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Flüchtling vergewaltigt geistig behindertes Kind – Strafe: 10 Monate auf Bewährung

Flüchtling vergewaltigt geistig behindertes Kind – Strafe: 10 Monate auf Bewährung

Das Amtsgericht Köthen hat einen Flüchtling aus dem Jemen zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Dem 27-jährigen wurde vorgeworfen im Jahr 2014 ein damals 13-jähriges, geistig behindertes Mädchen in Köthen sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte widersprach nur in einem Detail. Er habe seine Hose angeblich nicht heruntergezogen. Ansonsten seien die Vorwürfe gegen ihn zutreffend, ließ der eingewanderte Triebtäter über seinen Verteidiger ausrichten.

Angeklagter lockte Mädchen mit Eis

Das geistig behinderte Opfer begegnete ihrem späteren Peiniger zufällig. Laut Anklage hat der Täter mitbekommen wie die Minderjährige vor dem Köthener Bahnhof über Durst klagte. Daraufhin kaufte er ein Getränk und ein Eis und lockte die die 13-Jährige damit in die Nähe des Holländer Wegs. Dort angekommen forderte der Angeklagte Sex. Im weiterem Verlauf rieb sich der Angeklagte zunächst mit seinem Körper, später dann mit seinem Glied an der 13-Jährigen. Außerdem öffnete er die Hose des Opfers und steckte seine Finger in die Vagina des Mädchens. Auch von Zungenküssen und zahlreichen Bissen ist in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft die Rede.

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Dem Angeklagten muss bewusst gewesen sein, dass es sich bei dem Opfer um eine geistig behinderte Minderjährige handelte, so die Vertreterin der Anklage. Für die Bewertung der Tat spiele es im Übrigen keine Rolle, ob der Mann eine Hose anhatte oder nicht, als er sich an dem Mädchen verging. Da das Opfer zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre war, lautete der Tatvorwurf auf schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eigentlich eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor.

Bei der Urteilsfindung berücksichtige das Gericht das Geständnis des Angeklagten. Als strafmildernd wurde außerdem angerechnet, dass dem Täter in Deutschland keine weitere Taten nachgewiesen werden konnten. Ob der Angeklagte vor seiner Einreise nach Deutschland, möglicherweise im Jemen ähnlich gelagerte Straftaten begangen hat, wurde durch die Kammer nicht in Erfahrung gebracht. Der vom Gericht bestellte Gutachter stellte dem Flüchtling zudem noch eine günstige Sozialprognose aus. Nach kurzer Unterbrechung verurteilte die lustlos wirkende Richterin den 27-jährigen Jemeniten schließlich zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten. Der Angeklagte muss seinem Opfer außerdem eine Entschädigung zahlen. Der Missbrauch des geistig behinderten Kindes war der vorsitzenden Richterin die lächerliche Summe von 500 Euro wert. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Nach der Urteilsverkündung dankte der Angeklagte der Richterin und verließ im Anschluss jubelnd das Gerichtsgebäude.

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