Netzwelt

Neue Verordnung: EU erlaubt staatliche Sperrungen von Internetseiten – auch ohne Gerichtsbeschluss

Neue Verordnung: EU erlaubt staatliche Sperrungen von Internetseiten – auch ohne Gerichtsbeschluss

In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament eine neue Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz abgesegnet, die staatlichen Behörden die Möglichkeit einräumt, Sperrungen von Internetseiten auch ohne die Zustimmung eines Gerichts zu veranlassen. Im Frühjahr 2018 soll außerdem eine neue EU-Behörde zur Überwachung und Regulierung sogenannter „Fake News“ ihre Arbeit aufnehmen.

von Hanno Vollenweider

Letzte Woche hat das EU-Parlament, von der Öffentlichkeit bisher weitgehend unbemerkt, eine neue Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz beschlossen, mit der Verbraucher eigentlich vor Urheberrechtsverletzungen und betrügerischen Onlineshops geschützt werden sollen. Verbraucherschutz klingt erstmal schön, ist allerdings auf EU-Ebene leider zu oft einfach ein Deckmantel für irgendeinen Bevormundungsmist und deshalb mit einer gehörigen Portion Vorsicht zu betrachten. Wie in diesem Fall auch, denn geht es nach den Plänen der EU, könnten Verbraucherschützer bald die Sperrung von Internetseiten ohne Gerichtsbeschluss veranlassen. Und spätestens jetzt sollten alle Alarmglocken anfangen zu läuten…

Um eine dementsprechende Verordnung umzusetzen, ist es nur nötig, dass alle Internetprovider eine Möglichkeit schaffen, unbequeme Webseiten auf Knopfdruck zu blockieren. Das klingt nicht nur brandgefährlich, es ist es auch, wie man am Beispiel des Katalonien-Referendums festmachen kann. In Spanien gibt es diese Sperrmechanismen nämlich schon und die spanische Regierung blockierte und blockiert fleißig Internetseiten, die sich für die Unabhängigkeit der Region Katalonien von Spanien einsetzen.

Man kann also unverblümt sagen: Die Europäische Union schafft durch die Hintertür Mechanismen für eine umfassende Zensur. Wahrscheinlich gründet Anetta Kahane von der Amadeu Antonio Stiftung dann sehr bald eine Verbraucherschutzorganisation – staatlich gefördert natürlich – und schützt alle deutschen Verbraucher vor „rechter Hetze“, „russischer Propaganda“, „Verschwörungstheorien“ und generell Internetangeboten mit Meinungen, die nicht mit der der Regierung konform gehen. Das Ganze geschieht dann ohne einen richterlichen Beschluss zu brauchen, ohne Einspruchmöglichkeiten für den Gesperrten und im Fall, dass es sich doch nur um ein „Versehen“ gehandelt habe, wird es wahrscheinlich nicht einmal die Möglichkeit geben Schadenersatz einklagen zu können.

Zusätzlich zu den Bestrebungen Internetinhalte auf Knopfdruck zu sperren, arbeitet die EU an der Einrichtung einer Behörde zur Überwachung und Zensur sogenannter „Fake News“. Um zu entscheiden, welche Vollmachten diese Behörde haben soll, beruft die EU eine hochrangige Expertengruppe ein, die Medienexperten und die Öffentlichkeit auffordert, Kritik an „Fake News“ vorzubringen. Die Behörde soll bereits im Frühjahr 2018 ihre Arbeit aufnehmen. Ein genauerer Blick auf die Ankündigung der Europäischen Union lässt erahnen, dass sich die in Vorbereitung befindlichen Zensurmaßnahmen nicht etwa gegen Falschinformationen, sondern gegen alternative Nachrichten und politische Ansichten richten werden, die die Opposition innerhalb der Bevölkerung gegenüber der herrschenden politischen Klasse zum Ausdruck bringt.

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