Deutschland

Asyl trotz Dublin-Abkommen: Deutschlands heimliche „Außengrenze“ zu Afrika

Asyl trotz Dublin-Abkommen: Deutschlands heimliche „Außengrenze“ zu Afrika
Afrikanische Einwanderer, die von der Spanischen Küstenwache im Mittelmeer aufgegriffen wurden

Bunte Vielfalt für die bunte Republik: Es heißt immer wieder, die Asylkrise sei vorbei. Die Flüchtlingszahlen seien rückläufig und die Behörden hätten die Situation unter Kontrolle. Doch ein Blick auf die Asylstatistik zeigt: Das Gegenteil ist der Fall.

von Felix Krautkrämer

Mehr als 100.000 Flüchtlinge haben bis Ende Juni Asyl in Deutschland beantragt. Hauptherkunftsland war mit 23.599 Erstanträgen Syrien, gefolgt vom Irak (10.044 Erstanträge) und Afghanistan (9.626 Erstanträge). Nun hat Deutschland weder eine Außengrenze zu Syrien, noch zum Irak oder zu Afghanistan. Es stellt sich also die Frage, wie die Asylsuchenden aus diesen Ländern die Bundesrepublik erreichen. Die wichtigste Route für die Einwanderung nach Europa ist die Zentralmediterrane Route. Sie umfaßt den Migrationsstrom aus Nordafrika (Ägypten, Libyen und Tunesien) kommend Richtung Italien und Malta über das Mittelmeer.

Schon 2014, also vor der Hochphase der Flüchtlingskrise, nutzten nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 170.000 Menschen diese Route. Vor allem Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea gelangten über diesen Weg nach Italien und damit über die Schengen-Außengrenze nach Europa.

Über welche EU-Staaten gelangen Flüchtlinge nach Deutschland?

Eigentlich müßten die Einwanderer ihren Asylantrag in dem Land stellen, in dem sie zuerst den Schengenraum betreten. Das wäre bei der Westlichen Mittelmeerroute Spanien, bei der Zentralen Mittelmeerroute Spanien und Italien, bei der Südöstlichen Mittelmeerroute Italien und bei der Östlichen Mittelmeerroute Griechenland und der Bulgarien.

Nun ist die Balkanroute seit dem Frühjahr 2016 geschlossen, der Weg aus der Türkei in die EU damit dicht. Spanien hat mit Marokko bilaterale Abkommen geschlossen und so dafür gesorgt, daß der Flüchtlingsstrom über die westliche Mittelmeerrote weitgehend zum Erliegen kam.

Bleiben also nur die beiden EU-Staaten Italien und Griechenland, über die die Masse der Asylbewerber aus Afrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten nach Deutschland kommen kann. Nur wenn es den Einwanderern gelingt, unregistriert durch Italien und Griechenland zu reisen, haben sie ein Anrecht auf ein Asylverfahren in Deutschland. Jeder, der zuvor einen Asylantrag in einem der beiden Mittelmeerländer gestellt hat, könnte von den deutschen Behörden abgewiesen und dorthin zurückgeschickt werden.

Keine Statistik über Reisewege

Das wissen sowohl die Flüchtlinge als auch die griechischen und italienischen Grenzbeamten. Immer wieder gibt es daher Berichte, die Behörden in Athen und Rom würden die Flüchtlinge ungehindert weiterreisen lassen, da sie dann nicht für deren Unterbringung und Versorgung aufkommen müssen. Auch würden die Unterkünfte und Sozialleistungen bewußt unattraktiv gehalten, um für eine möglichst rasche Weiterreise zu motivieren.

Um solche Vorwürfe bestärken oder entkräften zu können, wäre eine Befragung der Flüchtlinge sinnvoll, wie (per Flugzeuge, Auto, Bus, Bahn oder zu Fuß) und auf welchem Weg sie nach Deutschland gekommen sind. Das geschieht auch, bestätigt das Bundesamt für Migration in Nürnberg auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT. „Der Reiseweg der Antragsteller wird im Rahmen des Asylverfahrens erfragt“, erläutert eine Sprecherin der Behörde. Jedoch: Über die Ergebnisse werden keine Statistiken angelegt. Warum das so ist, kann die Sprecherin nicht sagen.

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In der Konsequenz bedeutet das: Es gibt keine belastbaren Zahlen darüber, wieviel Prozent der Syrer, Iraker, Afghanen, Eritreer, Tunesier oder Marokkaner über Italien und Griechenland nach Deutschland gelangen – und somit auch keine Erkenntnisse darüber, wie viele Flüchtlinge Deutschland aufnimmt, für deren Unterbringung eigentlich andere EU-Mitgliedsstaaten zuständig wären.

Verheerende Folgen

Lediglich wenn nach der Abnahme des Fingerabdrucks ein Abgleich mit der Dublin-Datenbank EURODAC zeigt, daß der Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt hat, kann der Betroffene zurückgeschickt werden.

Ob das Land, in dem er zuerst Asyl gestellt hat, ihn aber auch zurücknimmt, ist ungewiß, denn für die Dublin-Regeln gibt es strenge Fristen. Im Normalfall gelten hierbei sechs Monate. Wird der Flüchtling in dieser Zeit nicht abgeschoben, muß der eigentlich zuständige Staat ihn nicht mehr zurücknehmen.

Welche verheerenden Folgen ein Versäumnis hier haben kann, zeigt der Fall des Hamburger Attentäters Ahmad H. Dieser sollte nach Informationen des Spiegel kurz nach seiner Einreise in die Bundesrepublik im Frühjahr 2015 nach Norwegen abgeschoben werden. Ein Treffer im EURODAC-System hatte ergeben, daß er in Norwegen bereits ein Asylantrag von ihm nach einem Verfahren abgelehnt worden war.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte daher ein Rücknahmeersuchen an die Behörden in Oslo. Jedoch verpaßte man in Nürnberg die Frist dabei genau um einen Tag, weshalb sich Norwegen erfolgreich weigern konnte, Ahmad H. zurückzunehmen.

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