Deutschland

Umgangsrecht: Merkel-Regime will Kritik an Asylpolitik mit Kindesentzug bestrafen

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Wer „fremdenfeindliche“ Aussagen auf Facebook tätigt oder gegen „Flüchtlingsheime“ demonstriert, könnte demnächst sein Umgangsrecht mit seinem Kind verlieren, auch wenn keine Straftat vorliegt, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Eine Personalie des Anwaltvereins weist ins linksextreme und zugleich linksrassistische Milieu. Heiko Maas Kampf gegen missliebige Meinungen wird auf immer breiterer Front ausgefochten.

Wie das Magazin „Deutsche Anwaltsauskunft“ berichtet, kann ein „fremdenfeindliches“ Posting auf Facebook oder die Teilnahme an einer Demonstration gegen ein „Flüchtlingsheim“ zum Verlust des Umgangsrechts mit seinem eigenen Kind führen.

Im betreffenden Artikel heißt es, dass die „Diskussion um Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen einige angenehme, aber auch schockierende Seiten der Deutschen zutage gefördert habe: Immer mehr Menschen äußern sich öffentlich ‚besorgt‘ bis offen fremdenfeindlich oder demonstrieren gar gegen Flüchtlingsheime“. Völlig undifferenziert heißt es dort weiter, dass es diesen „Menschen nicht nur Facebook- und echte Freundschaften, sondern auch ihren Job kosten“ kann. Damit jedoch nicht genug.

Missliebigem Ex-Partner das Kind entziehen

Auch das Umgangs- und Sorgerecht könne gefährdet sein. Und das „dürfte vor allem Mütter und Väter interessieren, die ihr Kind gemeinsam mit einem fremdenfeindlich agierenden Ex-Partner erziehen“, so das Magazin, da das Kind durch den „fremdenfeindlichen“ Elternteil in „falsche Kreise“ gerät beziehungsweise die „falschen Werte“ vermittelt würden.

Dabei sei es zunächst auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit seinen Äußerungen oder Handlungen strafbar mache. Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen, die Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2 BGB eine Pflicht zum Wohlverhalten.

Ist das Umgangsrecht eines Pegida-Anhängers gefährdet?

Entscheidend sei der „gesunde Menschenverstand“. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Eva Becker, weist darauf hin: „Wer einmal sage, dass es ihm lieber wäre, wenn in seiner Nachbarschaft keine syrischen Flüchtlinge wohnen würden, tangiere damit das Kindeswohl noch nicht.“ Spreche ein Vater oder eine Mutter hingegen vor dem Kind offen eine Drohung gegen Flüchtlinge aus, überschreite das Elternteil damit deutlich die kritische Grenze.

Was aber ist Rassismus, wie es in der Überschrift des Artikels heißt? Becker, die für ein Interview dem Deutschen Anwaltverein für die rechtlichen Auskünfte zur Verfügung stand, stehe für Rückfragen aus zeitlichen Gründen nicht zur Verfügung, ließ der Anwaltverein metropolico wissen. Damit bleibt auch die Fragen von metropolico unbeantwortet, ob Pegida-Demonstrationen unter jene Versammlungen fallen, die aus Sicht der Autorin das Kindeswohl gefährden.

Allerdings hätte die Frage, warum der Artikel in so auffälliger zeitlicher Nähe zu der Kampagne des Bundesjustizministers zur Bekämpfung unliebsamer Meinungen in den sozialen Medien platziert wurde, wohl nicht die Interviewpartnerin, sondern vielmehr der im Impressum als verantwortlich genannte Anwaltverein selbst beantworten können. Doch dieser entschloss sich, auch diese Frage unbeantwortet zu lassen. Wie metropolico berichtete, hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Mitte September mit Facebook-Vertretern verabredet, in das soziale Netzwerk einzugreifen um gegen „menschenverachtende und rechtsradikale Parolen gegen Immigranten im Netzwerk“ vorzugehen.

Rassismus als Einbahnstraße

Abschließend wird im Artikel des Anwaltvereins darauf hingewiesen, dass das Internet im Allgemeinen und soziale Netzwerke im Besonderen beim Auffinden belastender politischer Einstellungen und Äußerungen „ausgezeichnete Dienste leisten“ könne. Wer sich über die Gesinnung eines Ex-Partners Gedanken macht, könnte in seinen Kommentaren bestätigt finden, was er vermutet hat. Von der entsprechenden Seite Screenshots zu machen oder die Seiten auszudrucken, könne im Falle eines Prozesses hilfreich sei. Denn sollte der „rechtsradikale“ Elternteil sich uneinsichtig zeigen oder sein „fremdenfeindliches“ Verhalten nicht ändern, dann könne ihm der Umgang komplett mit seinem Kind verweigert werden.

Es sei schockierend, welche Seiten der Deutschen bei solchen Demonstrationen und Meinungsäußerungen zutage befördet würden. Schockierend ist Rassismus für den Deutschen Anwaltverein allerdings augenscheinlich nur dann, wenn allzu Kritisches gegenüber Flüchtlingen geäußert wird. Rassismus gegenüber „Weißen“ scheint aus Sicht der Juristen hingegen kein Problem darzustellen. Beleg für diese Inkonsequenz ist die Vorsitzende des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht beim Deutschen Anwaltsverein, Gisela Seidler. Die Rechtsanwältin aus München besprach sich im Januar 2013 mit Mitstreitern aus der Antifa-Szene, ein Seminar zu „Kritisch-Weiß-Sein“ abzuhalten.

