Deutschland

Pervers: Ordnungsamt zerrt Kind mit Gewalt zur „Frühsexualisierung“ in die Schule

Pervers: Ordnungsamt zerrt Kind mit Gewalt zur „Frühsexualisierung“ in die Schule

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein neues Exempel statuiert: Staatlicher Zwang zur „Frühsexualisierung“ führte dazu, dass ein 10-Jähriger mit Gewalt aus seinem Elternhaus gezerrt und in die Schule verfrachtet wurde. Als der Vater versuchte, die dortige Rektorin zu überreden, ihm sein Kind wiederzugeben, rief sie die Polizei, die ihm mit Verhaftung wegen Hausfriedensbruch drohte. Das Kind litt während seiner behördlichen Entführung sichtbar an Magen-Darm-Grippe, was als nebensächlich betrachtet wurde.

Der Fall spielte sich am 22.06 in Schwelm nahe Wuppertal ab. Er wurde publik durch eine Email der „Gemeinden-Vereinigung der Evangeliumschristen-Baptisten in Deutschland“, welche durch das staatliche Vorgehen das Grundgesetz verletzt sieht und ihre Mitglieder um friedlichen Protest bat. Hier ein Auszug aus der Mitteilung.

Der Vorfall

„Am 22.06.2015 um ca. 07.30 Uhr wurde der kranke 10-jährige Artur Pfaffenrot von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Wuppertal (NRW) von zu Hause abgeholt und der schulischen Sexualerziehung zwangszugeführt.

Bereits vor etlichen Wochen hat die Klassenlehrerin des Jungen, Frau Clemens, angekündigt, in den letzten drei Wochen vor den Ferien Sexualerziehung in der Klasse durchzuführen. Alle Versuche der Eltern, eine Befreiung von diesem Fach für ihren Sohn zu erwirken, scheiterten. Frau Clemens kündete sogar an, diese Sexualerziehung gerade für Artur durchführen zu wollen, da die anderen Kindern das alles schon wüssten, Artur dagegen unzureichend aufgeklärt sei und im Notfall nicht wissen würde, was man tun solle, um die Entstehung eines Kindes zu verhüten. Da die Sexualerziehung, die die Lehrerin ihrem Kind vermitteln wollte, geradezu gegensätzlich zu den Wertvorstellungen der Erziehungsberechtigten ist, die die biblische Auffassung vertreten, dass Ausleben der Sexualität nur für die Ehe bestimmt ist und ein jedes, auch „ungeplantes“ Menschenleben wertvoll und schützenswert ist, sahen sie sich gezwungen, ihr Kind in der Zeit, in der die „Sexualaufklärung“ in der Schule durchgeführt würde, vom Unterricht fernzuhalten. Zwei Wochen lang besuchte der Junge die Schule nicht, weil das Lehrpersonal es ablehnte, den Eltern den konkreten Stundenplan mitzuteilen.

Bereits in der Nacht von Sonntag auf Montag bekam der Junge erste Anzeichen der aufkommenden Magen-Darm-Grippe, so dass die Mutter sich entschlossen hatte, am Montagmorgen mit ihm einen Arzt aufzusuchen. Aber dazu kam es leider nicht. Bereits um 7.30 Uhr klingelte es an der Haustür. Ahnungslos öffneten die Eltern und standen zwei Mitarbeitern des Wuppertaler Ordnungsamtes gegenüber, die sofortigen Einlass begehrten. Diese teilten ihnen mit, dass sie den Jungen auf Antrag der Schule dem Sexualunterricht zwangszuführen sollten.

Als die Eltern daraufhin erklärten, der Junge sei erkrankt, zeigte einer der Ordnungshüter zuerst Verständnis, der andere wollte aber trotzdem auf der Zwangszuführung beharren. Auch der Anblick des verängstigten Jungen, der mit seiner „Kotzschüssel“ dasaß und dessen Kleidung deutliche Spuren der Erkrankung aufwies, änderte seinen Beschluss nicht. Dem kranken Jungen wurde nicht einmal gestattet, sich umzuziehen, sondern man brachte den weinenden und sich wehrenden Artur zu dem Fahrzeug, mit dem er abtransportiert wurde. Als der Junge in der Schule abgeliefert wurde, versuchte der Vater, der mit seinem Auto hinterhergefahren war, der Schulleiterin Frau Thönes den Sachverhalt noch einmal zu schildern; doch auch sie blieb hart und erteilte dem Vater Hausverbot. Als der Vater sich trotzdem weigerte, das Schulgelände zu verlassen, bestellte die Rektorin die Polizei; die in ca. 20 Minuten angekommenen Beamten wiesen Herrn Pfaffenrot darauf hin, dass sie ihn im Falle eines Hausfriedensbruchs festnehmen würden. So musste der Vater unverrichteter Dinge die Schule verlassen und seinen kranken Jungen der behördlichen Willkür preisgeben.“

Das sagt das Grundgesetz

Die Gemeinde sah in dem Vorfall eine Verletzung des Grundgesetzes Artikel 4 (Religionsfreiheit) und Artikel 6. In diesem heißt es:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

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