Deutschland

Cottbus: Moslem begeht bestialischen Mord – Gericht erkennt Glauben als strafmildernd an

Cottbus: Moslem begeht bestialischen Mord - Gericht erkennt Glauben als strafmildernd an
Er sprach das umstrittene Urteil: Frank Schollbach (51), Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus

Ein Urteil des Landgerichts Cottbus bestätigt die schlimmsten Befürchtungen vieler Asyl- und Einwanderungskritiker: Ein tschetschenischer Asylbewerber, der seine 27-jährige Frau mit brachialer Gewalt in Senftenberg (Brandenburg) ermordet hat, wurde von dem Gericht der brandenburgischen Stadt wegen „Totschlag“ zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Die Begründung des Gerichts von vergangener Woche macht viele fassungslos. Denn im Falle des muslimischen Tschetschenen soll das mutmaßliche Motiv Eifersucht plötzlich nicht mehr als „niederer Beweggrund“ gelten. Damit entfiel auch die Grundlage für eine Verurteilung wegen Mord. Der 32-Jährige war fanatisch davon überzeugt, seine Frau habe ihn betrogen.

Staatsanwaltschaft und Richter einig

Richter Frank Schollbach erklärt das vergleichsweise sanfte Urteil vor dem Hintergrund der islamischen Wertevorstellungen des Verurteilten. Rashid D. sei „seinem muslimischen Glauben verhaftet gewesen, den er auch sein Leben lang gelebt“ habe, zitiert ihn die „Bild“-Zeitung. Einer Polizistin soll er kurz nach der Tat erklärt haben, wenn eine Frau fremdgehen würde, habe der Mann auch das Recht, sie zu töten. So stehe es schließlich im Koran.

Anklage wegen Mord fallengelassen

Aufgrund der muslimischen Wertvorstellungen von Rashid D. wollten das Gericht und Staatsanwalt dessen Eifersucht offenbar nicht als „niederen Beweggrund“ anerkennen. Die ursprüngliche Anklage wegen Mord wurde fallengelassen. Dabei erschüttert viele Internet-Nutzer, die Berichte über das schockierende Urteil in den sozialen Medien teilten, nicht nur die Selbstverständlichkeit, mit der Richter und Staatsanwaltschaft offenbar die besondere muslimische Wertvorstellung als mildernd anerkennen.

19-mal auf Frau eingestochen

Auch die Brutalität der Tat macht viele fassungslos: Rashid D. hatte auf seine Frau insgesamt 19-mal mit dem Messer eingestochen haben. Anschließend warf er sie aus dem Fenster und schnitt ihr vor der Haustür die Kehle durch. Zur Tatzeit soll er unter Drogen gestanden haben. Eigentlich hätte Rashid D. rund einen Monat vor der Tat abgeschoben werden sollen. Doch die Polizei soll ihn damals nicht in seiner Wohnung angetroffen haben.

Abschiebung hätte Mord verhindert

Hinzu kommt außerdem: Im Falle einer Verurteilung wegen Mord hätte dem Asylbewerber eine weitaus höhere Strafe gedroht. „Bei Mord müsste er die vollen 15 Jahre oder mehr absitzen“, betonte der Berliner Strafverteidiger Alexander Pabst gegenüber der „Bild“. Nun kann er jedoch nach zwei Dritteln der Haftzeit die Entlassung auf Bewährung beantragen.

Retten Sie das Meinungsklima!

Ihnen gefallen unsere Inhalte? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute, ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl!

🤝 Jetzt Spenden

Neu: Folge uns auf GETTR!

GETTR – 100% Meinungsfreiheit! zensurfrei · unabhängig · zuverlässig
Teilen via