Deutschland

Afrikaner erschleicht sich mit sieben gefälschten Identitäten über 21.000 Euro – Urteil: Bewährung

Afrikaner erschleicht sich mit sieben gefälschten Identitäten über 21.000 Euro – Urteil: Bewährung
Betrug lohnt sich: Der angeklagte Sudanese kommt mit einer milden Bewährungsstrafe davon

Dass sogenannte “Flüchtlinge” in Deutschland selbst mit den dreistesten Verbrechen durchkommen, beweist der Fall eines 25-jährigen Afrikaners, der mit sieben gefälschten Identitäten und ungeheurer krimineller Energie mehr als 21.000 Euro Steuergeld abzockte. Obwohl das Strafgesetzbuch für schwere Fälle von Sozialbetrug eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren vorsieht, verhängte das Amtsgericht Hannover gegen den angeklagten Sudanesen lediglich eine geringfügige Bewährungsstrafe. Zudem muss der Asylbewerber 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Der illegal in die Bundesrepublik eingereiste Sudanese hat im Prozess gestanden, sich in betrügerischer Absicht und unter Benutzung von über einen halben Dutzend gefälschter Identitäten, in mehreren norddeutschen Städten insgesamt 21.700 Euro an Sozialleistungen erschlichen zu haben. Er hat jene Menschen vorsätzlich betrogen, die ihm hierzulande gezwungenermaßen, aber dennoch bereitwillig Asyl gewährt haben. Das arglistig ergaunerte Geld der deutschen Steuerzahler habe er an diverse Familienangehörige in Afrika geschickt, ließ der freche Asylbetrüger über seinen Anwalt erklären.

Der Richter begründete das milde Urteil im Nachgang unter anderem damit, dass dem angeklagten Asylbewerber in Deutschland keine weiteren Straftaten nachgewiesen werden konnten. Die Anklage forderte zuvor in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe ohne Bewährung. Das Verfahren habe deutlich gemacht und hinlänglich erwiesen, dass vom Angeklagten eine „hohe kriminelle Energie“ ausgehe, so die Staatsanwaltschaft.

Christian Neumann, Rechtsanwalt des angeklagten Asylbetrügers, widersprach den Worten des Staatsanwalts und betonte, dass sein Mandant lediglich eine „Lücke im System“ ausnutzte als er sich mit sieben falschen Identitäten bei unterschiedlichen Behörden anmeldete und diese um mehr als 21.000 Euro prellte. „Einfacher geht es fast nicht mehr“. Kaum zu glauben, aber der vorsitzende Richter schloss sich der kruden und dummdreisten Argumentation der Verteidigung tatsächlich an und setzte die verhängte Haftstrafe von 21 Monaten – zur großen Freude des Angeklagten – zur Bewährung aus.

Der Prozess gegen den Sudanesen war der erste dieser Art in Niedersachsen, nachdem sich eine Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde über die Anweisungen ihrer Vorgesetzten hinwegsetzte und mehr als 300 Asylbewerber wegen Sozialbetrug bei der Polizei anzeigte. Laut Innenministeriums sind in Niedersachsen inzwischen Hunderte, wenn nicht sogar Tausende solcher Strafverfahren anhängig. Alleine beim Amtsgericht Hannover sind drei weitere Prozesse anberaumt. In einem Fall soll ein Asylbewerber mit gefälschten Mehrfachidentitäten sogar knapp 60.000 Euro erbeutet haben. Den Gesamtschaden für den Steuerzahler schätzen Behörden mittlerweile auf mehrere Hundert Millionen Euro.

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