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GEZ-Gebühren: MDR verschickt gesetzeswidrige Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

GEZ-Gebühren: MDR verschickt gesetzeswidrige Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

Von der straff organisierten GEZ-Gebühren-Mafia, welche jedes Jahr Zwangsbeiträge in Höhe von über 7,3 Milliarden Euro eintreibt, ist man ja einiges gewohnt. Neben den bekannten Repressionen wie Datenabgleich, Hausbesuch, Pfändung, Parkkralle, Arbeitsplatzverlust und Gefängnis, bedient man sich nun auch illegaler Methoden. So hat sich der Mitteldeutsche Rundfunk offenbar selbst den Status einer Vollstreckungsbehörde verliehen und verschickt seit kurzem eindeutig gesetzeswidrige Pfändungs- und Einziehungsverfügungen an säumige Gebührenzahler.

von Günther Strauß

Immer mehr Bürger sehen es nicht mehr ein, mit Zwangsgebühren tendenzielle und falsche Berichterstattung der Systemmedien zu finanzieren. Bereits Ende 2015 verweigerten rund 4,9 Millionen Bundesbürger die Zahlung von GEZ-Gebühren. Da es die Regimemedien seitdem immer bunter treiben und den Zuschauern immer größere Lügenmärchen auftischen, ist es nicht verwunderlich, dass diese Zahl bis heute deutlich gestiegen ist. Wer sich in Funk und Fernsehen informiert, der will in aller Regel ausgewogen über die Geschehnisse auf der Welt unterrichtet werden. In der BRD ist dies jedoch nicht der Fall.

Also sehen es immer mehr Bundesbürger nicht mehr ein, für regierungstreue Propaganda auch noch die Geldbörse aufzumachen. Zumal es Menschen gibt, die nicht einmal einen Fernseher besitzen und die fragwürdigen Angebote der Märchenerzähler nicht einmal nutzen. Doch die GEZ will auch diese zur Beitragszahlung zwingen. Schließlich müssen die üppigen Gehälter der Lügenjournalisten ja irgendwie bezahlt werden. Starpropagandist Claus Kleber (ARD) verdient 480.000 Euro im Jahr. Das sind ganze 40.000 Euro im Monat oder 1.333 Euro am Tag. Das zahlt sich nicht von allein, soviel ist klar.

Dass man sich nicht zu schade dafür ist, auch auf völlig entartete Methoden zurückzugreifen, um säumige Bürger zur Zahlung zu zwingen, zeigt der Fall von Sieglinde Baumert, der im vergangenen Jahr deutschlandweit Empörung auslöste. Die Gebühreneintreiber ließen die Familienmutter aus Thüringen kurzerhand an ihrem Arbeitsplatz verhaften und in ein Gefängnis verschleppen, weil sie sich seit 2013 weigerte, Zwangsgebühren zu entrichten. Gefängnis, weil man die Rechnung für etwas, was man weder bestellt hat, noch selbstbestimmt nutzen wollte, nicht bezahlt. Ein derart drastisches Vorgehen ist nicht mal aus Unrechtsregimen bekannt und dürfte weltweit wohl einzigartig sein. Zumindest für ein Land, dass sich selbst einen Rechtsstaat nennt.

Neben dem von Baumert dürften bundesweit wohl mehrere Tausend gleichgelagerte Fälle existieren, die nicht an die Öffentlichkeit gelangten und in denen man gegen Betroffene genauso willkürlich und unverhältnismäßig vorgeht. Dass man sich hierzulande, im Zusammenhang mit säumigen Beitragsverweigerern, anscheinend systematisch über geltendes Recht hinwegsetzt, hat gerade erst wieder der Mitteldeutsche Rundfunk unter Beweis gestellt. Auch beim MDR, der als Anstalt Öffentlichen Rechts firmiert, ist man augenscheinlich der Ansicht, außerhalb geltender Gesetze agieren zu können. Einem Zahlungsverweigerer, der mit 644,95 Euro (inkl. 4,81 Euro Portokosten für einen Inlandsbrief) im Rückstand ist, übermittelte der MDR jetzt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Demnach würde der fällige Rundfunkbeitrag nun beim Arbeitgeber des Betroffenen gepfändet werden, teilte man dem Mann mit, ohne dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage vorweisen zu können.

GEZ-Gebühren: MDR verschickt gesetzeswidrige Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

Sogenannte Pfändungs- und Einziehungsverfügungen werden in Deutschland als Mittel der Zwangsvollstreckung von einer Vollstreckungsbehörde erlassen. Im § 4 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) ist beschrieben, was eine Vollstreckungsbehörde ist: „Vollstreckungsbehörden sind: a) die von einer obersten Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern bestimmten Behörden des betreffenden Verwaltungszweiges; b) die Vollstreckungsbehörden der Bundesfinanzverwaltung, wenn eine Bestimmung nach Buchstabe a nicht getroffen worden ist.“ Davon, dass auch eine Anstalt des Öffentlichen Rechts eine Vollstreckungsbehörde darstellen kann, ist im vorliegenden Gesetzestext allerdings nichts zu lesen.

Entgegen der gesetzlichen Vorschriften, scheint sich der Mitteldeutsche Rundfunk kurzerhand selbst in den Status einer Vollstreckungsbehörde berufen zu haben. Anders lässt sich jedenfalls nicht erklären, dass man sich seit mindestens August diesen Jahres legitimiert fühlt, säumigen Zahlern eindeutig gesetzeswidrige Zahlungsaufforderungen zuzustellen. Sie haben auch eine der beschriebenen Pfändungs- und Enziehungsverfügungen vom Mitteldeutschen Rundfunk erhalten? Laut Rechtsanwalt Uwe Pätschelt erfüllen derartige Schreiben die Straftatbestände der Urkundenfälschung und der Nötigung. Betroffene sollten die Zahlung deshalb verweigern und stattdessen Strafanzeige gegen den Mitteldeutschen Rundfunk stellen.

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