Deutschland

Urteilsverkündung in Essen eskaliert: Afrikaner prügelt Richter ins Krankenhaus

Urteilsverkündung in Essen eskaliert: Afrikaner prügelt Richter ins Krankenhaus
Der Angeklagte (Mi.) beim Landgericht in Essen neben seinem Verteidiger Dr. Gregor Hanisch (li.) und dem Dolmetscher (re.)

Tumultartige Szenen beim Landgericht Essen: Kurz nachdem der Vorsitzende der Großen Strafkammer das Urteil gesprochen hatte, schnappte sich ein angeklagte Asylbewerber aus Eritrea einen Papierkorb und prügelte damit so massiv auf den Kopf des Richters ein, dass dieser per Notarzt in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Bemerkenswert: Obwohl zwei Justizwachtmeister im Gerichtsaal anwesend waren, konnte der Angriff nicht verhindert werden.

Beim Landgericht wurde Alarm ausgelöst. Mehrere Justizwachtmeister kamen ihren Kollegen zu Hilfe und brachten den verurteilten Angeklagten in ihre Gewalt. Der alarmierte Notarzt übernahm die Erstversorgung des verletzten Vorsitzenden Richters und veranlasste wegen der Kopfverletzungen einen Transport in eine Klinik. Die im Gerichtssaal Anwesenden waren während der blitzschnellen Tat wie gelähmt.

Feuerwerksbatterie auf Menschen geschossen

Bereits eine frühere Hauptverhandlung Ende April 2016 beim Amtsgericht Hattingen wegen Körperverletzung nahm eine unerwartete Wende. Der Asylbewerber aus Eritrea war angeklagt, in der Silvesternacht 2016 eine bereits gezündete Feuerwerksbatterie anderer Gäste bewusst umgedreht zu haben. Dadurch flogen die Raketen direkt in eine ca. 80 Personen umfassende Gästegruppe, die vor der Gebläsehalle stand. Zwei Personen erlitten dabei schmerzhafte Verletzungen. 7 Monate Haft ohne Bewährung lautete das Urteil für den Nordafrikaner.

Während der Gerichtsverhandlung ließ der Angeklagte plötzlich durch seinen Dolmetscher übersetzen, dass er in sein Heimatland Eritrea zurück möchte. Er habe auch versucht, sich durch das Anzünden von Bettwäsche in seinem Zimmer im Dachgeschoß des Übergangswohnheimes an der Werksstraße umzubringen.

Brandstiftung gestanden

Dadurch war das Zimmer des Asylbewerbers am 12.4.2016 vollständig ausgebrannt. Vor diesem Brand im Dachgeschoss hatte der Asylbewerber im Erdgeschoss des Übergangswohnheimes gewohnt. Am 3.4.2016 war auch dieses Zimmer im Erdgeschoss ausgebrannt. Diese Tat will der Angeklagte allerdings nicht begangen haben. “Das Feuer hat ein Deutschmann” gelegt”, so der Angeklagte über seinen Dolmetscher vor dem Landgericht. Der Asylbewerber wurde Ende April noch im Gerichtssaal verhaftet.

Eine Anfrage bei Feuerwehr und Stadt Hattingen nach der Höhe der entstandenen Einsatzkosten und der Kosten des Gebäudeschadens wurde von beiden Stellen mit Verweis auf den Datenschutz nicht beantwortet.

Die 16. Große Strafkammer des Landgerichtes Essen verhandelte gestern und heute die Anklage der Brandstiftung. Aufgrund der Aussagen und des „auffälligen Verhaltens“ des Angeklagten hatte ein Sachverständiger für forensische Psychiatrie ein Gutachten erstellt. Das genaue Alter des Angeklagten konnte auch bis zum Ende des Strafprozesses nicht geklärt werden, soll aber zwischen 24 und 26 Jahren liegen.

Immer wieder ließ der Angeklagte über seinen Dolmetscher erklären, er wolle zurück nach Eritrea, fühle sich hier von Kameras beobachtet, zumal ihn auch “Kameras in seinem Bauch” kontrollieren würden. Die Anklage wegen Brandstiftung wurde noch um den Tatvorwurf der Körperverletzung erweitert, da der Asylbewerber in der Untersuchungshaft im Mai auf JVA-Bedienstete eingeschlagen und dabei 2 Beamte verletzt hatte.

Sachverständiger sieht Gefahr weiterer Straftaten

Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der aus Eritrea stammende Mann unter einer krankhaften seelischen Störung (paranoiden hallozinatorischen Psychose) leidet und damit als schuldunfähig anzusehen ist. Da der Sachverständige nicht ausschließen kann, dass mit weiteren erheblichen Straftaten zu rechnen ist, empfahl er der Großen Strafkammer des Landgerichtes, für den Angeklagten eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie anzuordnen.

Das Landgericht folgte dann in seinem Urteilsspruch der Empfehlung des Sachverständigen und ordnete eine unbefristete Unterbringung des Asylbewerbers in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an. Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit. Der Tagespflegesatz für einen Patienten im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie liegt nach Angaben des Landschaftsverbandes aktuell bei 278,88 Euro, dieses entspricht etwa 8.400 Euro pro Monat. Dass sich die Befürchtung des Sachverständigen so schnell bewahrheiten sollte, damit hatte keiner gerechnet.

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