Deutschland

Kitas sollen Eltern bei fehlender Impfberatung künftig bei Behörden denunzieren

Kitas sollen Eltern bei fehlender Impfberatung künftig bei Behörden denunzieren
Masern-Impfung eines Babys in den USA

Der Bundestag macht gegen Impfgegner mobil: Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes sollen Kitas künftig Eltern beim Gesundheitsamt melden müssen, wenn diese keine Impfberatung beim Haus- oder Kinderarzt nachweisen können.

Kitas sollen Eltern, die keine Impfberatung für ihre Kinder nachweisen können, künftig zwingend an das Gesundheitsamt melden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Überwachung übertragbarer Krankheiten vor, den der Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedete. Bisher sind die Einrichtungen nicht dazu verpflichtet. Die Bundesregierung will damit den Druck auf säumige Eltern erhöhen, um Impflücken weiter zu schließen.

Kitas sollen Eltern bei fehlender Impfberatung künftig bei Behörden denunzieren
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Bereits mit dem Präventionsgesetz war 2015 eine verpflichtende Impfberatung vor der Aufnahme eines Kinds in eine Einrichtung eingeführt worden. Wer sich hartnäckig verweigert, dem kann das Gesundheitsamt schon jetzt ein Bußgeld von 2500 Euro auferlegen. Die Kitas müssen bislang die betreffenden Eltern allerdings nicht verpflichtend an das Gesundheitsamt melden.

Das „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ sieht außerdem erweiterte Meldepflichten vor, um Krankheitsausbrüche schneller in den Griff zu bekommen. So muss unter anderem das Auftreten der sogenannten Krätze in Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften künftig dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Zudem soll das Robert-Koch-Institut (RKI) bis spätestens 2021 ein elektronisches Melde- und Informationssystem aufbauen. Dort sollen dann alle Daten von Ärzten, Laboren, Behörden und vom RKI zu übertragbaren Krankheiten zusammenfließen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nannte die Regelungen am Donnerstag im Vorfeld der Bundestagsentscheidung einen „wichtigen Schritt“ zum „besseren Schutz“ vor ansteckenden Krankheiten. Die erweiterten Meldepflichten würden helfen, Krankheitsausbrüche schneller eindämmen zu können. „Zudem verschärfen wir die Regelungen zum Impfschutz, denn die Impflücken sind in Deutschland noch immer zu groß“, erklärte Gröhe.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. In einer Stellungnahme zum Entwurf lehnte die Länderkammer die Datenweitergabe durch die Kitas an die Gesundheitsämter allerdings ab. Begründet wurde dies unter anderem mit einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kita und Eltern.

In Deutschland besteht noch keine Impfpflicht. Impfungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden öffentlich empfohlen. Dies basiert in der Regel auf Grundlage von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Jeder Bürger entscheidet bislang also frei über eine Impfung.

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