Deutschland

Frontalangriff auf Vereinskultur: Urteil zwingt Traditionsvereine zu Genderwahn und Multikulti

Frontalangriff auf Vereinskultur: Urteil zwingt Traditionsvereine zu Genderwahn und Multikulti

Ideologischer Frontalangriff auf Deutschlands Vereinskultur. Ein skandalöses Urteil des Bundesfinanzhofs könnte das Aus für Traditionsvereine bedeuten, die nur ein Geschlecht als Mitglieder zulassen. Linke Gleichstellungsbeauftragte jubilieren. Das Urteil ist ein weiterer Baustein beim Umbau unserer Gesellschaft zu einem geschlechtslosen Gebilde, bei dem jeder Widerstand egal auf welcher Ebene im Keim erstickt werden soll.

Gender und Multikulti sollen bis in die letzten gesellschaftlichen Ritzen zwangsweise durchgesetzt werden. Nach dem Links-Kreuzzug gegen den Karneval, trifft es hunderte, wenn nicht tausende Vereine in Deutschland. Uralte Vereinssatzungen, sollen nicht länger rechtskonform sein.

Am 17. Mai urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) über den Fall einer Freimaurerloge, die in den Augen der obersten Richter ungerechtfertigterweise und „ohne zwingende, sachliche Gründe“ Frauen von Tempelritualen ausschließt. Deshalb sei sie auch „nicht gemeinnützig“. In der Presseerklärung aber macht das BFH deutlich, das Urteil könnte sich „auch auf Vereine auswirken, die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z.B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen.“

Betroffenen Vereinen droht mehr als ein Ende der Befreiung von Gewerbe- und Körperschaftsteuern. Kassenwarte dürften womöglich auch keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen. Förderungen durch Mittel aus der öffentlichen Hand fielen wohl ebenfalls weg. „Das Urteil betrifft alle Vereine, die Frauen oder Männer als Mitglieder ausschließen oder sie nicht am Vereinszweck teilhaben lassen“, zitiert Welt.de Johannes Fein, Rechtsanwalt bei der Frankfurter Kanzlei Winheller. „Damit macht man ein Stück Kultur kaputt“, empört sich der Präsident des Verbands Deutscher Konzertchöre Ekkehard Klemm. Bei allem Verständnis für Gleichberechtigung, dürfe es keinen Zwang geben, Männer in Frauenchöre oder umgekehrt zu integrieren. „So wie es in der Musikliteratur Bläser- und Streichersymphonien gibt, so gibt es auch ein Repertoire an Männer- oder Frauenchören.“

Manche Juristen geben Klemm recht. Hier liege ein sachlicher Grund vor, der die Basta-Gleichmacherei aushebeln könne. Ob das wirklich so sein wird – und welche Regeln etwa für Transgender-Personen gelten – werden aber wohl erst weitere Prozesse und Urteile klären müssen. Mit der ungestörten, heilen Welt ist erstmal Schluss.

Praktische Ideen, einfach einen Mann ans Klavier des Frauenchores zu setzen, machen die Runde. Ein Jurist empfiehlt, die Vereinssatzung geschlechtsneutral umzuformulieren. Aber wird dann aus dem Knaben- ein Kinderchor und aus dem Männer- ein Menschenchor?

„Die Vorstände müssen nur schlau sein“, sagt der Jurist, dessen Namen nicht genannt wird. Die grundgesetzlich festgeschriebene Koalitions- und Versammlungsfreiheit garantiere: „Es gibt keinen Aufnahmezwang für Vereine.“ Ablehnungen sollten schlichtweg das Thema des Geschlechts gänzlich vermeiden. Jurist Fein warnt jedoch: Wenn Satzung und Praxis so auseinanderklaffen, entstehe eine rechtliche Grauzone. Die ziehe weitere juristische Verwicklungen nach sich. Sagte ich es schon? Mit der ungestörten, heilen Welt ist erstmal Schluss.

Zumal die Vereine mit Sicherheit im Zweifelsfalle mit Sicherheit beweisen müssten, nicht aufgrund des Geschlechts diskriminiert zu haben. Das kann sich als schwierig erweisen. In Heiko Maas‘ Links-Staat kann ein Mann nach einvernehmlichen Sex bekanntlich nicht einmal sicher sein, nachträglich doch noch fünf Jahre Knast wegen Vergewaltigung zu bekommen.

Hat das Urteil noch folgenreichere Konsequenzen? Der katholische Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften lässt seit März dieses Jahres auch Muslime zu. Schon 2016 berichtete Welt.de über den Versuch, rein männlichen Schützenvereinen in Nordrhein-Westfalen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Zur besagten Schützenbruderschaft hieß es da: „Der katholische Bund hatte sich vor zwei Jahren viel Kritik zugezogen, weil bei ihm Muslime nicht Schützenkönig werden durften.“ Und: „Spenden seien für viele Vereine eine wichtige finanzielle Grundlage, sagt der Sprecher des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS), Rolf Nieborg.“

Werte, Sitte, Heimat und Tradition an junge Männer oder Frauen getrennt zu vermitteln kann anscheinend nicht gemeinnützig sein. Menschen mit Islam-Chip im Kopf ins Vereinshaus zu lassen, offenbar schon. Wie lange bis die Bratwurst beim Schützenfest halal ist und der Ausschank von Alkohol verboten?

Übrigens: Der türkische Moscheeverband DITIB und die angeschlossenen Vereine sind ebenfalls als gemeinnützige Organisationen anerkannt. Dürfen Frauen demnächst da auch durch die Vordertür rein und beten Männer und Frauen gemeinsam? Nehmen die jetzt auch Christen auf, oder verlieren den Sonderstatus beim Fiskus?

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