Deutschland

Abschiebung abgelehnt: Massenmörder aus Tunesien steht unter Schutz der Bundesregierung

Abschiebung abgelehnt: Massenmörder aus Tunesien steht unter Schutz der Bundesregierung

In seiner Heimat Tunesien sollte dem Massenmörder Haikel S. eigentlich der Prozess gemacht werden, weil er an Attentaten mit über 20 Todesopfern beteiligt war. Rechtzeitig setzte sich der Mörder ab – natürlich nach Deutschland. Aus seiner Sicht eine gute Wahl. Denn der Islamist steht offenbar unter dem Schutz der Bundesregierung.

Dabei lief es anfangs gar nicht gut für das Goldstück; er wurde zu Beginn diesen Jahres unter Terrorverdacht verhaftet. Haikel gehört dem IS an und wollte Deutschland in Form eines Anschlags bereichern. Das hessische Innenministerium und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erkannten eine „hochgradige Gefahr“, die von dem Terroristen ausging und verfügten die unmittelbare Abschiebung nach Tunesien. Diese Auslieferung sollte wegen der besonderen Gefahr als Einzelabschiebung, sprich Learjet, plus Wachpersonal erfolgen. In letzter Minute stellte der islamische Mörder einen Asylantrag. Trotz dessen Ablehnung erwirkte die Ausländerbehörde (!) einen Abschiebestopp.

In der Zwischenzeit wurde mit Tunesien verhandelt. Das Land erklärte sich bereit, auf die Todesstrafe für den Massenmörder zu verzichten und im Falle eines Schuldspruchs eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen. Das war der Ausländerbehörde nicht genug, weil Lebenslang in Tunesien exakt lebenslange Haft bedeutet. Es müsse in jedem Fall die Möglichkeit einer Verkürzung der Haftstrafe bestehen, um die Rechte des Mörders zu wahren! Das Amtsgericht Frankfurt folgte dieser witzigen Argumentation und so darf der Schlächter bis mindestens Mitte Januar 2018 die Sicherheit der Abschiebehaft genießen.

Abschiebung abgelehnt: Massenmörder aus Tunesien steht unter Schutz der BundesregierungWas sind das für Menschen in der Frankfurter Ausländerbehörde und am Amtsgericht? Was treibt sie zu solchen Entscheidungen? Allein schon die Tatsache, einem souveränen Staat wie Tunesien die Rechtsprechung in Frage zu stellen, ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Freilich, für linksgrün versiffte Demagogen ist ein Urlaubsland wie Tunesien unsicher. Dahin darf man nicht einmal Massenmörder abschieben.

Sollte das Grauen Jamaika-Koalition in Deutschland Realität werden, ist zu befürchten, dass ein grüner Traumtänzer Außenminister wird (dem Autor wird kurz übel beim Schreiben). Entschuldigung, werte Leser! Nun, dieser Außenminister wird dann konsequenterweise eine Reisewarnung für Tunesien und Marokko verhängen müssen. Oder darf der Deutsche weiterhin unbekümmert nach Djerba oder Marrakesch reisen, während es dort für Einheimische viel zu gefährlich ist? Ist das eigentlich nicht schon Rassismus?

Im Fall Haikel S. wird eine unmittelbare Gefährdung des deutschen Volkes billigend in Kauf genommen, das eine Abschiebung/Auslieferung in den Sternen steht. Bisher waren ausnahmslos alle Attentäter den Behörden bekannt und wurden „überwacht“. Was dieses Staatsversagen gebracht hat, wissen wir zu genüge.

Retten Sie das Meinungsklima!

Ihnen gefallen unsere Inhalte? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute, ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl!

🤝 Jetzt Spenden

Neu: Folge uns auf GETTR!

GETTR – 100% Meinungsfreiheit! zensurfrei · unabhängig · zuverlässig
Teilen via