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ANTIFA-Terroranschlag auf Interregio Stuttgart-Karlsruhe – Tumulte und Randale im Gericht

ANTIFA-Terroranschlag auf Interregio Stuttgart-Karlsruhe – Tumulte und Randale im Gericht
Interregio-Express in Stuttgart

Zeugen schilderten vor Gericht die unglaublichen Szenen im Interregio Stuttgart-Karlsruhe. Ganz in schwarz gekleidete und teilweise vermummte junge Leute sind an der Haltestelle Mühlacker in den Zug gekommen, sagte eine ältere Dame. Diese Typen haben laut geschrien und mit Schlagstöcken aggressiv zuerst auf Sitze eingeschlagen. Eine Nachbarin von ihr bekam Angst und begann zu hyperventilieren. Dann wurden Leute zusammengeschlagen. Überall war Blut. Zuletzt wurde Reizgas im voll besetzen Großraumwagen des Interregios von den ganz in schwarz gekleideten Angreifern versprüht. Eine andere Zeugin meinte wörtlich, dies sei ein Terroranschlag. Das ganze war extrem bedrohlich. Was war passiert?

Mitglieder der Antifa waren am 10. März 2015 unterwegs zur Pediga in Karlsruhe, um, so wörtlich, vermeintliche „Rechte aufzumischen“ und „Nazis zu klatschen“! Die SPD, die Grünen und auch die Gewerkschaft Verdi hatte dazu aufgerufen, Pediga in Karlsruhe mit aller Gewalt zu verhindern. Dazu wurden extrem gewaltbereite Antifa-Einheiten aus ganz Baden-Württemberg und dem benachbarten Rheinland-Pfalz in Karlsruhe zusammengezogen.

Schon bei der Anfahrt nach Karlsruhe machten die Antifa-Kämpfer im Interregio vermeintliche Demonstranten von Pediga aus. Es wurde eine regelrechte Treibjagd unter den Augen der schockierten Zugreisenden im schon fahrenden Zug veranstaltet. Zwei vermeintliche Pediga-Teilnehmer wurden dabei schwer verletzt. Der Staatsanwalt meinte in seinem Plädoyer, die Antifa-Kämpfer suchten planmäßig nach Andersdenkenden, um sie überfallartig mit als Fahnen getarnten Schlagstöcken zusammenzuschlagen.

Die Opfer trugen Platzwunden am Kopf und viele Prellungen davon. Wegen dem von den Antifa-Kämpfern versprühten Reizgas wurden im Bahnwagon ca. 50 Menschen verletzt. Darunter viele Kinder einer mitreisenden Schulklasse. Ein anderer Zeuge schilderte vor Gericht die Situation folgendermaßen: „Ich dachte, die schlagen die tot.“ Antifa-Schläger haben mit aller Kraft auf ihre Opfer mit Schlagstöcken ca. 20 bis 25 mal eingeschlagen. Eine andere Zeugin meinte vor Gericht, sie sei so traumatisiert, dass sie seit diesem Tag keine Bahn mehr fährt. Angesprochen im Zug auf die Taten bemerkte ein Antifa-Schläger zu einem Zeugen nur „Das sind Rechte“!

Der Vorgang wurde jetzt beim Amtsgericht Pforzheim juristisch aufgearbeitet. Die Täter waren leicht zu identifizieren. Weil der Interregio in Pforzheim wegen des Gasangriffs nicht weiterfahren konnte, stiegen die Täter in die Stadtbahn U5 um, wo sie durch die Videoüberwachungsanlage gefilmt wurden. Außerdem gab es im Internet Videofilme, auf denen die Opfer die Täter erkannten. Nur unter großem Polizeischutz konnte beim Amtsgericht Pforzheim verhandelt werden. Nach einer eingehenden Leibesvisitation durfte man den Gerichtssaal in Pforzheim betreten. Handys und gefährliche Gegenstände wurden einbehalten. Eine Gruppe von ca. 25 gewaltbereiten Antifa-Kämpfern sorgte für eine unterhaltsame Gerichtsverhandlung. Die meisten Antifa-Anhänger im Saal waren einfach nur fanatisierte und aufgehetzte erwachsene Kinder, die in der präpubertären Trotzphase hängen geblieben sind. Ein paar hatten Rastafari-Locken und zeigten damit, dass Kiffen und das Einnehmen von Drogen ihr Lebensinhalt ist. Und da waren aber auch hirnlose Schlägertypen, für die Gewalt und Zerstörung Alltag ist.

