Deutschland

Rot-Rot-Grünes Irrenhaus: Ist der Berliner Verfassungsschutz bereits islamisiert?

Rot-Rot-Grünes Irrenhaus: Ist der Berliner Verfassungsschutz bereits islamisiert?
Zentrale des Verfassungsschutz in Berlin

Der Berliner Verfassungsschutz untersteht seit dem Wahlsieg von Rot-Rot-Grün einer neuen politischen Aufsicht. Das merkt man seinem ersten Bericht unter sozialistischer Ägide denn auch an. Sogleich wurde ein politischer Kampfbegriff zu einer quasi objektiven Beschreibung deklariert. Ein Vorgehen, wenn auch nicht neu, das arg zu denken geben sollte: „Muslimenfeindlichkeit“.

Von Thomas Böhm

Hinter dieser relativ neuen Wortschöpfung könnte in Wirklichkeit die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) stecken und man könnte sogar vermuten, dass selbst der Berliner Verfassungsschutz schon unter die Fuchtel dieser mächtigen und gefährlichen Verbindung geraten ist. „Muslimenfeindlichkeit“ leitet sich nämlich direkt von dem Begriff Islamophobie ab und dazu lesen wir auf Wikipedia:

„Im saudi-arabischen Dschidda wurde auf einer OIC-Konferenz am 11. September 2006 einstimmig beschlossen, eine UN-Resolution zu fordern, in der die Diffamierung aller Propheten und Religionen verboten wird. Zudem soll international für Medien die Meinungsfreiheit gegenüber „religiösen Symbolen“ geregelt werden. Es sollen Strategien erarbeitet werden, die sich gegen anti-islamische Medienberichterstattung richten.

Die Tagung in Dschidda war Folgeveranstaltung einer internationalen Konferenz, die im Mai 2006 von der OIC in London veranstaltet worden war. Der Fokus dieser Tagung lag auf der Entwicklung von Lösungsansätzen, um einer zunehmenden „Islamophobie“ in Europa zu begegnen.

Auf Antrag der OIC hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf im März 2007 eine Resolution für ein weltweites Verbot der öffentlichen Diffamierung von Religionen verabschiedet. In der Erklärung wird Bezug genommen auf eine Kampagne gegen muslimische Minderheiten und den Islam seit den islamistischen Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Die Entschließung gilt als Reaktion auf die in einer dänischen Zeitung abgedruckten Mohammed-Karikaturen, die im Jahre 2006 in der islamischen Welt z. T. gewalttätige Empörung ausgelöst hatten…“

Und genau im Sinne der OIC handelt der Berliner Verfassungsschutz. Wir lesen auf dessen Seite:

„Muslimenfeindlichkeit ist außerhalb der Wissenschaft als Begriff für „rigoros ablehnende Auffassungen zum Islam“ gebräuchlich. Mit diesem Begriff werden in der öffentlichen Diskussion überwiegend rechtspopulistische Parteien, Blogs, Netzwerke etc. belegt, die sich schwerpunktmäßig mit dem Islam und Muslimen beschäftigen.“

Alleine die Vermengung von Rechtspopulismus und Islamkritik zeugt von abgrundtiefen Unkenntnis über diese Materie. Islamkritik kann von Natur aus nämlich gar nicht rechts sein, denn dann wäre die Kritik am Faschismus und anderen diktatorischen Herrschaftsregimen ebenfalls rechts. Und keiner käme auf die Idee, den Widerstand gegen das Nazi-Regime als deutschenfeindlich zu bezeichnen.

In Wirklichkeit handelt sich bei dieser Begrifflichkeit lediglich um einen üblen Trick, die Islamkritik unter Strafe zu stellen. Und dieser Trick ist simpel, funktioniert aber immer noch reibungslos: Zuerst werden Islamkritiker von den Politikern und Medien, ohne groß nachzufragen oder gar zu recherchieren, in die rechte Ecke gedrängt. Anschließend wird dann behauptet, diese Islamkritiker wären gar keine Islamkritiker, weil sie ja rechts orientiert wären. Und für diesen Typus des Islamkritikers hat der Berliner Verfassungsschutz nun den Begriff „Muslimenfeindlich“ kreiert. Weiter im Text:

