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Memmingen: Hungernde deutsche Rentnerin muss 90 Tage in Haft – Asylanten erhalten Bewährung

Memmingen: Hungernde deutsche Rentnerin muss 90 Tage in Haft – Asylanten erhalten Bewährung

Eine 84 Jahre alte Rentnerin ist in Memmingen wegen Ladendiebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Frau aus dem bayerischen Bad Wörishofen hatte „aus Hunger gestohlen, aus reiner Not“, sagte sie der Münchner Tageszeitung tz. Die Richter hatten dafür kein Verständnis und schickten die Frau für drei Monate ins Gefängnis.

Nach Abzug der Fixkosten würden der ehemaligen Schneiderin „höchstens 100 Euro im Monat“ bleiben. Wochenlang habe sie von Knäckebrot und Wasser gelebt, bevor sie sich nicht mehr anders zu helfen wusste und Lebensmittel und Hygieneartikel mitgehen ließ. Der Gesamtwert der Waren belief sich auf rund 70 Euro. Weil die Gefahr besteht, dass die Rentnerin aufgrund ihrer finanziellen Situation auch weiterhin hungern werde sind weitere Straftaten zu befürchten. Die Haftstrafe sei daher angemessen, kommentierte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft das Urteil.

„Kein Anspruch auf Gnade“

„Das ist ein Schlag für mich, mir geht es unendlich schlecht“, beklagte die Frau. Ihr Gnadengesuch an das bayerische Justizministerium wurde abgelehnt. Gnade gebe es nur in Ausnahmefällen, wenn neue Umstände bekannt würden, die vom Gericht nicht berücksichtigt werden konnten, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft München der Mindelheimer Zeitung. Das Urteil ist skandalös. Erst recht wenn man berücksichtigt für welche Straftaten illegal eingereiste Migranten hierzulande in der letzten Zeit Bewährung erhalten haben.

Memmingen: Hungernde deutsche Rentnerin muss 90 Tage in Haft – Asylanten erhalten BewährungDa wäre zum Beispiel das Urteil gegen einen Asylbewerber aus dem Jemen, der für die Vergewaltigung eines 10-jährigen geistig behindernden Mädchens, lediglich 10 Monate auf Bewährung erhielt. Oder der Fall eines Sudanesen, der mit sieben falschen Identitäten knapp 22.000 Euro Sozialleistungen erschlich und sich über 21 Monate auf Bewährung freuen durfte. Wir berichteten zudem über einen Syrer, der im Donau-Isar-Klinikum vier Patientinnen vergewaltige und lediglich zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. In Erinnerung dürfte auch das Urteil gegen eines Palästinensers sein, der wegen Drogenhandels, Raub und Körperverletzung mit 22 Monaten Bewährung davon kam. Wir könnten die Aufzählung noch um Dutzende weitere Urteile ergänzen, in denen die deutsche Justiz ausländische Schwerverbrecher verschonte und Haftstrafen zur Bewährung aussetzte. Zum Vergleich: Die 84-jährige Rentnerin hatte für ein paar Euro Lebensmittel geklaut, weil sie hungernde und sich nicht mehr anders zu helfen wusste.

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