Deutschland

Frauenmarsch: Merkels ANTIFA prügelte brutal auf Demonstranten und Polizisten ein – 73 Anzeigen

Frauenmarsch: Merkels ANTIFA prügelte brutal auf Demonstranten und Polizisten ein – 73 Anzeigen
Friedliche Demonstranten...

Beim zurückliegenden Frauenmarsch zum Kanzleramt am vergangenen Samstag, verübte die linksterroristische ANTIFA, unterstützt durch Bundestagsabgeordnete der Grünen, einen regelrechten Gewaltexzess gegen friedliche Demonstranten und Polizisten. Mehrere Personen mussten, mit zum Teil schweren Verletzungen, in umliegende Krankenhäuser eingeliefert werden. Es liegen Hinweise vor, dass auf das Konto des völlig entarteten linksradikalen Mobs, sogar ein Todesopfer geht.

von David Berger und Jürgen Fritz

Langsam sickern in den sozialen Netzwerken Nachrichten durch, die wir vermutlich bei den Mainstreammedien erst einmal vergeblich suchen werden. Augenzeugen berichten von teilweise gewalttätigen Aktionen der ANTIFA gegen Teilnehmer an dem Frauenmarsch. Welche Dimensionen diese annahmen, wird vermutlich nie ganz herauskommen.

Offensichtlich nutzen die linksextremen Gewalttäter der „ANTIFA“ die Tatsache, dass die Polizei kaum wirkungsvoll gegen ihre illegalen Sitzblockaden vorging und sich daher die Demonstranten ohne Polizeischutz auf den Weg zum Kanzleramt machen mussten, zu weiteren kriminellen Menschenjagden. Der Landes- und Fraktionsvize der AfD Berlin berichtet:

„Gestern auf dem Weg zur Demo erkannt und mit den netten Worten „da ist das AfD Schwein“ begrüßt worden. Kurz danach folgten Tritte. Die gesamte Hauptstadtpresse hatte Kenntnis, geschrieben wurde keine Zeile.“

Eine Polizistin, die vor Ort war, weiß von einer besonders perfiden Aktion der ANTIFA gegen eine Behinderte zu berichten:

„Die Ignoranz und Verblendung gipfelte für mich persönlich in einen Angriff einer Gruppe Vermummter auf eine Rollstuhlfahrerin, die umringt wurde, beschimpft und geschupst – als Nazi Drecksau (das ist nicht meine Wortwahl ich gebe sie nur wieder) erst unser Eingreifen verhinderte Schlimmeres…“

Einer unserer langjährigen Leser berichtet:

„Ich für meinen Teil kann nur sagen, – ja, die Antifanten haben uns bereits auf dem Weg ZUR Demo aufgelauert. Auf den S- und U-Bahnhöfen und ebenfalls auf den Straßen. Wir mußten mit 1 Buslinie, einer S-Bahn Linie und 2 U-Bahnlinien hinfahren. Da sie sich während ihrer „Sitzdemo“ anscheinend zu Tode gelangweilt hatten, haben sie es sich nach der Demo nicht nehmen lassen uns anzupöbeln, anzubrüllen, meiner einen Bekannten (58 Jahre alt) einfach so in`s Gesicht zu schlagen und mir – ebenfalls einfach so – eine knallende Ohrfeige zu verpassen.“

Keine nebensächliche Rolle scheint der stark ausgeprägte Alkohol- und Drogenkonsum in der Gruppe der Gegendemonstranten gespielt zu haben. Ein Insider berichtet:

„Die Stimmung direkt am Checkpoint Charlie war eine Mischung aus Ekstase und Frustration. Auf der gesamten Straße roch es nach Bier, Zigarettenqualm und Cannabis. Von den Teilnehmern her waren viele aus Punk- und Linksautonomen mit dabei …“

Hier ein Video, in dem Demonstranten gegen die Frauendemo von der Polizei zurückgehalten werden:

http://www.youtube.com/watch?v=zFjCkkeId10

Marie-Therese Kaiser twittert heute:

