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BRD-Gesinnungsjustiz: Deutscher erhält 10 Jahre für Silvester-Böller – IS-Mörder 22 Monate Bewährung

BRD-Gesinnungsjustiz: Deutscher erhält 10 Jahre für Silvester-Böller – IS-Mörder 22 Monate Bewährung
Verantwortlich für das Skandal-Urteil: Richter Thomas Fresemann

Ganz im Sinne der maoistischen Doktrin »Bestrafe einen – erziehe hundert« ergingen Anfang März in Dresden die Urteile gegen die sogenannte Gruppe Freital. Während Migranten und Linksterroristen ungestraft, mordend und brandschatzend durchs Land vagabundieren dürfen, verknackt man rechtschaffene Bürger wegen Bagatellen zu mehrjährigen Haftstrafen. Eine Analyse belegt, mit welcher ungeheuren kriminellen Energie Merkels stalinistische Gesinnungsjustiz mittlerweile agiert und “Recht spricht”.

von Emil Schiller

Am Mittwoch den 07. März 2018 war es soweit: Die linkslastigen, internationalistischen Medien in der BRD überschlugen sich vor Freude über das harte Gerichtsurteil gegen die Mitglieder der sogenannten „Gruppe Freital“.

Der Spiegel, die Zeit, die Süddeutsche, sie alle feierten den harten Schlag gegen den unheilvollen „Rechtsextremismus“. Aber betrachten wir die Sache erst einmal von Anfang an, was ist denn eigentlich genau geschehen?

Im Zeitraum von Sommer bis Herbst 2015 soll die Gruppe Freital auf Flüchtlingsheime und politische Gegner in Freital und Dresden Anschläge verübt haben. Angeblich wurden lebensgefährliche Sprengkörper an den Fenstern von Asylheimen montiert, die explodierten, als Menschen in den Wohnungen waren. Auf das Auto und das Büro des Linken-Stadtrates Michael Richter sollen ebenfalls von der gleichen Gruppe Anschläge verübt worden sein. Der Linken-Politiker ist deshalb aus Angst von Freital nach Bayern gezogen.

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Das alles hört sich im ersten Moment hochgefährlich an, allerdings bezweifelte die Verteidigung der Angeklagten die potenziell tödliche Gefahr der Sprengkörper und hielt die Terror- und Mordvorwürfe für „völlig überzogen”.

Bei den erwähnten Sprengkörpern handelt es sich um sogenannte „Tschechen-Böller“, die man sich legal in Tschechien besorgen kann und die in etwa 130 Mal stärker sind, als der größte in Deutschland zugelassene Silvester-Böller. Da diese Böller teilweise an Fenstern befestigt wurden, kam somit eine weitere Gefahr durch Glassplitter hinzu.

Ob das alles ausreicht, um in der Gruppe eine terroristische Vereinigung zu sehen, bleibt letztlich fraglich. Vor allem, wenn man mal betrachtet, was durch linken und islamistischen Terror schon alles in der BRD verübt wurde und wie lasch die Ermittlungen und Urteile in diesen Fällen waren.

Die Gruppe Freital bekam jedenfalls das volle Programm, die volle Härte zu spüren.
Die beiden Rädelsführer Timo S. und Patrick F. wurden zu zehn Jahren beziehungsweise neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der mit 20 Jahren jüngste Angeklagte Justin S. wurde zu vier Jahren und die einzige Frau in der Gruppe, die 29-jährige Maria K., wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die übrigen vier Verurteilten im Alter von 27, 30, 39 und 40 Jahren erhielten Freiheitsstrafen zwischen acht und fünf Jahren. Sie alle sitzen bereits seit November 2015 beziehungsweise Frühjahr 2016 in Untersuchungshaft.

Linksterroristische Angriffe auf die AfD

Angesichts dieser doch sehr hohen Haftstrafen ist nun die Frage, warum das nicht auch bei anderen Gruppierungen und Delikten so gehandhabt wird? Denn allzu oft ist bei Linken und Ausländern Kuschelkurs angesagt. Dazu nachfolgend ein paar Beispiele.