„Muslimenfeinde lehnen den Islam als Religion und die Zuwanderung von Menschen aus dem islamisch geprägten Kulturkreis ab. Im muslimenfeindlichen Spektrum werden Muslime pauschal als Angehörige einer archaischen Religion mit Neigung zu gewaltsamer Missionierung bis hin zum Terrorismus diffamiert.“

Das ist keine Diffamierung, sondern schlicht und einfach eine Tatsache. Muslime sind nun mal Anhänger des Korans und dieser befiehlt eben die gewaltsame Missionierung – notfalls auch mit terroristischen Mitteln, wie die Geschichte zeigt. Warum weigert sich der Berliner Verfassungsschutz, Nachrichten zu lesen und den Koran zu studieren? Es waren, sind und werden auch in Zukunft meistens Muslime sein, die überall auf der Welt Terroranschläge verüben, Menschen in die Luft sprengen, überfahren oder abstechen. Oder gab es in letzter Zeit einen Anschlag im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes? Es wird noch absurder:

„Regelmäßig wird dort nicht zwischen Islam, Islamismus und islamistischem Terrorismus differenziert, vielmehr wird unterstellt, dass Gewalt und Terror gegen Nicht-Muslime von Muslimen gutgeheißen würden. Der Islam könne als archaische und gewaltaffine Religion ausschließlich im islamistischen Sinne ausgelegt werden.“

Sicherlich wird Gewalt und Terror nicht von jedem Muslim gutgeheißen, aber ich habe mit eigenen Augen gesehen, wie in Berlin-Kreuzberg nach den fürchterlichen Anschlägen am 11. September 2001 viele Muslime auf die Straßen gegangen sind und getanzt und gejubelt haben.

Außerdem haben gerade wieder die missratenen Anti-Terror-Demos der „moderaten“ Muslime gezeigt, wie viele Muslime zumindest gleichgültig gegenüber den Schandtaten ihrer tiefgläubigen Brüder stehen.

Ich bin der Meinung, es steht einer „ungläubigen“ Behörde nicht zu, diese Religion in Islam, Islamismus und islamischen Terror aufzuteilen. Einer, der es besser wissen müsste, als die Religionswächter des Berliner Verfassungsschutzes, der libanesische Regisseur Imad Karim erklärt dazu folgendes:

„Es gibt nur einen Islam. Der Begriff Islamismus wurde vom Westen erfunden, ich kann den Islam streng oder light auslegen. Der Islam war nie friedlich, im Islam ist Gewalt immer positiv besetzt. Dafür sprechen die Erfahrungswerte der islamischen (Eroberungs-)Geschichte.“

Doch die Realität interessiert unsere „Schutzleute“ nicht. Weiter im Text:

„Gruppen des muslimenfeindlichen Spektrums wollen das Recht auf freie Religionsausübung für Muslime einschränken bzw. teilweise – z.B. mit der Forderung nach einem Verbot des Baus von Moscheen – ganz versagen und verstoßen damit gegen Art. 4 Abs. 2 des Grundgesetzes, in dem der ungestörten Religionsausübung/ Verfassungsrang eingeräumt wird.“

Das ist natürlich ebenfalls eine Lüge, denn der Islam ist verfassungswidrig, weil er eben eine Ideologie ist, die im Tarnmantel einer Religion daherkommt und gesetzesgebend wirkt. Außerdem: Wo endet eigentlich die Religionsfreiheit in Deutschland? Wenn jemand seiner Religion abschwört und lieber zu Christus statt zu Allah beten will? Was passiert dann mit ihm?

Wikipedia scheint da mehr zu wissen, als der Berliner Verfassungsschutz:

„Apostasie, im Islam Ridda oder Irtidād genannt (arabisch ردة, DMG ridda, ارتداد, DMG irtidād), bezeichnet den „Abfall vom Islam“; der Abtrünnige selbst wird Murtadd (arabisch مرتد) genannt. Auf Grundlage von Hadithen und Idschmāʿ ist die Apostasie islamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden, obwohl der Koran selbst keine Strafe im Diesseits vorsieht.

