Deutschland

Bundeswehr im Inneren: Bald marschieren deutsche Soldaten in unseren Städten

Bundeswehr im Inneren: Bald marschieren deutsche Soldaten in unseren Städten

Soll die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden – etwa bei schweren Terroranschlägen? Darüber wird seit den jüngsten Anschlägen diskutiert. Dabei tut man so, als sei die Frage erst jetzt brisant. Sieht man genauer hin, erkennt man, dass bereits seit Jahren der Einsatz der Bundeswehr im Innern vorbereitet wird.

von Peter Orzechowski

Noch ziert man sich etwas. Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Hauptmann Andreas Steinmetz, etwa sagt heute gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: »Wir sind für eine Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, wie es das Grundgesetz vorsieht. Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei.« Nur bei Großlagen, die ohne die Hilfe der Streitkräfte nicht beherrschbar seien, stehe es außer Frage, dass die Bundeswehr auf Bitte der Länder zum Einsatz kommen könne. »Natürlich immer im Rahmen des Grundgesetzes«, betonte Steinmetz.

Union und SPD in Berlin streiten, ob für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sei. Das jüngst veröffentlichte Weißbuch der Bundeswehr stellt aber klar, dass die Bundesregierung den Einsatz von Soldaten bei terroristischen Großlagen für verfassungskonform hält.

Der Einsatz der Bundeswehr im Innern wird schon seit Jahren diskutiert. Der damalige Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, hat bereits im April 2009 gegenüber der Rheinischen Zeitung gesagt, unter bestimmten Bedingungen sei der Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands nicht nur erwägenswert, sondern unumgänglich. Es seien Szenarien denkbar, auf die nur mit militärischen Mitteln reagiert werden könne. Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet vor, wenn

  • ein Land »Kräfte und Einrichtungen« der Streitkräfte »zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall« anfordert (GG Art. 35). Dabei kann nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Begriff »Unglücksfall« nach Sinn und Zweck des Bundeswehreinsatzes, nämlich dem wirksamen Katastrophenschutz, weit ausgelegt werden.
  • Oder wenn die Existenz des Bundes oder eines Landes oder aber auch der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährdet ist (GG Art. 87a/4 und Art. 91).

Da ist also doch einiger Spielraum, der in Richtung Bundeswehreinsatz im Inland ausgedehnt werden kann. Die Vorbereitungen dazu laufen schon seit Jahren. Stichwort ist hier die sogenannte Crowd and Riot Control (CRC). Das ist die englische Bezeichnung für »Überwachung und Kontrolle von Menschenmengen«.

Diese Aufgabe wird von zivilen oder militärischen Organisationen eines Landes oder einer Vertrags- oder Staatengemeinschaft wahrgenommen. Als CRC-Kräfte können Polizei oder Militär eingesetzt werden. Zur Ausrüstung dieser Kräfte gehören Schutzschilde, Schutzhelme, Körperprotektoren, Schlagstöcke, Reizgas, Wasserwerfer und Gummigeschosse.

Im Inland werden diese Aufgaben grundsätzlich von der Bundespolizei und der Polizei der Länder wahrgenommen. Im Falle eines Notstands jedoch kann Artikel 87a GG (siehe oben) geltend gemacht werden. Und für diesen Fall hat die Bundeswehr schon 2006 vorgebaut, indem sie vier Feldjäger-Bataillone – stationiert in Hagenow, Hamburg, Bremen und Rotenburg an der Fulda – mit CRC-Aufgaben betreute.

In diesen Einheiten werden Mannschaftssoldaten mit der Spezialisierung CRC (Non-Lethal-Weapons-Trupp, Brandbekämpfungs- und Bergetrupp) ausgebildet. Zu diesen CRC-Trupps und ihrer Bewaffnung wurde im Mai 2009 im baden-württembergischen Ettlingen ein hochrangig besetztes Symposium abgehalten. Die Themen der referierenden Militärs waren unter anderem: Der Einsatz von Non Lethal Weapons (nicht tödlichen Waffen) gegen Aufständische; Erläuterung der neuesten Elektroschockwaffen; Operationen in urbanem Umfeld – besondere Herausforderung für die Landstreitkräfte. Natürlich blieben die Vorträge und Empfehlungen des Symposiums geheim.

Gar nicht heimlich ging es dagegen am 16. Mai 2009 in Ostwestfalen zu. In der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne nahe Augustdorf fand von 8 bis 18 Uhr eine Vorführung mit dem Titel »Beherrschen von Menschenmassen« statt. Die eingesetzten Truppen zeigten den Gästen, wie im Unruhefall die Zusammenarbeit zwischen Zivilbehörden und Militär funktionieren soll.

Damit das Militär im Innern auch effektiv zuschlagen kann, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im März 2009 63 Millionen Euro für die Anschaffung von 30 000 155-Millimeter-Sprenggeschossen zur Bekämpfung von sogenannten Weichzielen in Ballungsgebieten bewilligt. Als »weiche Ziele« werden Menschen und ungepanzerte Infrastruktur bezeichnet.

Den Test eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern gab es bereits 2007. Die damals vom Bundesverteidigungsminister (BMVG) zu verantwortenden Aufklärungsflüge zweier Tornado-Kampfflugzeuge vor und während des G-8-Gipfels 2007 in Heiligendamm werteten Hans-Christian Ströbele von den Grünen und Gregor Gysi von der Linken als verfassungswidrig, Verteidigungsminister Franz Josef Jung jedoch als »technische Amtshilfe«.

Das BMVG musste im Verlauf des Eklats einräumen, die Anfrage des Abgeordneten Ströbele falsch beantwortet zu haben. Mindestens eines der Kampfflugzeuge hatte die gesetzliche Mindestflughöhe von 500 Fuß trotz vorhandener akustischer Warnsysteme unterschritten. Im Aufklärungsprozess stellte sich weiterhin heraus, dass es statt der genehmigten zwei zusätzlich auch fünf ungenehmigte Aufklärungsflüge gegeben hatte, die der amtierende Geschwaderkommodore, Oberstleutnant Heinzmann, eigenmächtig auf Anfrage der Polizei hin befohlen haben soll.

Neben Kampfflugzeugen und Hubschraubern setzte die Bundeswehr beim G8-Gipfel aus allen Teilstreitkräften Personal und Material ein. Im Einsatz waren zahlreiche Spähpanzer, sechs Verkehrsboote, drei Minenjagdboote, eine Fregatte sowie 1100 Soldaten und zivile Mitarbeiter. Die Bundeswehr stellte weiterhin ca. 6500 Unterkünfte für Polizisten zur Verfügung.

Der aktuellste Fall: Bei dem versuchten Terroranschlag von München war bereits ein Feldjäger-Bataillon alarmiert und einsatzbereit – übrigens ein weiterer Hinweis darauf, dass die Sicherheitsbehörden mit einem Großanschlag rechneten.

In der aktuellen Debatte um einen Einsatz deutscher Soldaten im Inland geht es also nur darum, zu testen, wie die Öffentlichkeit zum Thema steht. Die Vorbereitungen für einen solchen Einsatz laufen schon seit Jahren. Sollte die öffentliche Meinung aufgrund der verheerenden Sicherheitslage in ein »pro Militär im Innern« umschlagen, könnte sofort gehandelt werden.

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