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Aufwandspauschale, Amtszulage, Übergangsgeld: So viel verdient ein Abgeordneter im Bundestag

Aufwandspauschale, Amtszulage, Übergangsgeld: So viel verdient ein Abgeordneter im Bundestag

Unabhängig davon ob man die Interessen der deutschen Bevölkerung vertritt oder wie 2015 geschehen, kollektiv verrät, hat man als Bundestagsabgeordneter Anspruch auf horrende Vergütungen. Insgesamt 709 Abgeordnete werden zukünftig im Bundestag sitzen. Ihr Einkommen ist ein Thema, dass immer wieder kontrovers diskutiert wird. Doch wie viel verdient ein Parlamentarier eigentlich?

Abgeordnetenentschädigung

Parlamentarier haben für ihre Arbeit im Bundestag nach dem Grundgesetz Anspruch auf eine Entschädigung – die sogenannte Diät. Seit dem 1. Juli 2017 beträgt sie monatlich 9541,74 Euro und wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Diese Zahlung ist einkommenssteuerpflichtig, es gibt kein gesondertes Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Der Bund zahlt als Arbeitgeber Zuschüsse oder Beihilfen zu Kranken- und Pflegeversicherung.

Aufwandspauschale

Mit derzeit monatlich 4318,38 Euro bestreiten die Parlamentarier alle Ausgaben, die bei der Ausübung des Mandats anfallen: wie Kosten für Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros oder für den Zweitwohnsitz in Berlin. Die steuerfreie Pauschale wird jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst. Sie kann gekürzt werden, wenn ein Abgeordneter nachweislich nicht an Sitzungen teilnimmt. Der Bund der Steuerzahler kritisiert: Wer nicht die gesamte Pauschale ausgebe, erhalte die Differenz als steuerfreies Zusatzeinkommen.

Mitarbeiterkosten

Bis zu 20.870 Euro können Abgeordnete derzeit monatlich für ihre Büroleiter, Referenten, Wissenschaftler, Sekretäre, Sachbearbeiter oder Hilfskräfte ausgeben. Das Geld geht direkt von der Bundestagsverwaltung an die Mitarbeiter.

Weitere Kosten

Abgeordnete haben einen Anspruch auf ein komplett eingerichtetes Büro im Bundestag – für Material, Telefone, Laptops und andere Geräte gibt es jährlich noch einmal bis zu 12.000 Euro extra, Neu-Parlamentarier erhalten im ersten Jahr zusätzlich 255,65 Euro. Zudem können die Volksvertreter Dienstfahrzeuge nutzen, haben freie Fahrt bei der Deutschen Bahn und bekommen Inlandsflüge zur Ausübung ihres Mandats bezahlt.

Amtszulagen

Der Bundestagspräsident erhält über seine Bezüge als Parlamentarier hinaus pro Monat eine Zulage in Höhe der Abgeordnetenentschädigung, bei seinen Vertretern ist die Zulage halb so hoch. Ausschussvorsitzende erhalten 15 Prozent der Diätenhöhe obendrauf.

Übergangsgeld

Wenn Abgeordnete den Bundestag verlassen, wird ihnen dies finanziell erleichtert. Für jedes Jahr im Parlament erhalten sie einen Monat lang ein steuerpflichtiges Übergangsgeld in Höhe der Aufwandsentschädigung – höchstens jedoch für 18 Monate. Wer also nach nur einer Wahlperiode von vier Jahren abgewählt wird, kann nach derzeitigem Stand mehr als 38.000 Euro erhalten. Allerdings werden ab dem zweiten Monat nach dem Ausstieg aus dem Bundestag mögliche andere Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Altersentschädigung

Da Parlamentarier nicht in die Beamtenversorgung oder gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten sie nach ihrem Renteneintritt neben der herkömmlichen Rente Geld für die Zeit im Bundestag – pro Parlamentsjahr 2,5 Prozent der Diät, maximal 67,5 Prozent (derzeit rund 6440 Euro). Darauf wird Einkommenssteuer gezahlt.

Nebentätigkeiten

Parlamentarier dürfen neben ihrem Mandat auch anderweitig Geld verdienen. Einkünfte von mehr als 1000 Euro monatlich (oder 10.000 Euro pro Jahr) werden unter anderem in den einzelnen Biografien auf der Bundestags-Homepage veröffentlicht.

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