Deutschland

Nach Körperverletzung: ARD-Journalist muss Pegida-Demonstrantin Schmerzensgeld zahlen

Nach Körperverletzung: ARD-Journalist muss Pegida-Demonstrantin Schmerzensgeld zahlen

Das Landgericht Dresden hat das Verfahren gegen einen ARD-Journalisten wegen Körperverletzung gegen Zahlung eines Schmerzensgelds eingestellt. Gericht, Beschuldigter und Staatsanwaltschaft hätten sich darauf verständigt, daß der Fernsehjournalist einer Pegida-Demonstrantin 1.000 Euro Schmerzensgeld zahle. Im Gegenzug werde das Verfahren wegen geringfügiger Schuld eingestellt, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der Wochenzeitung Jungen Freiheit.

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Das Amtsgericht Dresden hatte den Kölner TV-Reporter in erster Instanz wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der ARD-Journalist einer Pegida-Demonstrantin mit einem Ellbogenstoß eine Rippe gebrochen hatte. Hiergegen hatte Wolfgang B. Einspruch eingelegt. Vor dem Landgericht Dresden sollte am heutigen Montag die Hauptverhandlung stattfinden. Nun aber wurde eine Einigung getroffen. Der Journalist ist damit nicht vorbestraft. Auch wird die Attacke nicht in sein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen.

Zeuge: Kamerateam ging es um Provokation

Ein Zeuge des damaligen Übergriffs schilderte den Vorfall vom Februar 2016 gegenüber der JF wie folgt. Gemeinsam mit einer Gruppe aus dem Erzgebirge sei das spätere Opfer, eine Mutter von zwei Kindern, zur Montagsdemonstration von Pegida nach Dresden gefahren. Nach dem Demonstrationszug, dem sogenannten Spaziergang, seien die Pegida-Teilnehmer wieder auf den Ausgangsplatz geströmt.

Im Durchgang auf den Platz habe jedoch ein Kamerateam vom NDR gestanden, das die Ankommenden filmte. Da die Journalisten mitten im Weg standen, hätten die Demonstranten nach links und rechts ausweichen müssen. Er habe den Eindruck gehabt, berichtete der Mann, es sei dem Kamerateam bewußt um Provokation gegangen, um entsprechende Reaktionen von den Demonstranten filmen zu können. Als die Frau an dem ARD-Journalisten vorbeiging, habe dieser plötzlich einen Schritt auf sie zu gemacht und ihr einen heftigen Stoß mit dem Ellbogen in die Rippen versetzt. Die Folge waren eine gebrochene und eine angebrochene Rippe.

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In der ersten Instanz konnten mehrere Zeugen den Vorfall so bestätigen. Auch stützte ein ärztliches Gutachten den Vorwurf. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten auf Freispruch plädiert. Der zuständige Richter war jedoch von der Schuld des damals 50 Jahre alten Angeklagten überzeugt und verurteilte diesen am Dienstag zu 60 Tagessätzen à 60 Euro.

„Hätte mich über eine Entschuldigung gefreut“

Das damalige Opfer, Eileen V., zeigte sich am Montag enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. „Es ist ärgerlich, daß er nun mit einer harmlosen Geldstrafe davonkommt“, sagte V. der JF. Zumal sie sich sicher sei, daß der Journalist damals vorsätzlich gehandelt habe. „Das war kein unabsichtliches Geschubse oder eine Reaktion aus Angst in der Masse. Ihm ging es um Provokation.“

Eileen V. hätte Wolfgang B. gern in der Hauptverhandlung nochmals mit seinem Verhalten konfrontiert. „Ich hätte mich über eine Entschuldigung gefreut. Von einem gestandenen Mann kann man doch erwarten, daß er wenigstens den Anstand hat, seinen Fehler einzugestehen.“ Zu den Pegida-Demonstrationen fährt die Gruppe um Eileen V. aber trotz des Vorfalls auch weiterhin. „Wir haben uns zwar in der ersten Verhandlung vor dem Richter und dem Staatsanwalt dafür rechtfertigen müssen, daß wir zu den Demonstrationen gehen. Aber davon lassen wir uns nicht abhalten.“

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