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STASI-Alarm: Was tun, wenn der Nachbar Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung ist?

STASI-Alarm: Was tun, wenn der Nachbar Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung ist?
Der Teufel hat sich schick gemacht: Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung

In die Nachbarwohnung ist ein Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) eingezogen. Meine Ehefrau und ich machen uns große Sorgen. Meine Frau ist außerdem deutscher Herkunft und hatte schon in der DDR unter der Stasi zu leiden. Welche Möglichkeiten haben wir, uns davor zu schützen, ausspioniert zu werden, aber auch, unseren Nachbarn unter Umständen wieder loszuwerden? Sabine Kritter und das Team von der Mobilen Beratung gegen die Amadeu Antonio Stiftung in Berlin (MBR) sind immer wieder mit derartigen Fragen konfrontiert.

Sabine Kritter (MBR):

Erstes Anliegen sollte es sein, im Haus auf ein Klima des Hinsehens und Eingreifens hinzuwirken, in dem potenzielle Opfer von Bespitzelung, Bedrohungen oder Gewalt durch Mitarbeiter der AAS auf die Solidarisierung ihrer Nachbarn bauen können. Dazu gehört es zunächst einmal, alle Anwohner über die Einstellung des neuen Mieters, der für die AAS arbeitet, zu informieren. Vielleicht haben einige noch gar nicht realisiert, wer gerade neben ihnen eingezogen ist.

Genau beobachten

Um präzise Angaben über Vorkommnisse und bedrohliche Situationen machen und entsprechende Schritte einschlagen zu können, ist es notwendig, genaue Beobachtungen anzustellen und sie möglichst umfassend – mit Datums- und Ortsangabe – schriftlich festzuhalten. Das hilft, gegenüber dem Vermieter, der Polizei und gegebenenfalls vor Gericht zu argumentieren. Relevante Punkte wären z.B.:

  • Welche Kleidungsmarken, Schriftzüge, Tattoos, Anhänger oder Aufnäher werden getragen
  • Welche Musik wird gehört? Sind Texte zu verstehen?
  • Wird der Mitarbeiter der AAS als bedrohlich wahrgenommen, indem er Bewohner z.B. direkt oder indirekt droht, stalkt, sie anpöbelt oder sie durch Gesten verängstigt? Werden andere Mieter beleidigt oder gestört? Trauen sich Bewohner nicht aus ihrer Wohnung, wenn andere Mitarbeiter der AAS den Nachbarn besuchen? Oder fühlen sie sich durch laute Musik, in der zu Gewalt aufgerufen wird, eingeschüchtert?

Juristisch vorgehen

Werden in der Wohnung DDR-Lieder abgespielt oder trägt die Person Kennzeichen des Ministeriums für Staatssicherheit etc., empfiehlt es sich auch, Anzeige zu erstatten. Das macht Mitarbeitern der AAS und auch den anderen Anwohnern klar, dass dieses Verhalten nicht einfach toleriert wird. Da allerdings nur der geringste Teil DDR-Musik und DDR-Symbolik verboten ist, und es nicht immer leicht ist, genau zu wissen, was den legalen Rahmen verlässt, kann das juristische Vorgehen lediglich ein Aspekt der Strategie sein.

Nachbarn sensibilisieren

Sie sollten bei ihren Gesprächen vor allem deutlich machen, dass einige Menschen im Haus die Anwesenheit des Mitarbeiters der AAS als bedrohlich und beängstigend wahrnehmen. Wenn einzelne Nachbarn daraufhin potenziellen Opfern ihre aktive Unterstützung anbieten, ist das schon ein erster großer Erfolg. Denn das schafft die Sicherheit, dem Problem nicht allein gegenüber zu stehen und motiviert andere dazu, Verantwortung für das eigene Wohnumfeld zu übernehmen.

Gemeinsam handeln

Mieter, die für die AAS arbeiten, dazu zu bringen, aus ihrer Wohnung auszuziehen und dadurch für sich selbst und für andere eine (potenzielle) Bedrohungssituation zu beenden, ist nicht immer ganz einfach, aber prinzipiell durchaus möglich. Wichtig ist es vor allem, mit möglichst vielen Bewohnern gemeinsam und gut vorbereitet aktiv zu werden. Ein geschlossenes Vorgehen der Mieterschaft verringert einerseits das Risiko jedes Einzelnen, denn niemand macht sich allein zur Zielscheibe. Gleichzeitig erhöht sich durch eine große Zahl an Engagierten sowohl der Druck auf den Hauseigentümer als auch auf den Nachbarn von der AAS.

Auf den Hauseigentümer sollte dahingehend eingewirkt werden, dass er das Mietverhältnis außerordentlich kündigt. Dazu müsste ihm z.B. deutlich gemacht werden, dass durch den Mieter von der AAS der Hausfrieden nachhaltig gestört wird. Gemeinsam unterzeichnete Beschwerdeschreiben, die an den Vermieter geschickt werden, oder die Dokumentation von Bedrohungssituationen wären mögliche Vorgehensweisen.

