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Berlin: Syrer vergewaltigt Pony im Kinderzoo – Besucher mussten alles mitansehen

Berlin: Syrer vergewaltigt Pony im Kinderzoo – Besucher mussten alles mitansehen

Merkels Fachkräfte treiben es immer ungenierter und bunter. Steht mal keine deutsche Frau oder Kind zur Verfügung, greift man eben auf einen wehrlosen Vierbeiner zurück. Sie halten das für einen schlechten Scherz? Genau eine solch widerwärtige Tat wurde in der vergangenen Woche in Berlin aktenkundig. Dort hat ein sogenannter “Flüchtling” aus Syrien das Pony des “Kinderbauernhofs” im Görlitzer Park vergewaltigt.

von Günther Strauss

„Ich glaub, mich tritt ein Pferd“, dachte sich eine Babysitterin am Freitag, als sie geistesgegenwärtig die widerwärtigen Begattungsversuche eines „jungen Mannes“ an einem Pony im „Görli“ fotografierte und damit für seine Festnahme sorgte. Beim Täter handelt es sich um einen illegal eingereisten Syrer. Er sei über das wehrlose Pony des „Kinderbauernhofs“ im Görlitzer Park hergefallen und hat es regelrecht vergewaltigt, sagt eine Mitarbeiterin der Einrichtung gegenüber der Berliner Morgenpost. Die zugewanderte “Fachkraft” soll zudem eine „Meise unterm Pony“ haben. Eine besorgte Mutter, die sich bislang anscheinend noch nicht mit der „Ehe für Alle“ im bunten Babylon Berlin anfreunden konnte, erklärte gegenüber der Berliner Morgenpost:

„Meine Babysitterin war mit unserem Sohn im Görlitzer Park unterwegs, sie mussten mit ansehen, wie sich der Mann sexuell an dem Pony verging.“

Die Schändungs-Szene sei für ihr Kind und das Kindermädchen mehr als traumatisierend gewesen – tja, das Leben in der Hauptstadt ist halt kein Ponyhof. Der Täter habe erst von dem Pony abgelassen, als er bemerkte, dass seine Tat von zahlreichen Besuchern beobachtet wird. Bevor er mit offener Hose im angrenzen Park verschwand, ließt es sich der sexuell abartige “Flüchtling” jedoch nicht nehmen, noch in den Anus des geschundenen Tieres zu ejakulieren. Noch bevor die Berliner Polizei eintraf, konnten die im Görlitzer Park eingesetzten Parkläufer den Triebtäter mithilfe des Fotos dingfest machen. Er erhielt ein Hausverbot für den Kinderbauernhof.

Das es Geschichte überhaupt den Weg in die Öffentlichkeit fand ist wohl der Polizei zu verdanken, die die Identität des Zoophilen feststellte und die Staatsangehörigkeit und das Alter des 23-jährigen Syrers offen kommunizierte. Die Beamten fertigen außerdem eine Anzeige wegen „Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“ und wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ an.

My Little Pony – Eine eindeutige „Straftat“ – der Babysitterin!

Wie pervers ist das denn? Laut deutschem Gesetz liegt eine verabscheuungswürdige Straftat vor – und zwar seitens der Babysitterin. Durch die bloße Weitergabe der zoophilen Handyfotos des Schändungs-Syrers während seines amourösen „Beiwohnens“ des „Equiden“ an die Helfer hat sich die Babysitterin nach § 184a StGB – Verbreitung tierpornographischer Bilder – strafbar gemacht, denn Vorzeigen, Weitergabe und „in Verkehr bringen“ solcher Fotos ist ein Offizialdelikt, das grundsätzlich mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird. Außerdem wurde der multikulturelle „Vorreiter“ durch das ungefragte Fotografieren bei intimen Vorgängen erheblich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Hinsichtlich der tierpornographischen Haupthandlung des Syrers hingegen liegt keine Straftat nach StGB vor, denn „Sodomie“ oder “Zoophilie“, das sexuelle Vergehen an Tieren, ist rechtlich kein Straftatbestand in Deutschland, sondern NUR eine „Ordnungswidrigkeit“ nach §1 Tierschutzgesetz. 1969 wurde der Sodomie-Paragraph „Hand in Hand“ zusammen mit dem „Schwulen-Paragraphen 175 StGB“ im Zuge der damaligen großen Strafrechtsreform aufgehoben. Artwidriger sexueller Missbrauch an Tieren wurde seither nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn ein Tier dabei „zu erheblichen Schmerzen“ kam.