  • 2016: Der sächsische Landtagsabgeordnete Carsten Hütter saß mit Parteifreunden in seinem Büro in der Chemnitzer Theaterstraße. Plötzlich gab es eine laute Detonation, die Scheiben splitterten, innen bröckelte der Putz von der Wand. Zwei junge Männer rannten weg. Die Täter hatten einen illegalen Riesenböller vor dem Büro des Landtagsabgeordneten der AfD gezündet, vermutlich aus Tschechien geschmuggelt.

(Anmerkung: Ein Riesenböller aus Tschechien, so so…)

In seinem Wahlkreis unterhält Hütter fünf Büros. Alle wurden mehrfach angegriffen: Scheiben wurden zertrümmert, Parolen gesprüht, Flaschen mit Farbe gegen die Gebäude geschleudert. Am Anfang waren die Scheiben des Ladenlokals in Chemnitz nur bespuckt worden, dann pappten Aufkleber der Antifa darauf. Als Nächstes wurden nachts Pflastersteine geworfen. Als die Scheiben nicht herausbrachen, wurden sie bald darauf mit großen Steinen zertrümmert.

Die nächste Polizeiwache liegt nur achthundert Meter entfernt, die Beamten fahren nun öfter Streife an Hütters Büro vorbei. Dingfest gemacht habe die Polizei wohl noch keinen Täter, sagt der AfD-Mann.

(Anmerkung: Schade, der schnelle Zugriff funktioniert wohl leider nur bei Rechten.)

  • 2016: Die Gewalt der Antifa macht auch vor der Privatsphäre von AfD-Politikern nicht halt. So zogen am Himmelfahrtstag 180 sogenannte Anti-Deutsche durch das Dorf Bornhagen in Thüringen, wo der AfD-Politiker Björn Höcke wohnt. „Was wir fordern, ist nicht viel: Björn down Höckes Domizil“ lautete eine der Parolen. Mehrere hundert Polizeibeamte waren in Bornhagen im Einsatz. In das Dorf waren zwei Wasserwerfer, ein gepanzertes Räumfahrzeug und eine Reiterstaffel aus Nordrhein-Westfalen verlegt worden.

  • Beatrix von Storch, stellvertretende Parteivorsitzende, erhält schon seit längerer Zeit Personenschutz durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin. Eines Nachts war sogar ihr Auto angezündet worden, obwohl sie es in einiger Entfernung vom Wohnhaus geparkt hatte.

(Anmerkung: Die Gefährdung von Unbeteiligten durch das brennende Auto wurde von den Linksextremisten hier billigend in Kauf genommen.)

  • In Karlsruhe wurde am 23. Januar 2016 auf einen Plakatierer, der Wahlplakate der AfD aufstellen wollte, geschossen. Ein Unbekannter, der mit einem schwarzen Schal sein Gesicht bedeckte, forderte den Plakatierer auf, zu verschwinden. Der Mann tat dies und setzte sich daraufhin in seinen Lieferwagen, um loszufahren. Kurz darauf zog der Vermummte eine Schusswaffe aus einer Tasche und schoss von außen durch das geschlossene Beifahrerfenster. Glücklicherweise verfehlte er den Fahrer, der unverletzt entkommen konnte.

(Anmerkung: Man stelle sich nur mal vor, dieser Unbekannte hätte auf einen Plakatierer von einer Systempartei, wie beispielsweise den Grünen, geschossen. Da wäre aber was los gewesen in der BRD. Der Kampf gegen Rechts hätte wahrscheinlich ganz neue, ungeahnte Dimensionen angenommen. Die Nachricht wäre durch alle Medien gegangen, tagelang! Aber so war es ja nur ein Linker. Na dann … nicht so schlimm…)

  • Linksextreme haben zweitausend Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Besucher des Stuttgarter Parteitags auf einer Internetseite veröffentlicht. Auf diese Weise sollten auch einfache AfD-Mitglieder eingeschüchtert und für Attacken freigegeben werden. Seit der Veröffentlichung, so berichten AfD-Politiker und Sicherheitsbehörden übereinstimmend, erhalten Leute, die auf der Liste stehen, nachts Drohanrufe.