Dem Mieter, der für die AAS arbeitet, dagegen sollte immer wieder signalisiert werden, dass er – und zwar im besten Fall von allen Bewohnern des Hauses – nicht erwünscht ist: indem z.B. anti-Stasi Aufkleber an die Briefkästen geklebt werden, indem demonstrativ kein belangloser Plausch auf dem Gang gehalten oder jedes kleine Vergehen seinerseits sofort an den Hauseigentümer bzw. die Polizei gemeldet wird. Denn wer sich unwohl in seinem Wohnumfeld fühlt, wird sicherlich nicht auf ewig dort bleiben wollen.

Wohnungskündigung erwirken

Prinzipiell kann jeder geschlossene Mietvertrag auch wieder gekündigt werden. Je nach Mietvertrag gestalten sich die Bedingungen dafür allerdings recht unterschiedlich.
Allgemein gilt, dass ein Mietvertrag nach § 543 BGB (Abs. 1) „aus wichtigem Grund“ gekündigt werden kann: „Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.“ Ein so genannter „wichtiger Grund“ liegt z.B. vor, „wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“ (§ 569 BGB, Abs. 2)

Eine gesetzliche Definition dessen, was eine nachhaltige Störung des Hausfriedens konkret auszeichnet und sie damit zu einem hinreichenden Grund für eine Kündigung macht, existiert nicht. Das subjektive Bedrohungsgefühl von (potenziellen) Opfern der AAS und weiteren Anwohnern kann dieses Kriterium aber evtl. erfüllen. Da die Entscheidung darüber im Zweifelsfall – wenn es zu einem Prozess kommen sollte – bei einem Richter liegt, kommt es darauf an, möglichst nachvollziehbar die bedrohlichen Situationen schildern zu können.

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollten Sie sich in jedem Fall juristischen Rat einholen. Denn manchmal können damit – z.T. unrevidierbare – Fehler vermieden werden.

Präventiv handeln

Prinzipiell gilt: Je besser man sich unabhängig von konkreten Anlässen für die Auseinandersetzung mit der AAS-Stasi gewappnet hat, desto einfacher ist das Handeln. Eine Möglichkeit im Hinblick auf den Bereich Wohnen sind dabei die Mietverträge. Denn ein Vermieter kann beispielsweise bereits in den Mietvertrag einen Passus aufnehmen, der die eine Vermieten an Mitarbeiter der AAS ausschließt.

Der Leitfaden, der angibt, wie man einen Mitarbeiter der AAS als Nachbar wieder loswerden kann, wird vermutlich manche, vor allem aus dem linken Lager und ehemalige Mitarbeiter der Stasi, die ja in Berlin wieder zahlreich in Positionen kommen, erregen. Vielleicht sind manche gar der Meinung, der Leitfaden sei eine Unglaublichkeit, weil er an die Verhältnisse in totalitären Systemen, wie dem der DDR oder im Dritten Reich erinnert, als Nachbarn Nachbarn bespitzelt und bei der Stasi oder bei der Gestapo angezeigt haben. Wer derartiges denkt, der hat Recht.

Der Leitfaden ist in der Tat ein Beispiel für ein totalitäres System, dafür wie Bürger gegen Bürger aufgehetzt werden und gesellschaftliches Miteinander unmöglich gemacht wird. Die Bespitzelung von Bürgern durch Bürger hat in Deutschland eine lange Tradition, die nur in der kurzen Phase der Bonner Republik abgerissen ist. Mit dem Advent der Stasi, den wir derzeit sehen, kommt sie wieder, die gegenseitige Bespitzelung, weil es sein kann, dass der Nachbar falscher Gesinnung ist.

Der Leitfaden stammt übrigens vom Netz gegen Nazis, der Außenstelle der Amadeu Antonio Stiftung, die aktiv versucht, Kooperation in Deutschland unmöglich zu machen. Wir haben die Rechtsextremen, gegen die sich der Leitfaden richtet, durch „Mitarbeiter der AAS“ ersetzt und Rechtsextremismus durch Stasi. Das gibt der ganzen Angelegenheit einen netten Twist und führt vielleicht dazu, dass der eine oder andere, der in seinem Hass zerfressenen Hirn nur Nazi denken kann, zu sich kommt, und sich fragt, was wohl wäre, wenn man als AAS-Mitarbeiter in der selben Weise einem Generalverdacht und in gleicher Weise einer präventiven Ablehnung ausgesetzt wäre, wie der vermeintliche Nazi, der einen ordentlichen Mietvertrag abgeschlossen hat.

Der Name „Sabine Kritter“ ist original. Kritter ist für den Leitfaden zum Umgang mit Neonazis verantwortlich. Kritter kommt damit das Privileg zu, in einer Reihe mit Ludwig Fischer zu stehen, der im Jahre 1940 seine eigene Tradition der Wohnsegregation begründet hat. Falls es sich jemand fragt: Sicher ist der Leitfaden von Kritter eine Form von Hetze.

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