Deutschland

Allein gegen die Einbruchs-Mafia – was tun?

Allein gegen die Einbruchs-Mafia – was tun?

Das Geschäft mit Tresoren boomt, die Bankschließfächer werden knapp: Angesichts dramatisch zunehmender Wohnungseinbrüche sorgen sich immer mehr Bundesbürger um ihre Sicherheit und ihr Eigentum. Die Politik kapituliert, traut sich nicht einmal, die Nationalität der Täter offen auszusprechen. Was können die Bürger tun, um ihre Wertsachen zu schützen?

von Michael Brückner

Der jährlich veröffentlichten Kriminalstatistik widerfährt in aller Regel das gleiche Schicksal wie dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler. Die Medien berichten über eine erschreckende Zunahme von Wohnungseinbrüchen beziehungsweise über immer dreistere Formen der Steuergeldverschwendung, die Öffentlichkeit empört sich – und nach ein paar Tagen ist alles wieder vergessen. Doch bei den Wohnungseinbrüchen ist das seit einigen Jahren anders. Die Menschen sind verunsichert, haben Angst um ihr Eigentum.

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Natürlich wissen die Sicherheitsbehörden längst, auf wessen Konto die steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen geht. Es sind eben nicht die »Gelegenheitskriminellen«, die Angst und Schrecken verbreiten, sondern osteuropäische Banden, teilweise angeführt von ehemaligen Geheimdienstleuten – zum Beispiel von der einstigen rumänischen Securitate –, die sehr genau wissen, wie man Wohnungen und Häuser zunächst ausspioniert und später ausraubt. Werden die Täter von den Bewohnern überrascht, scheuen sie oft vor brutaler Gewaltanwendung nicht zurück. Ein Menschenleben zählt nicht viel für diese Kriminellen.

Bürger greifen zur Selbsthilfe

Ganz allmählich scheinen aber sogar die gegenüber ihren unfähigen Politikern meist überraschend nachsichtigen Deutschen die Geduld zu verlieren. Nach einer aktuellen INSA-Umfrage werfen über 70 Prozent der Bürger der Politik Untätigkeit beim Kampf gegen Wohnungseinbrüche vor. Für Flüchtlinge werde alles getan, doch von der eigenen Bevölkerung werde erwartet, dass sie sich selbst schütze, so der weitverbreitete Eindruck. Die Mehrheit (57,2 Prozent) hat auch kein Verständnis dafür, dass Polizei und Mainstream-Medien aus »politischer Korrektheit« die Nationalität der Täter geheim halten.

Weil der Staat seine Bürger und deren Wohnungen nicht mehr ausreichend schützen kann, greifen nun viele zur Selbsthilfe. Sie mieten sich Bankschließfächer an, investieren in Alarmanlagen und kaufen Tresore.

Die Nachfrage nach Bankschließfächern ist in den vergangenen Monaten drastisch gestiegen. Etwa bei jedem vierten Geldinstitut sind die Schließfächer mittlerweile komplett oder größtenteils vergeben. Vor allem bei den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken soll es in einigen Regionen bereits Engpässe geben. Viele Bürger haben Angst, ihre Goldbarren, Münzen, Schmuck, Bargeld und andere Wertgegenstände zu Hause aufzubewahren. Zumal dort nur ein eingeschränkter Versicherungsumfang gilt.

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Bei einem Einbruch sind über eine normale Hausratsversicherung in der Regel maximal 1500 Euro Bargeld gedeckt. Die Entschädigungssumme für teuren Schmuck, Gold, Briefmarken usw. liegt bei 25 000 Euro. Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere (effektive Stücke) sind bis höchstens 3000 Euro gedeckt. Vorausgesetzt natürlich, der Versicherte kann nachweisen, dass er tatsächlich Bargeld und Wertgegenstände zu Hause aufbewahrte.

Welcher Tresor bietet Schutz?

Bei einigen Versicherern gelten andere Höchstgrenzen. Ein Blick in den Versicherungsvertrag ist daher allemal ratsam. Wer einen höheren Versicherungsschutz wünscht, muss sich meist einen Wertschutzschrank (umgangssprachlich »Tresor« oder »Safe« genannt) mit einem VdS-anerkannten Widerstandsgrad der Klassen N, I oder II zulegen.

