Deutschland

Verwaltungsgerichte kollabieren: 250.000 illegale “Flüchtlinge” verklagen Deutschland

Verwaltungsgerichte kollabieren: 250.000 illegale "Flüchtlinge" verklagen Deutschland
Bei linksgrünen Richter genießen Migranten Narrenfreiheit

Die Massen an Klagen Asylsuchender gegen ihre Bescheide überlasten die Verwaltungsgerichte, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. „Die Lage an den Verwaltungsgerichten ist dramatisch. Wir stoßen derzeit komplett an unsere Grenzen“, sagte Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Eine derartige Zahl an Verfahren könne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Dauer nicht aushalten.

„Irgendwann bricht dann alles zusammen. Das ist wie bei einem Motor, der im roten Bereich gefahren wird. Eine Zeit lang geht es gut, aber nicht dauerhaft.“ Derzeit sind vor deutschen Gerichten den Angaben zufolge die Klagen von 250 .000 Asylbewerbern anhängig. Die Zahl ergibt sich aus einem Abgleich der Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit denen der EU-Behörde Eurostat. Die Brüsseler Statistiker rechnen Asylbewerber, die gegen ihren Bescheid klagen, zur Gesamtzahl der Asylsuchenden dazu. Das Bundesamt klammert sie aus.

Seegmüller erwartet im Gesamtjahr 2017 eine Verdoppelung der Verfahren gegenüber 2016. Es fehlten Richter und Personal, teilweise auch Räume und IT-Kapazitäten. „Die Justizverwaltungen sind zwar gewillt, aufzustocken, aber sie finden das dringend benötigte Personal immer schwerer“, sagte Seegmüller dem RND.

Von der Bundesregierung ist in dieser Sache keine Hilfe zu erwarten. Das Bundesinnenministerium wies in Berlin darauf hin, dass eine etwaige Aufstockung der Kapazitäten an den Verwaltungsgerichten eine Angelegenheit der Bundesländer wäre. Vor einigen Monaten hatte Seegmüller die hohe Zahl der Klagen auch damit begründet, dass dies nicht nur an der hohen Zahl der Entscheidungen, sondern „mitunter auch an der Qualität der Bescheide“ liege.

Nach Angaben des Bamf wurden von den knapp 696.000 Asylentscheidungen aus dem vergangenen Jahr 24,8 Prozent beklagt. Die höchste Quote unter den zehn Hauptherkunftsländern wies Pakistan mit 53,2 Prozent auf, gefolgt von dem als sicher eingestuften Kosovo (40,6 Prozent) und Afghanistan mit 36,6 Prozent.

NGOs helfen systematisch

Indes spricht „Journalistenwatch“ von einem Asylklage-Tsunami und wirft der NGO Pro Asyl vor, sie würde abgelehnten Asylbewerbern systematisch raten, gegen ihre Bescheide zu klagen. Auf der Website von Pro Asyl findet sich tatsächlich ein umfassender Artikel der rät: „Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, sollte eine Klage vor das Verwaltungsgericht geprüft werden. Hierzu sollte so schnell wie möglich ein Anwalt/eine Anwältin eingeschaltet werden. Pro Asyl erwartet, dass Klagen vor den Verwaltungsgerichten durchaus in vielen Fällen Erfolg haben…“

Weiter werden die Grundsätze aufgelistet, die man beim Stellen eines Folgeantrages beachten sollte. „Bei dem Abschiebeflug vom 14. Dezember wurden viele Afghanen abgeschoben, die sich schon länger in Deutschland aufhielten. … Pro Asyl geht im Übrigen nicht davon aus, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge abgeschoben werden. Darunter sind vor allem Familien mit Kleinkindern zu zählen“, so Pro Asyl.

Dann folgt der Ratschlag, Afghanische Staatsangehörige, die trotz abgelehntem Asylantrags seit längerer Zeit in Deutschland geduldet sind, sollten sich an eine Flüchtlingsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt wenden, um ihre rechtliche Situation zu prüfen und zu „klären, ob für sie ein Aufenthaltsrecht aus anderen als asylrechtlichen Gründen in Frage kommt.“ Auch die anderen „Möglichkeiten des Bleibens“, Härtefallantrag, Ausbildung, Arbeit werden gelistet.

Musterklage online

Die Diakonie dagegen hat gleich eine Musterklage für Syrer gegen die ablehnende Entscheidung zum Flüchtlingsstatus entwickelt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Die Klage ersetze nicht die Unterstützung durch einen Anwalt mit „ausführlicher individueller Begründung“, eigne sich aber „für den ersten Schritt“, so die Organisation. Zu finden ist diese Musterklage seit August 2016 als kostenfreier Download, z.B. auf der Webseite des Berliner Flüchtlingsnetzwerks „Berlin hilft“.

Verfahren, die die Verwaltungsgerichte normalerweise bearbeiten würden, bleiben wegen der Asylklagen liegen. Wie die Fälle, in denen Bürger gegen ihren Führerscheinentzug klagen, oder andere Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden sollten. Nicht betroffen sind Klagen gegen Arbeitsamt oder wegen Rentenbescheiden, die vom Sozialgericht bearbeitet werden.



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