„Ich bin immer noch ganz schockiert über die gestrigen Ereignisse in #Berlin beim #Frauenmarsch. In gutem Glauben an unsere Demokratie und Meinungsfreiheit habe ich in allen Interviews die @polizeiberlin in Schutz genommen und gelobt. Leider muss ich meine Aussagen revidieren.“

Über konkrete Anlässe für diesen Tweet geben dann andere User von Twitter, die am Marsch teilnahmen, Auskunft:

Zunächst wieder Kaiser: „Wenn sich drei Polizisten auf eine Frau schmeißen, uns nicht vor Gummigeschossen schützen und uns einkreisen und aufsplitten wie die Tiere auf dem Weg zur Schlachtbank, kann selbst ich das nicht mehr rechtfertigen. Und ich habe mich selbst Vorort zunächst noch bei ihnen bedankt…“

Und:

„Einigen, die sich zum Kanzleramt auf den Weg gemacht haben, wurden von der Antifa aufgelauert, wo war der Schutz?“

In diesem Zusammenhang tauch im Netz immer wieder die Nachricht von einem Toten vor der SPD-Parteizentrale auf:

„Was ist eigentlich mit dem Toten vor der SPD Parteizentrale? Wird das wieder vertuscht?“

fragt ein User.

Und erhält die Antwort einer Augenzeugin:

„Ich habe das auch gesehen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der Herr wiederbelebt wurde oder was da genau vor sich ging. Ich habe gesehen, dass ein Arzt vor einem abgedeckten Mann gehockt hat und viele Polizeibeamte drum herum standen. Wir wurden alle verscheucht.“

Im offiziellen Polizeibericht findet sich dazu keine Meldung. Inzwischen hat sich allersdings die rot-grüne Berliner Polizeiführung auf Facebook zu Wort gemeldet und widerspricht den zahlreichen Augenzeugenberichten. Das Gewaltopfer des linksradikalen Gewaltexzesses war angeblich nur bewusstlos:

„Es kam es zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen zwei, nach bisherigen Erkenntnissen dem jeweils gegenüberstehenden politischen Lager, zugehörigen Teilnehmern. Hierbei wurde einer der Teilnehmer am Kopf verletzt und verlor kurzzeitig das Bewusstsein. Mit einem nachgeforderten Notarztwagen wurde der Verletzte in eine Klinik gebracht. Zur Zugehörigkeit können wir keine Auskunft geben.“

Der Berliner Tagesspiegel berichtet, dass die Polizei insgesamt 73 Strafermittlungsverfahren eingeleitet hat, unter anderem wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch, Gefangenenbefreiung und Körperverletzung. Sieben Polizisten wurden bei dem Einsatz zum Teil schwer verletzt.

Anzeige gegen Grünenpolitiker Ströbele wegen Anstiftung zu Straftaten

Wie schon vor einer Woche in Hamburg auf der “Merkel-muss-weg-Demo” gab es von verschiedenen, linken und linksextremen Seiten, unter anderem der radikalen ANTIFA massive Versuche, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht Andersdenkender zu torpedieren. Unter anderem kam es zu einer stundenlangen Blockade des Demonstrationszuges durch Linksextremisten, die durch Sitzblockaden, ständige Provokationen usw. den Demonstrationszug verhinderten. Nun heißt es in § 21 des Versammlungsgesetzes (VersG) unmissverständlich:

„Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Grobe Störungen wurden auf jeden Fall gleich massenweise verursacht, wenn nicht mehr. Ja, nicht wenige bekundeten ja sogar öffentlich, diese genehmigte Demonstration verhindern oder sprengen zu wollen. Insofern dürften hier gleich reihenweise Straftaten begangen worden sein. Einer der zu solchen Straftaten geradezu aufgerufen, mithin dazu angestiftet hat, war der Grünenpolitiker Hans-Christian Ströbele. Auf Twitter schrieb dieser am Samstag öffentlich:

„Die AfD will heute u.a. durch #kreuzberg marschieren! – Was kann es am trüben Samstag sinnvolleres geben, als diesen rassistischen ‚Marsch der Frauen‘ ab 14 Uhr zu verhindern?“

