Deutschland

Umstrittenes Maas-Gesetz: Merkel-Regime beschließt vollständige Regulierung des Internet

Umstrittenes Maas-Gesetz: Merkel-Regime beschließt vollständige Regulierung des Internet
Freisler-Verschnitt im Ministergewand: Heiko Maas (SPD)

Internetplattformen wie Facebook oder Twitter müssen sich auf Geldbußen in zweistelliger Millionenhöhe einstellen, wenn sie Hassbotschaften und strafbare Falschnachrichten im Netz ignorieren. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas mit dem verbindliche Standards für den Umgang mit Beschwerden zu Hasskommentaren und Fake News geschaffen werden sollen. Bei Internet- und Branchenverbänden sowie dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) stößt das Vorhaben jedoch auf Kritik. Sie befürchten, dass künftig von den Betreibern vorsorglich zu viel gelöscht wird und die Meinungsfreiheit im Netz Schaden nimmt.

Die Betreiber sozialer Netzwerke werden mit dem Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag beraten werden muss, verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkenn- und erreichbares sowie ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten. Die Konzerne müssen diese unverzüglich zur Kenntnis nehmen und auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Bei Inhalten, deren strafrechtliche Relevanz zunächst geprüft werden muss, beträgt die Frist sieben Tage.

Bei Verstößen drohen den Konzernen Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro. Den für Beschwerden verantwortlichen Managern drohen Geldstrafen bis zu fünf Millionen Euro, falls sie untätig bleiben. Die Firmen werden zudem verpflichtet, vierteljährlich über den Umgang mit den Beschwerden zu berichten. Jeder, der in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann künftig vom Betreiber des sozialen Netzwerks grundsätzlich Auskunft darüber verlangen, wer die Rechtsverletzung begangen hat.

Maas sagte, die Anbieter sozialer Netzwerke stünden in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht würden, um Hasskriminalität und gefälschte Nachrichten zu verbreiten. „Für strafbare Hetze darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße“, sagte der SPD-Politiker. Kritikern der Neuregelungen hielt er entgegen, das Problem bestehe nicht darin, dass zu viel gelöscht werde, sondern dass teilweise gar nicht gelöscht werde. Bei Twitter würden strafbare Inhalte gerade mal zu einem Prozent gelöscht, bei Facebook seien es 39 Prozent, bei YouTube hingegen 90 Prozent.

Quasi in letzter Minute war in der Begründung des Gesetzes noch klargestellt worden, dass der Tatbestand für ein Bußgeld „nicht bereits durch einen einmaligen Verstoß“ gegen die 24-Stunden- bzw Sieben-Tage-Frist zur Löschung oder Sperrung erfüllt ist. In diesen Fällen könne noch nicht davon ausgegangen werden, dass kein wirksames Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorgehalten werde, heißt es dort.

Der Internetverband eco warnte vor einer „Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams“. Im Zweifel werde mehr gelöscht, als notwendig wäre. Der Branchenverband Bitkom monierte, im Hauruck-Verfahren werde ein handwerklich schlechtes Gesetz beschlossen, dass mehr Schaden als Nutzen erzeuge. Ob es sich bei einer Äußerung um Beleidigung, Verleumdung oder eine sonstige strafrechtlich relevante Aussage handele, sei mit wenigen Ausnahmen nicht in kurzer Zeit zu klären. „Angesichts der kurzen Fristen und der hohen Bußgeld-Androhungen werden sich die Anbieter gezwungen sehen, in Zweifelsfällen vorsorglich eine Äußerung zu löschen“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die hätte gravierende Auswirkungen auf die freie Rede im Netz. Der DJV erklärte, die Meinungsfreiheit habe existenzielle Bedeutung für die Demokratie. Die journalistische Verantwortung für Inhalte könne nicht an Plattformbetreiber delegiert werden. Auch seien die Fristen zur Löschung zu kurz. Ein Facebook-Sprecher sagte, sein Unternehmen arbeite daran, illegale Inhalte zu entfernen. Mit dem geplanten Gesetz müssten private Firmen wie Richter darüber entscheiden, was in Deutschland illegal sei.

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