Wenn aus lauten sehr leise Töne werden

Beim„Kritischen-Weiß-Sein“ geht es um das Unglück, das die weiße Rasse in Form von Kolonialismus und anderem Unrecht, das streng aus heutiger Sicht beurteilt wird, über andere gebracht hat. Der Kolonialismus des türkischen Kalifats, dem zum Beispiel Griechenland über mehrere Jahrhunderte zum Opfer fiel, wird dabei regelmäßig ausgeblendet. Ebenso der blühende Sklavenhandel der Araber.

Über diesen Skandal, der sich in dem städtisch finanzierten und mehrfach wegen antisemitischer Vorfälle in die Schlagzeilen geratenen EineWeltHauses abspielte, berichtete metropolico bereits im Frühjahr 2013. Ebenso über die Verstrickungen des Bayerischen Flüchtlingsrates, dessen Trägerverein Seidler angehört, in die linksextreme Szene Münchens. Seidlers Wirken in dieser Szene und das gemeinsame Agieren mit führenden Köpfen der kommunistisch organisierten Demonstrationen aus Anlass des G-7 Gipfels in Garmisch-Partenkirchen war auch Thema der metropolico-TV-Dokumentation „G7 – Gipfel der Staatsknete“. Zu all demnach, zu den Umtrieben seines MiThiedes Gisela Seidler, das immerhin dem wichtigen Ausschuss für Ausländer- und Asylrecht vorsitzt, und dessen rassistischen Aktivitäten möchte sich der Deutsche Anwaltverein jedoch nicht äußern. Das muss als merkwürdig gelten für einen Verein, der in anderen Fällen so beredt politische Einstellungen dazu nutzen möchte, um sogar in die Kindeserziehung einzugreifen.

Ex-Stasi-Zuträger klären über „Hate-Speech“ auf

Justizminister Heiko Maas, der wie alle Justizminister vor ihm, Kontakt zum Deutschen Anwaltverein pflegt, hat allem Anschein nach bei seiner Kampagne ebenfalls keine Skrupel mit Linksextremisten zusammenzuarbeiten. In sein beratendes Gremium soll sich Maas unter anderen die linkspolitische Amadeu-Antonio-Stiftung geholt haben, die aktuell zum Thema „Hate Speech“ eine Broschüre – gefördert vom Familienministerium und mit einem Geleitwort des Bundesjustizministers ausgestattet – präsentiert.

Von Personen, wie der Stiftungsvorsitzenden Anetta Kahane wird der Bundesbürger nun aufgeklärt, dass es sich bei „Hassreden“ wie im Internet um den „Kulturkampf der Gegenwart“ handle, an welchen Elementen „Hassreden“ erkennbar sind und dass es sich hier um eine „Strategie der extrem Rechten“ handle. Anetta Kahane war von 1974 bis 1982 unter dem Decknamen „Victoria“ als Inoffizieller Mitarbeiterin des Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig. Kahane von ihrem damaligen Führungsoffizier bei der Stasi als „ehrlich und zuverlässig“ beschrieben, wurde attestiert, dass sie gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit beim MfS „Personen belastet“ habe. 1982 brach Kahane die Zusammenarbeit mit dem MfS ab, worauf sie als Dolmetscherin von der Reisekaderliste gestrichen wurde. 1986 stellte sie einen Ausreiseantrag, um dann ab 1991 im wiedervereinigten Deutschland verschiedene interkulturelle Projekte zu initiieren.

Für ihre staatsfinanzierte Tätigkeit erhielt sie im selben Jahr die Theodor-Heuss-Medaille. 2002 kam dann noch der mit 10.000 Euro dotierte Moses-Mendelson-Preis für Engagement gegen „Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus“ hinzu. Kahane – alias die „rote Vicki“ – wurden noch vor dem Bekanntwerden ihrer Stasi-Tätigkeiten weitere Belobigungen zuteil. Nach Bekanntwerden ihrer IM-Tätigkeit wurde ihr die Stelle der Ausländerbeauftragten im Berliner Senat nicht mehr angeboten. Es wurde kommuniziert, dass Kahane für den Posten nicht mehr zur Verfügung stehe.

Mark Zuckerberg verspricht, daran zu arbeiten

Im vergangen Jahr forderte Kahane Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auf, für eine stärkere Verteilung von Immigranten auf den Osten Deutschlands zu sorgen, da dieser „zu weiß“ sei. Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtet, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Samstag bei einem UN-Treffen von Facebook-Chef Mark Zuckerberg die Zusage erhalten, dass Facebook sich an der Zensur beteiligen werde. „Ich denke, wir müssen daran arbeiten“, soll Zuckerberg Merkel geantwortet haben. Dies sei auf einem Livestream der Veranstaltung zu hören gewesen, da während des Gesprächs der beiden das Tischmikrofon eingeschaltet gewesen sei.

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