Deutschland

Aufgedeckt: Tausende Schwerverbrecher aus Maghreb-Staaten als “Flüchtlinge” in Deutschland entsorgt

Aufgedeckt: Tausende Schwerverbrecher aus Maghreb-Staaten als "Flüchtlinge" in Deutschland entsorgt

Obwohl das Bundeskriminalamt seit 2016 im Vierteljahresrhythmus „Kernaussagen zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ veröffentlicht, werden die Inhalte in der medialen Öffentlichkeit kaum diskutiert. Publizist Frank W. Haubold hat die Statistiken etwas genauer unter die Lupe genommen und tiefgehend analysiert. Das Ergebnis ist erschreckend und lässt den Schluss zu, dass nordafrikanische Staaten den kriminellen Abschaum aus ihren Gefängnissen als “Flüchtlinge” in Deutschland entsorgten.

von Frank W. Haubold

Wer erinnert sich nicht an die Schlagzeilen und Politiker-Statements in Zusammenhang mit der Zuwanderungswelle des Jahres 2015, die allesamt die beruhigende Kunde verbreiteten, dass Flüchtlinge nicht krimineller seien als Einheimische und deshalb keinerlei Anlass zur Sorge bestünde? Die Verkünder derartiger Botschaften hatten sogar die Stirn zu behaupten, dies sei durch polizeiliche Kriminalstatistiken nachgewiesen (was schon damals nicht stimmte). Auch wenn derlei plakative und realitätsferne Aussagen heute seltener zu hören oder zu lesen sind, hält sich diese Grundaussage insbesondere bei mediengläubigen Mitbürgern und Anhängern der Zuwanderungspolitik der Merkel-Regierung bis heute.

Obwohl das BKA seit 2016 im Vierteljahresrhythmus „Kernaussagen zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ veröffentlicht, werden die Inhalte in der medialen Öffentlichkeit kaum noch diskutiert und selbst die in jeglicher Hinsicht ernüchternde Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2016 verschwand nach ihrer Veröffentlichung rasch wieder aus der öffentlichen Diskussion.

Ein Problem solcher Statistiken ist, dass zumeist verschwiegen oder verschleiert wird, auf welchen Personenkreis sie sich überhaupt beziehen. Das ist insbesondere im Bereich der Zuwanderer/Asylbewerber hochproblematisch, zumal das BKA inzwischen selbst zugibt, dass seine Statistiken und Lagebilder „Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren“ (das sind nach Ansicht von Experten ca. 600.000 Personen) nicht enthalten. Auf Grund dieser Unschärfen beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf den Bereich der in Deutschland lebenden Ausländer insgesamt, da hier inzwischen valide Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2016 vorliegen.

Zur Methodik: Datenquellen für die nachfolgend dargestellten Auswertungen sind die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 sowie die vom Statistischen Bundesamt als Fachserie 1 Reihe 2 („Bevölkerung und Erwerbstätigkeit“) veröffentlichten Daten zur ausländischen Bevölkerung (Ergebnisse des Ausländerzentralregisters). Um die Grafiken übersichtlich zu halten, beschränkt sich die Betrachtung auf folgende Länder: Syrien, Irak, Afghanistan (höchste Zahl an Asylbewerbern), Algerien, Marokko, Tunesien, Libyen (Maghreb-Staaten), Eritrea, Somalia, Gambia (Afrika), Rumänien, Albanien (auffällig in den Kriminalstatistiken), Türkei (größte Bevölkerungsgruppe) und Deutschland selbst. Die Tabellen und Grafiken wurden nach relativer Häufigkeit (im Vergleich zur Bevölkerung) geordnet.

1. Straftaten insgesamt

Bereits in der Gesamtübersicht fällt die dominierende Rolle afrikanischer Herkunftsländer bei der auf die Bevölkerung normierten Zahl der Tatverdächtigen auf. Auf den ersten sieben Plätzen schiebt sich nur Albanien dazwischen. Alarmierend ist die Zahl für Algerien, die besagt, dass innerhalb nur eines Jahres 52 Prozent aller in Deutschland lebenden Algerier als Tatverdächtige registriert wurden. Aber auch die Einwanderer aus den anderen Maghreb-Staaten liegen mit Werten von 13 bis 18 Prozent um ein Vielfaches höher als die Einheimischen, deren Anteil an Tatverdächtigen bei knapp 2 Prozent liegt.

Bei den Europäern liegen Albanien und Rumänen ebenfalls im Vorderfeld, was vor allem beim Nicht-EU-Mitglied Albanien die Frage aufwirft, weshalb diese problematischen Zustände unter dem Deckmantel des Asylrechtes geduldet werden, obwohl es in Albanien keine politische oder ethnische Verfolgung gibt. Was Rumänien anbetrifft, so rächt sich hier die geostrategisch motivierte Aufnahme von Bulgarien und Rumänien in die EU, obwohl diese Staaten weder wirtschaftlich noch sozial Minimalstandards erfüllen, was insbesondere einer mobilen und gesellschaftlich wenig integrierten Bevölkerungsgruppe den Anreiz bietet, in das bundesdeutsche Sozialsystem einzuwandern.

