Deutschland

Politische Verfolgung im Merkel-Regime: Wer sich für die AfD engagiert, begibt sich in Lebensgefahr

Politische Verfolgung im Merkel-Regime: Wer sich für die AfD engagiert, begibt sich in Lebensgefahr
Auto von Markus Johnke, AfD-Unterstützer und LEGIDA-Organisator

Wer in Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Rechte für die AfD kandidiert, Wahlkampf für sie macht, ihre Plakate aufhängt oder sich auf Versammlungen über ihr Programm informiert, der muß damit rechnen, umgehend ins Fadenkreuz einer organisierten Kriminalität zu geraten. Da werden Autos in Brand gesetzt, Häuserwände beschmiert, Fenster eingeschlagen, Privatadressen und Fotos ins Internet gestellt. Parteimitglieder werden überfallen und verprügelt, mitunter bis die Knochen brechen.

Familienmitglieder und Freunde wagen es nicht mehr, sich mit ihnen in der Öffentlichkeit zu zeigen. Ihre Kinder werden in der Schule gemobbt. Gastwirte werden von Autonomen und Lokalpolitikern unter Druck gesetzt, keine Räume an die Partei zu vermieten, andernfalls riskieren sie ihre wirtschaftliche Existenz. Das geschieht nicht zufällig, spontan und punktuell, sondern planvoll und flächendeckend.

Im März 2016 wurde eine weitere Kampagne, „Aufstehen gegen Rassismus“, eigens zu dem Zweck eröffnet, den Einzug der AfD in den Bundestag zu verhindern. Die Partei sei „eine Gefahr im Parlament, in den sozialen Netzwerken und auf der Straße“, heißt es auf der Internetseite. Verantwortlich ist laut Impressum die DKP-nahe „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“. Registriert wurde die Seite aber von der SPD-Nachwuchsorganisation Jusos.

Physische und psychische Pression

Statt auf Argumente setzt auch dieses Bündnis auf physische und psychische Pression. Die „Aktionsanleitung“ sieht beispielsweise die Nötigung von Gaststättenbetreibern, die Störung von Versammlungen und die Blockade von Informationsständen vor. Zu den Unterzeichnern gehören Spitzenpolitiker der SPD, der Grünen, der Linkspartei, Kirchenvertreter, der Präsident des Zentralrats der Muslime, Politikwissenschaftler, Gewerkschaftsfunktionäre, der Chefredakteur des Neuen Deutschlands.

Im Juli 2017 hat „Aufstehen gegen Rassismus“ das „Band für Mut und Verständigung“ erhalten – eine Auszeichnung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, des Ministerpräsidenten Brandenburgs, der Integrationsbeauftragten und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Das Presseecho ist durchweg positiv.

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Bedenken, daß der AfD durch die Machenschaften eine Opferrolle zukomme, zerstreuen die Verfasser der Anleitung mit einer simplen Logik. Zum einen werde es in diesem Konflikt ohnehin Opfer geben. Und hier sei nur eines entscheidend: „Entweder die AfD ist Opfer oder wir.“ Zum anderen könne man „stolz darauf sein, daß Rassist*innen und Nazis in diesem Land ‘Opfer’ von friedlichen Protesten, Blockaden und zivilem Ungehorsam werden“.

Privilegierte Situation des berechtigten Büttels

Die sich als Dezisionisten und wackere Bürgerkrieger gerierenden Mädels und Jungs sind politisierte Kinder der Bundesrepublik, denen offenbar die militanten Rotfrontkämpfer der Weimarer Zeit vor Augen stehen. Doch im Unterschied zu jenen kann man ihnen nicht einmal fehlgeleiteten Idealismus zugute halten, denn Idealismus hat mit verzehrender Leidenschaft, mit Bereitschaft zum persönlichen Risiko, zur Selbstausbeutung bis hin zur Selbstaufopferung zu tun. Rotfront stand die nicht minder militante SA gegenüber – und umgekehrt. Wer die Versammlung des jeweils andern überfiel, mußte damit rechnen, seinerseits zum Gejagten zu werden.

In dem Punkt ist die Berliner Republik der von Weimar einen Schritt voraus. Die sich heute auf Andersdenkende und deren Partei stürzen, sind keine Kämpfer, sondern karrieristische Mitläufer, die auf der Welle des millionenschweren, staatlich geschürten „Kampfes gegen Rechts“ surfen: dumm wie Hühner, blutrünstig wie Wölfe, feige-verschlagen wie Hyänen. Sie befinden sich in der privilegierten Situation des berechtigten Büttels – wie übrigens die Braunhemden nach der Machtergreifung 1933. Befürchten müssen sie nichts, denn der politisch-mediale Machtkomplex steht hinter ihnen.

Nützliche Einschüchterungsmacht

Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner twitterte im Mai 2016, man müsse „Positionen und Personal der Rechtspopulisten attackieren“. Die Frankfurter Allgemeine titelte im Juni 2017 reißerisch: „Wieviel NSDAP steckt in der AfD?“ Die Schlagzeile wurde durch den Artikel zwar nicht gedeckt und verdiente höchstens die Gegenfrage: „Wieviel Stürmer steckt in den FAZ-Köpfen?“, aber zur Stimmungsmache eignete sie sich vorzüglich.

Ende 2016 stellte die Staatsanwaltschaft Verden ein Verfahren gegen einen Jugendlichen ein, der AfD-Wahlplakate zerstört hatte. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe nicht, außerdem habe der Jugendliche „seine politische Meinung zum Ausdruck bringen wollen, so daß sein Verhalten unter dem Schutz des Artikel 5 Grundgesetz stehe“.

Trotzdem ist das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ in die Verfassungsschutzberichte von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein geraten, offenbar weil ihm die linksextremistische „Interventionistische Linke“ (IL) angehört, die auch an den Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg beteiligt war.

Während jeder Kontakt von AfD-Vertretern zu den „Identitären“, die trotz penibler Gewaltfreiheit im Fokus des Verfassungsschutzes stehen, die reflexhafte Forderung auslöst, die Partei ebenfalls unter Beobachtung zu stellen, sehen SPD- und Grünen-Politiker keinen Anlaß, der Kampagne ihre Unterstützung zu entziehen. Dafür ist ihnen ihre kriminelle Einschüchterungsmacht viel zu nützlich.

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