Deutschland

Vier Frauen, 23 Kinder – Bundesrepublik zahlt syrischer Flüchtlingsfamilie 360.000 Euro im Jahr

Vier Frauen, 23 Kinder – Bundesrepublik zahlt syrischer Flüchtlingsfamilie 360.000 Euro im Jahr
Drahtzieher der illegalen Einwanderung: Schlepperkönigin Angela Merkel (CDU) und ihr Adjutant Sigmar Gabriel (SPD)

Polygamie lohnt sich: Mit vier Frauen und gut zwei Dutzend Kindern ist der arbeitslose Syrer Ghazia A., örtlichen Medienberichten zufolge wohnhaft im idyllischen Montabaur im Westerwald, Vater einer der wohl größten Flüchtlingsfamilien Deutschlands. Laut einer Expertenbewertung beziehen alle zusammen bis zu 360.000 Euro Sozialhilfe pro Jahr.

Bereits im August hatte die „Rhein-Zeitung“ über den „Problemfall“ berichtet. Demnach sei vor einem Jahr eine syrische Großfamilie in Deutschland angekommen, bestehend aus einem einst vermögendem Geschäftsmann, vier Frauen und 23 Kindern.

Die für den Islam durchaus üblichen polygamen Ehen können in Deutschland juristisch nicht anerkannt und nach Sozialrecht nicht als eine einheitliche Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Laut „Bild“-Recherchen heißt der Mann Ghazia A. und verdiente einst mit Autowerkstätten und Mietwagen sein Geld. In Deutschland angekommen, habe sich das Familienoberhaupt entscheiden müssen, mit welcher seiner vier Frauen er eine Bedarfsgemeinschaft bilden möchte. Danach sei die Familie auf mehrere nahe liegende Städte verteilt worden. Im Laufe des Sommers sei es in den dafür angemieteten Wohnungen wiederholt zu Konflikten gekommen: Ein 16-jährigen Syrer soll sogar Verwaltungsmitarbeiter körperlich angegriffen, einige seiner Brüder mehrmals Einrichtungsgegenstände zerstört haben.

Augenzeugenberichten zufolge sollen die Söhne zunächst versucht haben, den Schulbesuch ihrer Schwestern zu verhindern, wobei die Frauen angeblich sogar von Zeit zu Zeit in den Keller eingesperrt worden seien.

Inzwischen seien bei der Integration der Riesen-Familie aber Fortschritte zu verzeichnen, schreibt die Bild-Zeitung unter Berufung auf die Behörden. Es sei gelungen, der Großfamilie europäische Werte und den Sinn der Schulpflicht nahezubringen. Ghazia A. lebt nun mit einem Teil seiner Familie und der ältesten Frau in der rheinland-pfälzischen Stadt Montabaur. Einen Job habe der 49-Jährige bislang nicht gefunden. Wahrscheinlich hätte der Familienvater auch kaum Zeit für echte Arbeit, da er ja meistens unterwegs sei: „Nach unserer Religion habe ich die Pflicht, jede Familie gleichermaßen zu besuchen und bei ihnen zu sein, keine zu bevorzugen!“, erklärt Gazia, der die ganze Woche lang von einer seiner im Umkreis von 50 Kilometer lebenden Familien zur nächsten pilgert, gegenüber der „Bild“.

Ghazia A. lebt nun mit einem Teil seiner Familie und der ältesten Frau in der rheinland-pfälzischen Stadt Montabaur. Einen Job habe der 49-Jährige bislang nicht gefunden. Wahrscheinlich hätte der Familienvater auch kaum Zeit für echte Arbeit, da er ja meistens unterwegs sei: „Nach unserer Religion habe ich die Pflicht, jede Familie gleichermaßen zu besuchen und bei ihnen zu sein, keine zu bevorzugen!“, erklärt Gazia, der die ganze Woche lang von einer seiner im Umkreis von 50 Kilometer lebenden Familien zur nächsten pilgert, gegenüber der „Bild“.

Laut dem Diplom-Finanzwirt des Deutschen Arbeitgeber Verbandes e.V. (DAV), Hubert Königstein, können, ausgehend von den aktuellen Höhe der Sozialhilfebeträge, alle Familienmitglieder zusammen durchaus 360.000 Euro pro Jahr erhalten, etwa 30.030 Euro im Monat.

„Für den obigen, als Annäherung ermittelten, Betrag arbeiten bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 2.461 Euro immerhin 12,2 Handwerksgesellen“, so der Experte.

Auf den Nettolohn bezogen, 1.596 Euro bei einem Handwerksgesellen in Steuerklasse 1, müssten dann 18,8 Handwerksgesellen arbeiten. Dies würde auch bedeuten, dass bei 314,33 Euro Lohnsteuer 95,5 Handwerksgesellen ihre gesamte Lohnsteuer allein für den Unterhalt dieser syrischen Großfamilie zahlen würden, was umgerechnet den Gegenwert von 2.292 Arbeitsstunden bzw. 458 Arbeitstagen bedeuten würde.

„Das Vorgenannte ist kein Plädoyer für die Abschaffung von Hilfe, Hilfe zur Selbsthilfe steht nicht zur Disposition – es ist aber Wissengrundlage, um entscheiden zu können, welche Form von Lebensentwürfen wir künftig finanzieren wollen und finanzieren können“, so Königsstein.

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