Hintergründe

Dokument zur Asylkrise belegt: Polizei wird gezwungen Rechtsstaat außer Kraft zu setzen

Bereits im Januar berichteten wir, dass ein Polizei-Dokument für Kiel den Beamten vorschreibt, keine kriminellen Flüchtlinge zu verfolgen. Darüber hinaus wurden die Polizisten in Schleswig-Holstein dazu angewiesen eingeschränkte bis gar keine Ermittlungen bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht, wie zum Beispiel bei illegaler Einreise, durchzuführen.

„Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden und Merkblattfertigung wäre unzulässig) bei einfachen/niedrigschwelligen Delikten (Ladendiebstahl/Sachbeschädigung) regelmäßig aus,“ heißt es in einem internen Polizei-Papier, berichtete die „Bild-Zeitung“.

Diese Vorgabe erhielt die Polizei im Oktober 2015. Dadurch ist die Polizeidirektion Kiel massiv eingeschränkt wenn es um die Aufklärung von Diebstahl beziehungsweise Sachbeschädigung – ausgeführt von Migranten – geht, und deren Personalien nicht eindeutig feststehen oder nicht (wie vorgeschrieben) binnen zwölf Stunden geklärt werden können.

Und das kommt durch die massenhafte illegale Einwanderung oftmals vor. Die Tatverdächtigen verfügen oft über keinen Reisepass oder Personaldokumente, und können somit auch nicht erfasst oder rechtzeitig ausgeforscht werden. Tatsächlich ist es so, dass die Flüchtlinge Ladendiebstähle, mit dem Wissen begehen, dass sie sich nicht ausweisen müssen und somit auch kein Strafverfahren eingeleitet wird.

Durch die interne Anordnung versucht die Polizei oft gar nicht mehr die Identität der Täter festzustellen und gegen die Verdächtigen zu ermitteln. Der Aufwand wäre viel zu hoch und die Erfolgsaussichten zu gering. Hinzu kommt auch, dass die Polizisten oftmals überfordert sind um den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu bewältigen.

Bei schwereren Straftaten soll jedoch konsequenter ermittelt werden: „Bei höherwertigen Straftaten, ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls sollen die Personalien jedoch in der Regel ermittelt werden,“ so der O-Ton der Regelung, berichtet die „Bild“.

Dem Bericht zufolge galt die Regelung nicht nur für Kiel sondern für ganz Schleswig-Holstein und zwar solange, bis eine umfassende Lösung für das Problem gefunden wurde. Die Polizei Kiel gab bereits bekannt, dass die Regelung nicht mehr aktuell sei und durch ein Rundschreiben vom 23. Dezember ersetzt wurde. Die Bild-Zeitung berichtet jedoch, dass in dem aktuelleren Dokument vom Umgang mit Kleinkriminalität in Bezug auf Flüchtlinge überhaupt nichts zu lesen sei.

Für Aufsehen sorgte auch die Nachricht, dass die Polizei in Schleswig-Holstein eingeschränkte bis gar keine Ermittlungen bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht, wie zum Beispiel bei illegaler Einreise, führen soll.

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