  • 2017: In Dresden musste der Stand der AfD einen ganz besonderen Ansturm erleben. Vor dem Einkaufscenter in Weixdorf fuhr ein Mann mit seinem Auto pfeilgerade auf einen Wahlinformationsstand der AfD zu und wich erst im allerletzten Moment zur Seite. Als der Angreifer sein Fahrzeug nach dem Beinahe-Terroranschlag parkte, stellte ihn ein Mann von dem attackierten AfD-Wahlstand zur Rede, der Fahrer antwortete mit Beleidigungen und Drohungen. Er lief davon, nur um kurze Zeit darauf zum Stand zurückzukehren, schimpfte, beleidigte, warf das Infomaterial herum, griff einen allein dort stehenden 72 Jahre alten Mann an, würgte ihn und trat auf ihn ein, bis der Senior zu Boden stürzte. Aber selbst, als der alte Mann verletzt und wehrlos auf dem Boden lag, trat der Angreifer weiter auf ihn ein, und konnte erst durch herbei eilende Passanten in die Flucht geschlagen werden. Die Polizei konnte den 39jährigen Angreifer auffinden und stellen. Der alte Herr war schwer verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

(Anmerkung: Ob dieser linke Psycho wohl auch 10 Jahre Haft bekommen hat? Die Antwort kennen wir alle!)

  • 2017: Auf den Kölner AfD-Landtagskandidaten Günter „Gunnar“ Witzmann wurde im Mai dieses Jahres gegen 5 Uhr morgens ein regelrechter Mordanschlag verübt. Zusammen mit einem weiteren Wahlkampfhelfer befand sich Witzmann auf dem Vingster Ring in Höhe des Freibades, um Wahlplakate anzubringen, als ein Auto ohne Kennzeichen auf gerader und voll ausgeleuchteter Strecke mit hoher Geschwindigkeit (ca. 80 bis 90 km/h) auf ihn zusteuerte. Witzmann, der am Kofferraum stehend Wahlplakate präparierte, konnte sich nur noch durch einen Sprung zur Seite in den Graben retten, während sein Auto, das mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf dem Grünstreifen neben der Straße stand, hinten links getroffen und gegen einen Baum geschleudert wurde. Die Polizei betonte, es gebe keine Beweise für eine vorsätzliche Tat, der Fahrer habe möglicherweise die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben. Da der Fahrer aber ein Auto ohne Kennzeichen benutzt hatte, die Strecke auch vollkommen gerade war und der Täter auch sofort davonfuhr, ist ein unbeabsichtigter Kontrollverlust unwahrscheinlich.

(Anmerkung: Wäre es ein Rechter gewesen, dann hätte sich die Frage um die Vorsätzlichkeit gar nicht gestellt und man hätte ausgiebig Jagd auf den Täter gemacht. Aber es war ein „guter“ Linker, da drückt die BRD-Justiz gerne mal ein Auge zu und man kann sich die ganzen Ermittlungen sparen.)

  • 2017: Im April des Jahres 2017 wurde ein Stadtrat der AfD, Eberhard Brett, auf dem Weg zu einer Parteiveranstaltung von einem 18jährigen mit einer Holzlatte angegriffen. Während er sich gegen den Angreifer zu wehren versuchte, wurde seine Begleiterin von einem zweiten Angreifer in den Rücken geschlagen. Eberhard Brett erlitt eine Platzwunde und eine Gehirnerschütterung. Der Angriff erfolgte aus einer Gruppe von etwa 50, laut Polizei „mutmaßlich dem linken Spektrum angehörigen“ Personen, die Brett und seine Begleiterin wütend als Nazis beschimpften und beleidigten. Der 18jährige Angreifer und sein Mittäter wurden verhaftet, jedoch später auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei wurde bei dem Einsatz ebenfalls aus der Gruppe heraus angegriffen und beleidigt.

(Anmerkung: Aber selbstverständlich wurden die „guten“ Linken wieder freigelassen, ist doch völlig klar. Wenn es „Rechte“ gewesen wären, dann…)

Dies sind nur einige Beispiele, die die AfD betreffen. Wenn man dazu noch die ganzen linksterroristischen Vergehen gegen andere Menschen aufzählt, alleine kürzlich wieder beim Frauenmarsch in Berlin, oder wenn man mal betrachtet, was Merkels neue Fachkräfte so alles anstellen und dennoch immer wieder auf freien Fuß gesetzt werden, kann man nur erahnen, wie dramatisch die Schieflage in der Rechtsprechung der BRD tatsächlich ist.

