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Willkommen im Überwachungsstaat: Ab Januar 2018 gehören Ihnen nicht mal mehr Ihre Bankdaten

Willkommen im Überwachungsstaat: Ab Januar 2018 gehören Ihnen nicht mal mehr Ihre Bankdaten

Kaum zu glauben, aber wahr: Ab Januar 2018 muss Ihre Bank fremden Dienstleistern Zugriff auf die Daten Ihres Bankkontos gewähren. Verantwortlich dafür ist eine neue EU-Richtlinie. Das Bankgeheimnis wird de facto völlig abgeschafft und dürfte die Nachfrage nach Kryptowährungen wie Bitcoin weiter explodieren lassen.

von Gaby Kraal

Das Bankgeheimnis -immerhin ein Gewohnheitsrecht, das seit dem 17. Jahrhundert verbürgt ist- existiert in Realität nicht mehr. Formaljuristisch mag es so etwas wie ein Bankgeheimnis noch geben, in der Praxis spielt dieses aber keine Rolle. So können Behörden bereits seit Jahren sämtliche Transaktionen von Bankkonten einsehen.  Was zunächst auf Verdachtsfälle gegen den Kontoinhaber beschränkt war, gilt inzwischen auch dann, wenn es überhaupt keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine bestimmte Person etwas Unrechtmäßiges getan hat.

Seit dem 25. Juni 2017 dürfen Finanzbehörden nach § 93 Abs. 1a der Abgabenordnung auch sogenannte Sammelauskunftsersuchen stellen „über eine ihr noch unbekannte Anzahl von Sachverhalten mit dem Grunde nach bestimmbaren, ihr noch nicht bekannten Personen“. Heißt konkret: Die Finanzbehörde kann einer Bank die Auflage stellen, ihr sämtliche Konten von Personen offenzulegen, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Welche Kriterien das sind, steht im Gesetzestext nicht. Bedingung ist zwar, „dass ein hinreichender Anlass für die Ermittlungen besteht und andere zumutbare Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung keinen Erfolg versprechen“. Aber das bedeutet eben nicht, dass gegen die Personen, deren Kontodaten eingesehen werden, auch Verdachtsmomente bestehen müssen. Es reicht aus, wenn die Finanzbehörde ganz abstrakt „hinreichenden Anlass für Ermittlungen“ sieht – und zwar völlig egal, gegen wen und warum, erklärt Olivier Baron.

Aber die schleichende Abschaffung des Bankgeheimnisses geht noch weiter: Ab Januar 2018 muss Ihre Bank nicht nur den Behörden, sondern auch privaten Finanzdienstleistern Zugang zu sämtlichen relevanten Daten ihres Bankkontos, inklusive Kontostand und Transaktionen, gewähren. Verantwortlich dafür ist die neue EU-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2), die Banken dazu verpflichtet, eine Schnittstelle zu schaffen, über die Drittanbieter Zugriff auf Ihre Kontodaten erhalten.

Zwar müssen Sie als Bankkunde zustimmen, dass ein bestimmter Finanzdienstleister Ihre Kontodaten einsehen darf. In der Praxis ist aber absehbar, dass viele Finanzdienstleistungen (man denke an Kreditkarten, Online-Zahlungsdienste, u.v.a.m.) ohne Zugriff auf Ihre Kontodaten einfach nicht mehr angeboten werden! Stimmen Sie also nicht zu, werden Sie entsprechende Dienstleistungen womöglich gar nicht mehr in Anspruch nehmen können. Spätestens durch die PSD2-Richtlinie wird das Bankgeheimnis völlig ausgehebelt. Realität ist stattdessen der gläserne Bankkunde, dessen Daten nicht mehr ihm selbst gehören, sondern eben auch den Finanzbehörden und privaten Finanzdienstleistern.

Dieses Vorgehen ist nicht nur skandalös, sondern beraubt  Bankkunden auch um ein weiteres Grundrecht. Erst im November wurde bekannt, dass die Europäische Zentralbank die staatlich garantierte Einlagensicherung auf Guthaben von bis zu 100.000 Euro, abschaffen wird. In einer offiziellen Mitteilung der EZB vom 8. November 2017 heißt es, dass man ein Einlagensicherungssystem zum Schutz von Kundengeldern angeblich nicht mehr benötigt und man sich diesem daher kurzerhand einfach entledigt.

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