Dem robusten „Shetty“ müssten durch die Syrer-Schändung hierzu anhaltende erhebliche Vulva-, Cervix- oder Analverletzungen durch einen Berliner Amtsveterinär nachgewiesen werden. Angesichts syrischer Schniedelwutze ( … es war kein Afrikaner …) dürfte dieses Testat strafrechtlich eher nicht zum Tragen kommen. Rein rechtstheoretisch wäre sogar ein „Selfie“ des kopulierenden Syrischen „Hengstes“ mit dem Pony – egal ob mit oder ohne Kanzlerin – straffrei, solange das Foto im persönlichen Besitz bliebe – und nicht weitergegeben wird, wie es die nun straffällige Babysitterin zur Ergreifung des levantinischen „Deckungsbesorgers“ dummerweise veranlasste.

Der Görlitzpark – ein Ponyhof für „Schänder-Studies“

Bei der öffentlichen Kinderpark-Besamung käme somit lediglich „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ (§183 StGB) im „Görli“ als strafrechtliche Grundlage in Frage, rein fick-tiv und in die „Tüte“ des deutschen Strafrechts gesprochen: Der Görlitzpark ist laut Berliner Behörden fuck-tisch-faktisch seit Jahren eine rechtsfreie „Exklave“ des deutschen Anwendungsrechts.

Außerdem müsse auf den Horizont des kopulations-bereiten Koppel-Bereiters und seiner sozio-kuturellen normativen Prägung abgestellt werden, sowie – mittlerweile an deutschen Gerichten üblich – auf sattelfestes Scharia-Recht. Gemäß dessen hätte er „allahdings“ das danach harame Reitgerät post coitum töten müssen*. Verkehrte Welt – die Scharia ist nun mal kein Kindergeburtstag.

Der steuerfinanzierte Anwalt des Syrers wird die Ficki-Ficki-Fohlen-Fachkraft hierbei mit „Berliner Gewohnheitsrecht“ nach Art. 3 Grundgesetz straffrei exkulpieren, wenn er neben Taxifahren sogar noch 1-2 Semester Jura an der FU Berlin gehört hat.

Sachse bezichtigt „Araber“ der tierischen Unzucht: 6 Monate Haft!

Ein sächsischer Rentner hatte letztes Jahr eine E-Mail an die Stadtverwaltung Crimmitschau geschickt, in der er zur Kenntnis gab: „Für Menschen aus dem arabischen Raum ist es üblich, sexuelle Praktiken mit Tieren auszuüben“. Dieser persönlichen ethnographischen Auffassung fügte er die Frage hinzu, ob die Stadt nun extra Ziegen und Esel für die neuen Mitbürger besorgen würde… Oder gar flauschige „Syrer-Shettys“? Dazu stellte Richter Jürgen Dietel in der unverzüglich eingeleiteten Strafverhandlung fest:

„Das fällt eindeutig nicht mehr unter das Recht zur freien Meinungsäußerung. Sie haben mit der Verleumdung und Herabwürdigung einer ganzen Völkergruppe eine Straftat begangen, Sie haben die Rechte dieser Menschen verletzt.“

Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft mit Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit als Buße. In erster Instanz folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, allerdings OHNE Bewährung für den kulturbeflissenen Rentner. In zweiter Instanz: Immerhin sportliche 120 Tagessätze à 12 Euro für den Rentner. Die regierungstreue Gossenpostille ZEIT feiert das Urteil: „Worte legen die Lunte für Gewalt“.Hossa! Wer die Wahrheit sagt, muss ein verdammt schnelles Polo-Pony haben.

*„Ein Mann kann Sex mit Tieren wie Schafen, Kühen, Kamelen und so weiter haben. Er soll jedoch nach dem Orgasmus das Tier töten. Er soll das Fleisch nicht an die Menschen in seinem eigenen Dorf verkaufen, soweit er dies jedoch im Nachbardorf verkauft, ist nichts dagegen zu sagen.“ (Ayatholla Khomeini zugeschrieben, Zitate aus den “Tahrirolvasyleh” – wie immer ohne Gewähr).

Hinweis: In einer früheren Version bebilderten wir das Foto zum Artikel zusätzlich noch mit einem illegal eingereisten Syrer, der im übertragenen Sinne den Täter symbolisierte. Die Foto-Collage, die deutlich als solche erkennbar und gekennzeichnet war, überforderte offenbar den Intellekt einiger Mainstream-Journalisten. Sie fühlten sich durch dieses Symbolfoto prompt dazu berufen, den gesamten Inhalt der Meldung, deren Richtigkeit durch die Berliner Polizei bestätigt ist, in Frage zu stellen. Um auch minderbemittelten deutschen Schmutzliteraten ein angenehmes Leseerlebnis auf unseren Seiten zu ermöglichen, haben wir uns entschlossen, den Artikel ab sofort nur mit einem Pony zu bebildern.

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