Der Tresor muss dann in den Boden oder in die Wand eingelassen und mit massiven Einmauerankern befestigt werden. Nur dadurch lässt sich der Versicherungsumfang auf bis zu 100 000 Euro erhöhen. Wer einen höheren Versicherungsschutz wünscht, muss sich darüber hinaus eine von der Versicherungswirtschaft anerkannte Einbruchmeldeanlage (Alarmanlage) zulegen.

Viel Aufwand und eine Menge Geld also. Trotzdem steigt die Nachfrage nach Tresoren deutlich. Die führenden Hersteller verkauften in den vergangenen zwölf Monaten 27 Prozent mehr Wertschutzschränke als im Jahr zuvor. Neben der Sorge, Opfer eines Einbruchs zu werden, fürchten viele Verbraucher auch, bald Strafzinsen zahlen zu müssen. Sie möchten ihr Erspartes daher nicht auf dem Konto lassen.

Doch Wertgegenstände und Bargeld einfach zu Hause aufbewahren? Das verursacht bei vielen Menschen ein ungutes Gefühl. Da ist es allemal verständlich, wenn die verunsicherten Bürger ein günstiges Bankschließfach anmieten und dort ihre Schätze in Sicherheit bringen.

Aber auch das birgt Risiken. Und die beginnen schon beim Transport der Wertgegenstände von zu Hause in die Bank. Auf diesem Weg besteht nämlich kein Versicherungsschutz. Es sei denn, man verfügt über so teure Wertgegenstände, dass man eine sogenannte private Valorenversicherung abschließt. Doch die – das räumen selbst Versicherungsexperten ein – lohnt sich kaum für den Transport von zehn Unzen Gold.

Wie sicher sind Bankschließfächer?

Befinden sich die Wertgegenstände dann erst einmal in einem Schließfach des Kreditinstituts, sind die Bankkunden beruhigt. Ohne Frage sind die Goldbarren in einem solchen Schließfach erheblich sicherer aufbewahrt als zu Hause im Wohnzimmerschrank. Doch hoch spezialisierte und bestens ausgerüstete Banden machen auch vor den Tresorräumen von Banken nicht halt.

So war es für viele Bankkunden ein Schock, als im Januar 2013 die sogenannten Tunnelräuber in den Schließfachraum der Berliner Volksbank eindrangen und Bargeld, Goldbarren, Diamanten und andere Wertgegenstände stahlen. Unversehens wurde den Kunden klar, dass auch Bankschließfächer keinen hundertprozentigen Schutz bieten, zumal, wenn der Inhalt der darin deponierten Boxen nicht ausreichend versichert ist.

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Tatsächlich gibt es keine einheitlichen Regeln für die Versicherung des Inhalts von Schließfächern. Mal besteht gar kein Schutz, mal reicht die Deckungssumme bis maximal 20 000 Euro, wobei Bargeld häufig ausgenommen ist. In den meisten Fällen erweist sich dieser Versicherungsschutz als viel zu gering. Die Kunden sollten daher unbedingt nach der Deckungssumme fragen und gegebenenfalls eine höhere Versicherungssumme vereinbaren.

Das gilt zum Beispiel auch, wenn man ein Schließfach bei seinem Goldhändler wählt. Außerdem sollte man bei seiner Hausratsversicherung nachfragen, inwieweit der Inhalt eines auf den Kunden lautenden Bankschließfachs versichert ist. Manche Policen umfassen Einbruchdiebstähle außerhalb der eigenen Wohnung (Außenversicherung).

Interessant erscheint überdies ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 2. März 2016, Aktenzeichen 26 U 18/15. Danach ist eine Bank gegenüber ihren Schließfach-Kunden schadenersatzpflichtig, wenn sie die ihr obliegenden Obhuts- und Aufklärungspflichten versäumt. Im konkreten Fall hatte ein Mann morgens ein Schließfach angemietet.

Am Nachmittag erschien er erneut mit einigen »Freunden«. Die Männer wurden von einem Bankangestellten arglos in den Tresorraum begleitet, wo er sie diskret allein ließ. In aller Ruhe begannen die Männer dann, mehrere Schließfächer zu knacken. Nach Ansicht der Richter handelte die Bank sehr unvorsichtig und muss daher Schadenersatz leisten.

Viel wäre indessen geholfen, wenn die Politik endlich ihrer »Obhutspflicht« gegenüber den Bürgern und ihrem Eigentum nachkäme. Doch was von dieser Seite zu vernehmen ist, klingt bisweilen fast schon wie eine Kapitulation vor dem Verbrechen.

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