Mit Werten zwischen 6 und 9% liegen Zuwanderer aus Syrien, dem Irak und Afghanistan zwar etwas niedriger als zum Beispiel Nordafrikaner, tragen aber dennoch durch hohe absolute Zahlen erheblich zum Kriminalgeschehen bei, was um so schwerer wiegt, weil es sich mehrheitlich um zusätzliche Straftaten handelt, die eine direkte Folge der rechtlich fragwürdigen Grenzöffnung durch die Regierung Merkel im Jahr 2015 darstellt.

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Nun zeigt die Darstellung der Gesamtzahl der Tatverdächtigen zwar den generellen Trend, aber entscheidend für die innere Sicherheit eines Gemeinwesens und das Sicherheitsgefühl der Bürger ist vor allem die Entwicklung der Gewaltstraftaten (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Körperverletzung etc.), weshalb diese Straftatbestände im weiteren einzeln betrachtet werden sollen.

2. Straftaten gegen das Leben

Die „Straftaten gegen das Leben“ werden von Totschlagsdelikten (auch im Versuch) dominiert, wobei anzumerken wäre, dass die bundesdeutsche Justiz in einer Vielzahl von Fällen den Totschlagsvorwurf verneint und die Taten auf „Körperverletzung mit Todesfolge“ oder, falls das Opfer mit dem Leben davongekommen ist, auf „Gefährliche Körperverletzung“ herabstuft. Das mag im Einzelfall juristisch begründbar sein, hat aber die fatale Folge, dass die Täter mit Bagatellstrafen davonkommen und somit die Möglichkeit erhalten, weitere Straftaten zu begehen. Des weiteren wäre anzumerken, dass oftmals nur die hochentwickelte medizinische Versorgung hierzulande einen tödlichen Ausgang insbesondere bei Messerattacken verhindert, was ebenfalls dazu führt, dass potentiell tödliche Attacken in den Statistiken nur als Körperverletzung registriert werden.

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In der Rangliste fällt auf, dass Somalia auf Rang zwei bei der relativen Häufigkeit vorgerückt ist, gefolgt von Albanien, Gambia und den restlichen Maghreb-Staaten, wobei algerische Einwanderer erneut mit weit überproportionalem Anteil (40-mal höher als der der Einheimischen) dominieren.

Bei den Herkunftsstaaten mit dem größten Anteil an Asylbewerbern seit 2015 dominiert bei der relativen Häufigkeit Afghanistan vor dem Irak und mit einigem Abstand Syrien, das jedoch bei den absoluten Zahlen nach Deutschland und der Türkei den dritten Rang einnimmt. Auch hier wird deutlich, dass „Ausländer“ 3,5- bis 40-mal häufiger Straftaten gegen das Leben verüben als Einheimische.

3. Schwere und Gefährliche Körperverletzung

Die relativ hohen Zahlen in diesem Bereich machen deutlich, dass es sich bei dieser Deliktgruppe um ein Problem handelt, das inzwischen nicht nur in den Großstädten, sondern auch in kleinen und mittleren Ortschaften die öffentliche Sicherheit massiv beeinträchtigt. Außerdem ist hier die Dunkelziffer enorm, dann natürlich erfasst die Statistik nur diejenigen Fälle, bei denen ein oder mehrere Tatverdächtige ermittelt werden konnten.

Zur niedrigen Aufklärungsrate trägt auch bei, dass Öffentlichkeitsfahndungen mittels Videoaufnahmen immer noch Seltenheitswert haben und meistens erst zu einem Zeitpunkt genehmigt werden, an dem die Täter längst untergetaucht sind oder das Land verlassen haben. Auch hier gilt bei der bundesdeutschen Justiz offenbar das Motto: Täterschutz vor dem Schutz der eigenen Bevölkerung.

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Bei den konkreten Zahlen fällt auf, dass syrische Staatsbürger mit mehr als 6.000 Tatverdächtigen bei den absoluten Zahlen mit deutlichem Abstand den dritten Platz belegen und auch bei der relativen Häufigkeit zwei Plätze nach oben gerückt sind. Bei den Tatverdächtigen je 100.000 Einwohner dominiert weiterhin Algerien vor Somalia, Albanien und den restlichen Maghreb-Staaten.

Hier stellt sich einmal mehr die Frage, wie lange sich Politik, Behörden und Öffentlichkeit noch von einer 9%-Partei wie den Grünen vorführen lassen wollen, die eine Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer bislang verhindert hat, während die einschlägigen Lobbygruppen (darunter zahlreiche spezialisierte Anwaltskanzleien und staatlich finanzierte Vereine und Stiftungen) sowie Teile der Medien die Abschiebung von Straftätern erfolgreich sabotieren.

4. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Die rapide ansteigende Zahl von Sexualdelikten insbesondere im öffentlichen Raum beeinträchtigt mittlerweile das Sicherheitsgefühl von Frauen und Mädchen hierzulande massiv, was im Ergebnis einer repräsentativen Emnid-Umfrage seinen Ausdruck findet, nach der sich 58 Prozent der befragten Frauen in der Öffentlichkeit weniger sicher fühlen als vor 2015. Dieser Eindruck ist durchaus begründet, denn allein 2016 verübten Zuwanderer gemäß BKA-Bundeslagebild 3.400 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Tendenz 2017 weiter steigend).

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Bei den Zahlen fällt auf, dass afghanische Staatsangehörige bei der relativen Häufigkeit auf Rang drei vorgerückt sind und etwa 10-mal so häufig als Tatverdächtige registriert werden wie Einheimische. Mit 838 Tatverdächtigen liegen sie bei den absoluten Zahlen dicht hinter Syrien (910) bei weitaus geringerem Bevölkerungsanteil.

Dies hängt zweifellos mit der Sozialisierung in ihrem streng fundamentalistischen Heimatland zusammen, in dem Frauen und Mädchen nur eingeschränkte Bürgerrechte genießen und Vergewaltigungsdelikte nach Angabe von Frauenrechtsorganisationen „endemisch“ sind. Weltanschaulich motivierte Frauenfeindlichkeit dürfte allerdings bei der Mehrzahl der in diesem Deliktbereich auffälligen Tatverdächtigen eine Rolle spielen

Ein weiterer Aspekt ist die offenkundige Schutzlosigkeit einheimischer Frauen und Mädchen, denn anders als in ihren Herkunftsländern haben die Täter keinerlei Sanktionen von den Familien der Opfer zu erwarten. Dazu kommt eine Justiz, die selbst Gruppenvergewaltiger und Kinderschänder mit Bewährungsstrafen davonkommen lässt, wie im Fall eines Pakistanis, der nach dem sexuellen Missbrauch eines sechsjährigen Mädchens als freier Mann den Gerichtssaal verlassen durfte.

Diese fehlenden Korrektive (Rache der betroffenen Familie und unnachsichtige Justiz) machen sexuelle Übergriffe für eine entsprechend veranlagte Klientel zu einem zunehmend beliebten „Volkssport“, wie die dramatisch steigenden Deliktzahlen zeigen.

5. Fazit

Obwohl die obenstehenden Statistiken die Realität sogar noch positiv verklären, da sie nur aufgeklärte Fälle enthalten und von den Bevölkerungszahlen zum 31.12.2016 ausgehen und nicht vom niedrigeren Mittelwert des Jahres, belegen sie eindeutig, dass Politik und Medien die Bürger im Land absichtlich getäuscht haben, indem sie wider besseren Wissens behauptet haben und teilweise bis heute behaupten, Ausländer/Flüchtlinge seien nicht krimineller als Deutsche. Ziel dieser Propagandalüge war eindeutig die Legitimierung der Zuwanderungspolitik der Regierung Merkel bzw. der mutmaßlich rechtswidrigen Grenzöffnung im Jahr 2015.

In der Realität werden Staatsbürger der betrachteten Herkunftsländer zwischen 2,4-mal (Türkei) und 27-mal (Algerien) häufiger als Tatverdächtige registriert als Einheimische. Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen stieg von 492.610 im Jahr 2014 auf 616.230 im Jahr 2016 und somit um 25 Prozent.

Diese Steigerung ist fast ausschließlich auf die Straftaten von Zuwanderern/Asylbewerbern zurückzuführen, die erst in den letzten beiden Jahren ins Land gekommen sind. Die Zuwanderungswelle von 2015 hat dabei zu einem massiven Anstieg vor allem der Gewaltkriminalität geführt und damit zu einer in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Verwahrlosung des öffentlichen Raumes.

Eine besonders auffällige Rolle spielen dabei Einwanderer aus den Maghreb-Staaten, die trotz einer äußerst geringen Asyl-Anerkennungsquote und hoher Kriminalitätsrate weiterhin ungehindert nach Deutschland einreisen dürfen. Ähnliches gilt für weitere afrikanische Herkunftsländer, wie das Beispiel Gambia zeigt. Eine Lösung des Problems ist nicht zu erkennen, da die amtierende Kanzlerin – von devoten Medien assistiert – die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ablehnt.

Insgesamt sehen sich die Bürger mit einer Form des Staatsversagens konfrontiert, die ihre Sicherheit zunehmend beeinträchtigt. Weder die Politik noch die Justiz sind willens und in der Lage, der zunehmenden Gewaltkriminalität Einhalt zu gebieten, und die Polizei ist sowohl zahlenmäßig als auch von der Motivation her überfordert, da die Justiz verhaftete Straftäter im Regelfall sofort wieder auf freien Fuß setzt.

Zwar haben Frau Merkel und ihre Minister in ihrem Amtseid geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, aber da der Bruch desselben keinerlei Sanktionen nach sich zieht und der mediengläubige Bürger die Dramatik der Situation erst erfasst, wenn er persönlich betroffen ist, ist Änderung nicht in Sicht. Doch wenn die Bevölkerung irgendwann endlich aufwacht, wird es zu spät sein.

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