Ströbele rief aber nicht nur dazu auf, die Demonstration grob zu stören, was bereits eine Straftat nach § 21 VersG in Verbindung mit § 26 StGB (Anstiftung) darstellen würde, nein er ruft sogar dazu auf, diese gänzlich zu verhindern, sprich zu zerstören respektive zu sprengen. Nach § 26 StGB gilt aber: Der Anstifter einer Straftat wird gleich dem Täter selbst bestraft. Auch nahm Ströbele an den Sitzblockaden selbst teil. Er war also nicht nur Anstifter, sondern zugleich auch noch Täter.

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RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele bei der strafbaren Blockade des Fraumarsches in Berlin

In einem funktionierenden Rechtsstaat, dem es wirklich um die Grund- und Bürgerrechte aller seiner Staatsbürger geht und nicht nur um die einiger ausgewählter, wäre also zu erwarten, dass der Grünenpolitiker mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen müsste, mindestens aber mit einer Geldstrafe (natürlich nicht nur er, sondern auch viele andere).

Daher geht der Anwalt, Dr. Christian Stahl, von der Kanzlei REPGOW in Regensburg, der bereits in der Causa Beatrix von Storch Strafanzeige gegen die Polizei in Köln wegen Verfolgung Unschuldiger erstattete, nun auch gegen Hans-Christian Ströbele vor. Der renommierte Jurist begründet seine Strafanzeige unter anderem wie folgt:

„Da der Angezeigte im linksextremistischen Milieu fest verankert ist, ist ein erheblicher Teil der rechtswidrigen und strafbaren Blockaden des Demonstrationszuges unmittelbar auf den Aufruf des Angezeigten zurückzuführen. Unabhängig davon ist aber gar nicht erforderlich, dass der Angezeigte als Einziger zu den Straftaten aufgerufen hat, es genügt, dass er neben anderen hierzu aufrief und die eventuell bereits bestehende Bereitschaft der Täter bestärkt hat. Im Mindesten hat der Angezeigte psychische Beihilfe geleistet.

Auf die Frage, in welcher Weise die Versammlung verhindert werden sollte bzw. verhindert wurde, kommt es nicht an. § 21 VersG erfordert als Handlungserfolg lediglich „grobe Störungen“. Da der Demonstrationszug über drei Stunden lang blockiert war und sich dann auflösen musste, liegt dies zweifellos vor.“

Soweit Dr. Stahl. Mal sehen, wie die Berliner Polizei, Staatsanwaltschaft, das Gericht und Ströbele aus der Nummer wieder rauskommen. Noch leben wir in einem Rechtsstaat und dessen Rechte, Pflichte und Verbote sollten für alle gleichermaßen gelten, möchte man zumindest meinen.

Ad Hans-Christian Ströbele

Ströbele war von 2002 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und war das dienstälteste Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste. Mehrfach errang er für den Bundestagswahlkreis Berlin-Friedrichshain – Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost bei den Bundestagswahlen 2002, 2005, 2009 und 2013 als jeweils einziger Bundestagsabgeordneter das Direktmandat für die Grünen.

Bekannt geworden ist Ströbele ab ca. 1970, als er die Verteidigung von RAF-Angehörigen, so unter anderem von Andreas Baader übernahm. 1975 wurde er wegen Missbrauchs der Anwaltsprivilegien noch vor Beginn des Stammheim-Prozesses von der Verteidigung ausgeschlossen. 1980 wurde Ströbele von der 2. Großen Strafkammer beim Landgericht Berlin wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Strafgesetzbuch) zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, da er am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitgearbeitet habe und in das illegale Informationssystem der RAF involviert gewesen sei. Für die Kammer war Ströbeles Verstrickung in die RAF ein „besonders schwerer Fall“ von Unterstützung, da die von ihm unterstützte Vereinigung darauf ausgerichtet gewesen sei, „Straftaten des Mordes und Sprengstoffdelikte zu begehen“.

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