Die Biografien und das intellektuelle Niveau der drei Angeklagten Michael W., Jörg S. und Remzi R. waren erschreckend. Sämtliche Berufsausbildungen und Erwerbstätigkeiten wurden nach kurzer Zeit abgebrochen. Die Täter haben sich anscheinend auf ein lebenslängliches Hartz4-Dasein und Rundum-Vollversorgung durch den Staat eingerichtet. Bei der Verlesung der Vorstrafen wurde es noch einmal lustig. Die Täter hatten trotz ihres jungen Alters so viele Vorstrafen, dass die Verlesung eine gefühlte Stunde dauerte. Von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Sachbeschädigung, vorsätzliche Körperverletzung, Führen von Waffen bis zum Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und vieles mehr war alles dabei. Es waren alle extrem gewaltbereite Serien- und Wiederholungstäter. Vertreten wurden die Antifa-Schläger durch drei linke Szene-Anwälte. Insgesamt wurde gegen die Schläger drei Tage lang verhandelt.

Am Dienstag, den 16. Mai, wurden die Plädoyers beim Amtsgericht Pforzheim gehalten und das Urteil verkündet. Der Staatsanwalt forderte für den Angriff in voll besetzen Interregio für den Haupttäter Michael. W. eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Michael W. ist acht mal straffällig geworden, einschlägig vorbestraft, hat massive Straftaten mit Schlagstöcken und Tierabwehrspray auch lange nach dem Vorgang im Interregio begangen. Der Staatsanwalt sieht daher keine Milderungsgründe und keine positive Sozialprognose für ihn und verlangte die Strafe ohne Bewährung zu erteilen. Für die Mitangeklagten forderte der Staatsanwalt für Jörg S. eine Haftstrafe auch von einem Jahr und acht Monate und für Remzi R. ein Jahr und vier Monate, allerdings auf Bewährung. Die drei linken Szene-Anwälte forderten für ihre Mandanten alle einen Freispruch.

Bei der anschließenden Urteilsverkündung kam es dann zu tumultartigen Szenen im Gerichtssaal. Amtsrichter Ingo Jekel verurteilte die drei Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung. Bei der Strafbemessung ging der Amtsrichter sogar über die vom Staatsanwalt geforderten Strafmaße hinaus. Die Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten und einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Außerdem müssen sie Schmerzensgeld an die Opfer leisten.

Weiter verfügte der Richter, dass in diesem Falle keine Prozesskostenhilfe gewährt wird und die Täter die Kosten ihrer Rechtsanwälte und des Verfahrens zu tragen hätten. Daraufhin verließ der Hauptangeklagte unter lautem Getöse den Gerichtssaal. Der Amtsrichter ließ aber sofort den Angeklagten mit Hilfe von Vollzugsbeamten zwangsweise in den Gerichtssaal zurückbringen. Hier erfuhr er, dass alle Strafen nicht auf Bewährung ausgesetzt sind, was weitere Tumulte unter den anwesenden Antifa-Kämpfern auslöste.

Bei der Urteilsbegründung äußerte Amtsrichter Jekel, dass die Jagd auf Menschen wegen einer anderen Meinung doch erschreckend an Zeiten in der deutschen Geschichte erinnert, gegen die die Antifa doch angeblich kämpfen täte. Das war zu viel für die selbsternannten und extrem gewaltbereiten Antifaschisten im Gerichtssaal. Laut pöbelnd verließen sie während der Urteilsbegründung den Saal. Weiter führte Amtsrichter Jeckel aus, dass es sich hier um einen überfallartigen Angriff und einen martialischen Auftritt der Antifa gehandelt hätte. Der Staat dulde nicht das Mundtot-machen Andersdenkender. Noch anwesende Antifa-Kämpfer fingen daraufhin an, dumme Antifa-Sprüche zu skandieren. Nur unter Polizeischutz kann der Rechtsanwalt der Opfer aus dem Gericht gehen. Aber immerhin hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er noch einigermaßen funktioniert und handlungsfähig ist. Hoffen wir, dass bei der kommenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Pforzheim dieses Urteil Bestand hält und den Antifa-Schlägern die Grenzen ihres faschistoiden Handelns weiterhin aufgezeichnet wird.

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