Deutschland

Niedersachsen: Über 1.000 Euro monatlich – Arbeitsamt zahlt Flüchtling Taxi zur Arbeit

Niedersachsen: Über 1.000 Euro monatlich – Arbeitsamt zahlt Flüchtling Taxi zur Arbeit

Um einen Flüchtling täglich mit dem Taxi zu seiner neuen Arbeit zu kutschieren, zahlt der Landkreis Osnabrück über 1.000 Euro im Monat. Der Fahrservice werde Jobbewerbern im Einzelfall gewährt, wenn keine anderen „zumutbaren“ Beförderungsmittel bestünden, teilte der Landkreis Osnabrück der Neuen Osnabrücker Zeitung mit.

Der Landkreis hatte dem Syrer eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle im 15 Kilometer entfernten Ostercappeln-Venne vermittelt. Seit dem 29. Mai läßt ihn die Arbeitsagentur mit dem Taxi zur Arbeit fahren.

„Da er in einem Drei-Schicht-Rotationssystem eingesetzt wird und die Zeiten nur unzureichend mit den öffentlichen Verkehrsmitteln abgedeckt werden, wird für die ersten drei Monate die Beförderung durch ein Taxiunternehmen sichergestellt“, rechtfertige der Landkreis die Maßnahme. Die monatlichen Kosten beliefen sich auf 1.300 Euro.

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Ein Blick auf den örtlichen Busfahrplan entlarvt diese Schutzbehauptung allerdings als dreiste Lüge. Auf die Frage ob der Flüchtling die vermittelte Arbeitsstelle auch angetreten hätte, wenn der bequeme und vom Steuerzahler finanzierte Chauffeur-Service nicht bestünde, wollte der Landkreis nicht antworten.

Maßarbeit zahlt Führerschein-Kosten

Zudem sei es in der Anfangszeit einer neuen Arbeitsstelle für Flüchtlinge möglich, einen Führerschein zu erwerben. Von den Kosten für den Führerschein Klasse B übernehme die „Maßarbeit“ bis zu 1.800 Euro. Der Transportservice gelte nicht nur für Asylsuchende, sondern für alle Bewerber, die aus der Arbeitslosigkeit in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden, stellte die Agentur klar.

Die Vermittlungsstelle prüfe bei der Arbeitsaufnahme, ob eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad „zumutbar“ sei. Grundsätzlich sei es schwieriger und kostenintensiver, Flüchtlingen eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Weil sie sich außerdem in der fremden Umgebung weniger gut zurechtfänden, müßten sie „an die Hand genommen werden“.

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