Deutschland

Zwölf Minuten bis zum Stromausfall: Wie die Bundesregierung mit dem Leben der Bürger spielt

Zwölf Minuten bis zum Stromausfall: Wie die Bundesregierung mit dem Leben der Bürger spielt

Ganze zwölf Minuten Vorwarnzeit gibt das Anfang Februar 2017 geänderte Energiewirtschaftsgesetz den lokalen Stromversorgern, um auf Anforderung „von oben“ ganze Stadtteile vom Stromnetz abzuklemmen. Eine Priorisierung darf nicht stattfinden, ebenso wenig ist ein Schadensersatzanspruch der Betroffenen möglich. Grund: Flatterstromeinspeisung kann das Netz zum Tanzen bringen, damit es nicht ganz kollabiert, werden eben Teile geopfert. Schöne neue Energiewendewelt.

von Michael Limburg

Zwölf Minuten bleiben bis zum Stromausfall. So titelt die Wetzlarer Zeitung über ein kaum thematisiertes Megaproblem für das ganze Land, das durch die Energiewende erst geschaffen wurde und welches zuvor hierzulande fast völlig unbekannt war,. Es ist das Problem der unmittelbaren Gefahr des totalen Stromausfalles -neudeutsch Blackout genannt- welcher wegen unerwartetem Lieferausfall oder ebenso unerwartetem Überangebot aus unstabilen, nicht steuerbaren Stromerzeugern aus Wind und Sonne entsteht. Dabei führt diese Überschrift den Leser in die Irre. Denn „Ausfall“ bedeutet etwas zufälliges, von höheren, nicht beeinflussbaren Ereignissen bestimmt. Das ist aber hiermit nicht gemeint. Denn dieser „Ausfall“ ist die zwingende Konsequenz planvollen Handelns. Und sollte deshalb – wie zu Zeiten der Berliner Blockade, die ich leider als Kind mit erleben musste, „Zwölf Minuten bleiben bis zur Stromsperre“ heißen.

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Denn die notwendige Abschaltung ganzer Bezirke – im Techniksprech „Lastabwurf“ genannt- ist die zwingende Konsequenz, wenn man verhindern will, dass in Folge der Energiewende in Minutenbruchteilen das ganze Land nicht nur im Dunkeln liegt, sondern überhaupt keinen Strom mehr hat.

Um das zu möglichst verhindern, hat der Bundestag Anfang Februar 2017 fast unbemerkt und daher ohne jeden Aufruhr seitens der Medien, wieder mal das Energiewirtschaftsgesetz novelliert.

Es wurde dabei, die zuvor vom VDE vorgeschlagene, „Kaskadierung“ in geltendes Recht umgesetzt, was bedeutet, dass, bedingt durch Störungen, die durch die Flatterstromerzeugung entstehen, und nicht mehr ausgeregelt werden können, Teile des Stromnetzes zwanghaft und in Kaskaden (also von klein- auf mittel- bis großräumig) vom Netz genommen, also abgeschaltet werden müssen. Die Vorwarnzeit für die lokalen Stromversorger beträgt extrem kurze nur 12 Minuten, dann muss er handeln und Vollzug melden. Was das bedeutet beschreibt Autor Steffen Gross von der Wetzlarer Zeitung so:

„EnWAG Geschäftsführer Detlef Stein hatte im Interesse aller Stadtwerke beim Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informattollstechnik (VDE) Einspruch gegen die Zwölf-Minutenregel eingelegt und war abgeblitzt. Das sei für die kleineren Netzbetreiber, die üblicherweise nicht über dauerbesetzte Leitwarten verfügten, nicht einzuhalten, kritisierte er. Die Enwag wird sich nun mit einem Dienstleistervertrag nun der Energienetz Mitte GmbH und deren beiden Umspannwerken Altenberger Straße und Rechtenbach behelfen.

Ebenfalls erfahren wollte Stein, was auf die Enwag im Fall der Fälle zukommt, welche Megawattmengen in kürzester Zeit abgeschaltet, werden müssen. Doch auch dazu gab es nichts Konkretes. In zwei Testläufen war es mal um ein, dann um acht Megawatt gegangen – also , rund ein Fünftel der Höchstlast von 43 Megawatt im gesamten Enwag-Netz. Der, größte Einzelverbraucher in Wetzlar kommt auf ein Megawatt.“

Und weiter lesen wir:

„Mit dem Abschalten einzelner Großkunden sei es bei acht Megawatt nicht mehr getan, sagte Stein, dann müssten komplette Stadtteile für mehrere Stunden vom Netz genommen werden. An eine Vorwarnung der betroffenen Kunden sei in der Kürze der Zeit nicht zu denken. Die Abschaltung komme so einer Netzstörung gleich.

Dem Energiewirtschaftsgesetz zufolge sind alle Kunden gleich, die Abschaltungen müssen „diskriminierungsfrei“ erfolgen. Sensible Kunden gibt es nicht, wenn abgeschaltet wird, kann es auch Krankenhäuser, Feuerwehr oder Polizei treffen. , Nicht nur ihnen, auch Industrieunternehmen, Arztpraxen, Gewerbe und stark von Strom abhängigen . Haushaltskunden empfiehlt, der Enwag-Chef, Vorkehrungen für die Bewältigung ,des Stromausfalls zu treffen. Denn Schadensersatzansprüche schließe das Gesetz , aus., Alle Kosten, ganz gleich welcher Höhe, bleiben am Verbraucher hängen.“

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Fassen wir zusammen:

Weil das Eingestehen von Fehlern in der Moral der Politiker nicht vorkommt, man denke nur an die lahme und vor allem für ihn kosten- und völlig folgenlose „Entschuldigung“ des 1. Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz, für den Schaden den er den Hamburgern wider besseres Wissen, angetan hatte, weil also niemand eingesteht, dass die Energiewende ein Riesenfehler war und ist, müssen die Verbraucher wieder mal die Zeche zahlen. Und wie das so ist, wenn man Brände mit Brandbeschleunigern bekämpft, wird der angerichtete Schaden immer größer.

Diesmal nicht nur am Geldbeutel sondern buchstäblich an Leib und Leben. Denn das ist die unmittelbare Folge des Lastabwurfes – zigtausende von Menschen, insbesondere die, die unserer Zuwendung besonders bedürftig sind, die Alten, die Schwachen, die Armen, die Kranken, die Babys, die Kinder, werden mit und dank dieser Politik an Leib und Leben bedroht.

Nur die wenigsten wissen, dass Krankenhäuser nur für die Intensivstationen Notstromversorgung vorhalten, und die auch nur für max. 24 Stunden. Oder, wie unlängst geschehen, eine Feuerwehr nicht ausrücken konnte, weil das elektrisch betriebene Tor sich nicht öffnen ließ. Es muss wohl erst eine weitere Grenfell- Tragödie – von der es hierzulande bereits einige gab (Berichte darüber z.B. hier und hier) – geschehen, bevor den Menschen die Augen aufgehen. Doch dann ist die Wahl vorbei und die Verderber sind wieder gewählt und machen ungerührt weiter.

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