Deutschland

Wegen Wahrung seiner Menschenrechte: Bremer IS-Terrorist nicht abgeschoben und frei gelassen

Wegen Wahrung seiner Menschenrechte: Bremer IS-Terrorist nicht abgeschoben und frei gelassen

Das Land Bremen ist mit dem Versuch gescheitert, einen von den Behörden als Gefährder eingestuften algerischen IS-Terroristen abzuschieben. Wie Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) mitteilte, verbot das Bundesverwaltungsgericht die Ausweisung des 37-Jährigen. Demnach bewertete es die von der Regierung in Algier gemachten Zusagen zur Wahrung seiner Menschenrechte als nicht ausreichend. Der Mann wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt und darf seitdem ungestört in Deutschland umher vagabundieren.

Der seit März in Abschiebehaft sitzende Oussama B. sollte nach Mäurers Angaben eigentlich am Freitag abgeschoben werden, dem kamen die Leipziger Richter mit ihrer einstweiligen Anordnung vom Montag zuvor. Ein Urteil im sogenannten Hauptsacheverfahren steht aber noch aus. Der Mann befindet sich dem Senator zufolge seit Donnerstagabend auf freien Fuß, weil das Bremer Amtsgericht den Haftbefehl aus „rein formalen Gründen“ aufhob.

Das Migrationsamt der Stadt werde noch am Freitag Rechtsmittel gegen dessen Freilassung einlegen, betonte Mäurer. Der Islamist werde außerdem intensiv überwacht. „Die Polizei hat sich auf diesen Fall umfassend vorbereitet.“ Dem 37-Jährigen seien bei der Haftentlassung auch „engmaschige Meldeauflagen und starke räumliche Beschränkungen“ auferlegt worden, ergänzte der Senator.

Scharfe Kritik am Amtsgericht

Mäurer äußerte scharfe Kritik am Amtsgericht und an der Bundesregierung, weil diese trotz zahlreicher Fälle bisher kein Rücknahmeabkommen mit Algerien ausgehandelt habe, das das Vorgehen in derartigen Fällen verbindlich regle. „Die Länder werden mit dieser Problematik weitgehend allein gelassen.“

Zugleich habe er „keinerlei Verständnis dafür, dass sich das Amtsgericht bei seiner Entscheidung am Donnerstag nicht mit der Gefährlichkeit des Manns auseinandergesetzt hat“, ergänzte der SPD-Politiker. Es habe aus „rein formalen Gründen“ entschieden.

B. wird von den Bremer Sicherheitsbehörden als Anführer einer radikalislamischen Gruppierung betrachtet, die unter anderem den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vom Dezember 2016 mit zwölf Toten öffentlich begrüßt haben soll. In einer Moschee bekannte er sich demnach auch zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat.

Die Bundesrepublik, ein sicherer Hafen für IS-Kopfabschneider

Der Bundesregierung sei „seit langem bekannt“, dass die Gerichte „weitgehende Zusicherungen Algeriens“ vor der Abschiebung von Gefährdern forderten, kritisierte Mäurer. „Die Folgen dieser gerichtlichen Entscheidung sind fatal – wenn das Schule macht, wird die Bundesrepublik zum sicheren Hafen für ‚gefährliche Personen‘.“ Bremen halte aber daran fest, den Mann abzuschieben.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Abschiebung des Bremer Gefährders vor einigen Monaten erlaubt, dies allerdings an die Bedingung geknüpft, dass ihm in Algerien keine menschenunwürdige Behandlung droht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte dies, es verwarf eine Verfassungsbeschwerde des Manns.

Der Bremer Innenbehörde zufolge reichten die Antworten der algerischen Regierung dem Bundesverwaltungsgericht bei der nun getroffenen vorläufigen Anordnung aber nicht aus. Es habe sie „als nicht ausreichend bewertet“, teilte sie am Freitag mit.

Im September hatte die Bremer Innenbehörde einen Islamisten nach Russland abgeschoben, zudem sitzt derzeit noch ein weiterer Mann aus B.s Umfeld in Abschiebehaft. Auch Niedersachsen schob in den vergangenen Monaten bereits zwei Gefährder nach Algerien sowie Nigeria ab. Mäurer forderte bereits in der Vergangenheit einfachere Gerichtsverfahren bei der Abschiebung von Islamisten.

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