In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, die aber keine islamischen Gerichtshöfe mehr haben, kann der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben.“

Wie ist so etwas mit unserer Verfassung, mit unseren Grundrechten vereinbar, die diese Behörde ja eigentlich schützen soll? Wo endet für den Verfassungsschutz eigentlich die Religionsfreiheit, müssen wir nach dieser Logik auch hinnehmen, wenn aus „religiösen“ Gründen die erstgeborenen Mädchen öffentlich und bei lebendigem Leib gegrillt werden, damit wir nicht als rechtspopulistische „Griller-Feinde“ dastehen? Der Rest vom „Schützenfest“ passt dann auch perfekt in die politische Rasterfahndung:

„Im Bereich der Muslimenfeindlichkeit wird die Religion des Islam insgesamt zur politischen Ideologie erklärt, die totalitäre Züge trage. Die meisten Akteure im muslimenfeindlichen Bereich agieren aber auch ablehnend gegenüber anderen Zuwanderern (z.B. Afrikaner oder Sinti und Roma), deren kultureller Hintergrund ihre Integration in die Gesellschaft pauschal ausschließen würde.

Muslimenfeinde zielen darauf ab, Ängste, Unsicherheiten und Vorurteile zu schüren. Ihre Argumentationen und Aussagen sind letztendlich dazu geeignet, den Boden für gewalttätige Verhaltensweisen gegenüber Muslimen oder Zuwanderern zu bereiten.“

Das ist natürlich, wie fast alles in diesem Text, bloße Unterstellung, die einem Verfassungsschutz eigentlich nicht gut steht – es sei denn, er verfolgt im Sinne seiner „heimlichen“ Auftraggeber etwas ganz anderes.

Und dann sollte er bitteschön mit dem Besen vor der eigenen Haustür kehren. Nach dem islamischen Terroranschlag von Hamburg vor einigen Tagen gab es nämlich eine hoch interessante Täterbeschreibung der Kollegen. Der „Tagesspiegel“ schreibt:

„Er war Verfassungsschutz und Polizei als Islamist bekannt, wohl gab es Anzeichen für eine mögliche Radikalisierung, aber als Dschihadisten oder sogar als Gefährder stuften die Behörden ihn nicht ein. Auch Hinweise auf die Einbindung in die islamistische Szene oder dschihadistische Netzwerke fehlten. Zugleich gibt es klare Indizien auf persönliche Probleme des Mannes, der binnen Minuten von Passanten gestellt und Zivilpolizisten festgenommen werden konnte. „Wir gehen im Moment von einem psychisch zumindest labilen Einzeltäter aus“, sagt Innensenator Andy Grote (SPD). Es sei unklar, was am Ende entscheidend gewesen sei.

Ende August vergangenen Jahres informierte ein Bekannter des Mannes die Polizei über auffällige Veränderungen, weil der dem Trinken und Feiern offenbar nicht abgeneigte junge Mann sich religiös verhielt und häufig über den Koran sprach. Beamte des Hamburger Verfassungsschutzes sprachen mit dem Mann, erläuterte dessen Chef Torsten Voß am Samstag. Sie sahen keine akute Bedrohung und kamen zu dem Ergebnis, dass eine „eine Mischform aus psychischer Instabilität und religiös-motivierter Radikalisierung“ vorliegen könnte. Es war angedacht, den Mann durch die Polizei psychisch untersuchen zu lassen. Dazu aber kam es bis zur Tat nicht.“

Mal abgesehen davon, dass es absoluter Schwachsinn ist, zwischen Islamist und Dschihadist zu unterscheiden, klingt das ein wenig so, als ob sich beides bedingen würde. Koran lesen und psychisch instabil sein. Wenn das nicht „muslimenfeindlich“ ist! In diesem Sinne: Wir sind gespannt, ob der Berliner Verfassungsschutz auch bald Nazi- Mao- und Stalinfeinde auf dem Kieker hat.

Retten Sie das Meinungsklima!

Ihnen gefallen unsere Inhalte? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute, ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl!

🤝 Jetzt Spenden

Neu: Folge uns auf GETTR!

GETTR – 100% Meinungsfreiheit! zensurfrei · unabhängig · zuverlässig
Teilen via