Deutschland

Justizskandal in Dresden: Syrischer IS-Terrorist an Entführung und Mord beteiligt – Urteil: Bewährung

Justizskandal in Dresden: Syrischer IS-Terrorist an Entführung und Mord beteiligt – Urteil: Bewährung
Nasser A. (25) wird von Sicherheitskräften in den Saal des Oberlandesgerichtes geführt.

Schuldig der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. So lautet das Urteil gegen Nasser A. (25) vor dem Dresdner Oberlandesgericht. Obwohl der Syrer nicht nur ein umfassendes Geständnis über seine Mitgliedschaft in der zum IS gehörenden radikal islamistischen al-Nusra-Front ablegte, sondern auch einräumte an Entführungen westlicher Staatsbürger beteiligt gewesen zu sein, von denen einige ermordet worden, verhängten die Richter gegen den Asylbewerber lediglich eine milde Bewährungsstrafe von 22 Monaten.

Bei Jabhat al-Nusra handelt es sich um eine Unterorganisation des Islamischen Staats. Die Mitglieder verübten im Auftrag des IS über Jahre hinweg barbarische Verbrechen in Syrien. Allein Russland macht die Islamisten für mehrere tausend Morde verantwortlich. Im Auftrag des Westens putschte Jabhat al-Nusra nicht nur völkerrechtswidrig gegen die legitime syrische Regierung von Präsident Assad, sondern war maßgeblich auch an der Errichtung des vom IS ausgerufenen Kalifats beteiligt. Schätzungen zufolge verfügt Jabhat al-Nusra über mindestens 10.000 militärisch ausgebildete Kämpfer.

Justizskandal in Dresden: Syrischer IS-Terrorist an Entführung und Mord beteiligt – Urteil: Bewährung
Visagen die man sich merken sollte: Der vorsitzende Richter Thomas Fresemann und die beisitzenden Richter Jürgen Scheuring (l.) und Birger Magnussen (r.).

Der Prozess am so genannten Terror-Gericht am Hammerweg in Dresden hatte insgesamt drei Monate gedauert. Der angeklagte Syrer legte nicht nur ein umfassendes Geständnis über seine Mitgliedschaft in der terroristischen al-Nusra-Front ab, sondern gab auch zu an Entführungen westlicher Staatsbürger beteiligt gewesen zu sein, von denen einige ermordet worden.

Noch vor dem Prozess aber widerrief Nasser seine Aussagen. Islamwissenschaftler und Terror-Experte Guido Steinberg, der für den Strafsenat eine Expertise erstellte und als Zeuge aussagte, schätzte die Angaben von Nasser als wahrheitsgemäß ein. Sämtliche Aussagen sind schlüssig, so der vereidigte Gutachter.

Der Generalstaatsanwalt hatte für Nasser A. zwei Jahre und sechs Monate Haft beantragt. Verteidiger Ulf Israel forderte Bewährung. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung hielt der Staatsschutzsenat für bewiesen und urteilte nun auf 22 Monate Haft. Die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Ob und wann der Verurteilte abgeschoben wird, steht allerdings in den Sternen. Zwar wurde ihm inzwischen sein Asylstatus aberkannt. Dagegen legte Nasser A. aber Beschwerde ein. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Terrorist Nasser A. wurde nach dem skandalösen Urteil auf freiem Fuß gesetzt und darf seit gestern – völlig unbehelligt von Sicherheitsbehörden – in Dresden umher vagabundieren.

Retten Sie das Meinungsklima!

Ihnen gefallen unsere Inhalte? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute, ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl!

🤝 Jetzt Spenden

Neu: Folge uns auf GETTR!

GETTR – 100% Meinungsfreiheit! zensurfrei · unabhängig · zuverlässig
Teilen via