Deutschland

Flüchtlingsunterkünfte: Neuer Gesetzentwurf erlaubt Beschlagnahme von Privathäusern

Flüchtlingsunterkünfte: Neuer Gesetzentwurf erlaubt Beschlagnahme von Privathäusern

Antje Kapek und Ramona Popp, Fraktionsvorsitzende der Grünen, wollen unbewohnte Privatimmobilien auch gegen den Willen ihrer Besitzer für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen. Zu diesem Zweck haben sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wegen seiner Dringlichkeits-Klassifizierung möglichst rasch vom Berliner Abgeordnetenhaus beraten und verabschiedet werden soll.

Der Entwurf umfasst 10 DIN A 4 – Seiten und trägt den Titel „Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teile davon zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung“. Vorgesehen ist die weitgehende Außerkraftsetzung des Paragrafen 13 Grundgesetz (Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung), um Beamten zu ermöglichen, Grundstücke auch gegen den Willen ihrer Eigentümer zu betreten und hinsichtlich ihrer Eignung als Flüchtlingsunterkunft zu bewerten. Einzige Einschränkung: Die Bewertungen sollen nicht nachts stattfinden.

Merkwürdig kommt Kommentatoren dieses Gesetzentwurfes die Leichtigkeit vor, mit der bei den Grünen die Außerkraftsetzung eines Grundrechts in Betracht gezogen wird, besonders deswegen, weil Grüne sich sonst gern als die Lordsiegelbewahrer der Grundrechte gerieren. Sie weisen darauf hin, daß den Grünen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung offensichtlich weit weniger wert ist als bspw. das Grundrecht auf Asyl.

Der Plan, Privatimmobilien gegen den Willen ihrer Eigentümer zur Flüchtlingsunterbringung zu nutzen, ist indes nicht neu. Bereits bei der SPD kursierten in der Umgebung des regierenden Bürgermeisters Michael Müller solche Forderungen. Sie wurden aber nach ihrem Bekanntwerden und den darauffolgenden Protesten wieder aus dem Verkehr gezogen.

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