Deutschland

Genetische Vorratsdatenspeicherung: Mediziner will DNS aller Deutschen erfassen

Genetische Vorratsdatenspeicherung: Mediziner will DNS aller Deutschen erfassen
Klaus Püschel, Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin

Bei manchen Aussagen fällt es schwer zu beurteilen, ob der Sprecher selbst naiv ist – oder bloß sein Publikum für bescheuert hält. Das gilt auch für Klaus Püschel, Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin. Der möchte den Job seines Instituts, die Identität von Toten und mutmaßlichen Tätern herauszufinden, radikal vereinfachen: „Wir sollten den DNA-Code von jedem Menschen in unserem Lande haben“. Und zwar wirklich von allen. Der soll nicht nur obligatorisch von Neugeborenen und Erwachsen, sondern auch den Touristen, Flüchtlingen usw. entnommen werden.

Demnach sollten Proben von jedem Neugeborenen und Erwachsenen, von jedem Touristen und Flüchtling genommen werden. „Dann können wir Verbrechen viel schneller und viel besser aufklären, weil wir bei jeder Spur an einem Geschehensort sagen können, von wem die Spur ist“, meinte Püschel. Deutschland wäre viel sicherer. „Es wäre geradezu eine Oase im verbrecherischen Umfeld.“

Daten „tief unten in einem Bergwerkt“ sichern

Die Daten sollten „tief unten in einem Bergwerk“ gesichert werden und auch vor Hackerangriffen geschützt sein. Mehrere Richter sollten über den Zugang zu den sensiblen Daten wachen und sie nur in gesetzlich klar definierten Fällen wie bei Vergewaltigung und Mord herausgeben.

Kritik an dem Vorstoß kam von Kriminalbeamten und Datenschützern. Zwar sei der Vorschlag aus kriminalistischer Sicht „interessant“, doch wer sichere, „daß diese Datenbank nicht in falsche Hände gerät, beispielsweise in die von Kriminellen, anderen Staaten oder auch der privaten Wirtschaft, die daraus ihren Nutzen ziehen könnten und wohl auch würden“, gab der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Jan Reinecke, zu bedenken.

Datenschutzbeauftragter warnt

Auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar warnte vor Püschels Vorschlag. „Eine Erfassung des individuellen genetischen Codes der Bevölkerung stellte einen massiven millionenfachen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und die Menschenwürde dar“, sagte er dem Blatt.

Eine genetische Vorratsdatenspeicherung sei weder mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch mit der Unschuldsvermutung vereinbar. „Eine Strafverfolgung um jeden Preis, die den Einzelnen ohne Anlaß als Objekt der staatlichen Kontrolle behandelt, mag es in totalitären Systemen geben. Dem Rechtsstaat sind derartige Ansätze fremd.“

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