.

Wirksamstes Mittel: Private Vorsorge

Im neuen Zivilschutzkonzept steht jedoch als wirksamstes Mittel die „Vorratshaltung durch die Privathaushalte“. Was bedeutet das? Zum einen wird im Notfall jeder Bürger auf sich allein gestellt sein (von gegenseitiger, nachbarschaftlicher Hilfe wird nicht gesprochen). Und zum anderen könnte anfangs nichts mehr funktionieren, was „normal“ ist: Strom, Wasser, Gasversorgung.

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