Deshalb hier noch einmal ein ganz krasses Beispiel, das aufzeigt, wie sehr die Rechtsverdrehung voranschreitet. Spiegel Online meldete am 06.03.2018 folgendes:

„Der ehemalige IS-Kämpfer Harry S. muss sich nicht als Kriegsverbrecher vor Gericht verantworten. Das Ansinnen der Bundesanwaltschaft, ihm wegen der Beteiligung an einer Hinrichtung in Syrien erneut den Prozess zu machen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach SPIEGEL-Informationen abgelehnt.

Harry S. war im Juli 2016 wegen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe IS verurteilt worden. Weil der Mann aus Bremen umfangreich über andere deutsche Kämpfer ausgesagt hatte, fiel das Urteil mit drei Jahren Haft milde aus.

Erst nach dem Prozess wurde ein Video bekannt, das zeigte, wie Harry S. im syrischen Palmyra IS-Gefangene vor der Exekution auf dem Marktplatz aufreihte und später auch seine eigene Pistole zückte. Vor Gericht hatte er noch ausgesagt, er habe bei der Gräueltat nur unbeteiligt am Straßenrand gestanden, während andere IS-Kämpfer auf die Zivilisten schossen.

Die Bundesanwaltschaft hatte Harry S. im vergangenen Sommer daher erneut angeklagt: wegen sechsfachen Mordes und Kriegsverbrechen. Doch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg entschied, dass der 29-Jährige wegen des Verbots der Doppelbestrafung nicht erneut vor Gericht gestellt werden könne. Die Ereignisse in Palmyra seien im Prozess gegen ihn schon abgeurteilt worden.

Dem schloss sich nun auch der BGH an. Eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft werde “als unbegründet verworfen”, heißt es knapp im bisher unveröffentlichten Beschluss des 3. Strafsenats.“

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Dieser Psychopath hat mindestens 6 Menschen ermordet, dazu noch vorsätzlich vor Gericht gelogen. Aber egal, ist nur ein Islamist. Da wollen wir doch lieber milde urteilen. Wenn es ein Rechter gewesen wäre, ja dann… Aber kommen wir nun wieder zu dem Urteil gegen die Gruppe Freital.

Jubelrausch der Linksmedien

„Ein Urteil für eine offene Gesellschaft“ titelte der Journalist Tilman Steffen begeistert auf Zeit Online. Die offene Gesellschaft, der liebste Fetisch aller Internationalisten muss natürlich ordentlich gefeiert werden. Dass das Dresdner Urteil gleich wieder für politische Botschaften missbraucht werden würde, war abzusehen. Tillmann begrüßt in seinem Artikel das harte Vorgehen gegen die vermeintlichen Terroristen. In Bezug auf das Land Sachsen und dessen Bewohner schreibt er dann:

„…Denn Sachsen ist in Sachen politische Bildung noch immer eine Entwicklungsregion. Zur Gegenwart gehören hier noch immer die Abwehrreflexe gegen alle, die auf Rassismus aufmerksam machen: Linke, Medien, die aus Karlsruhe angereisten Ermittler.“

Wie gut, dass es Journalisten wie den Tilman gibt, die uns erklären, auf wen wir hören müssen. Natürlich auf „Linke“, ist doch klar, denn die haben die Weisheit mit Löffeln gefressen. Vielleicht ist es aber auch so, dass eben genau die Sachsen die gepriesene politische Bildung gar nicht so sehr brauchen, wie vielleicht andere Gebiete Deutschlands. Vielleicht gönnt man sich hier einfach noch den Luxus selbst zu denken? Nur mal so eine Theorie. Aber das würde jetzt über den geistigen Horizont eines Tilman Eulenspiegel wahrscheinlich meilenweit hinausgehen. Eine weitere Stimmungskanone, Annette Ramelsberger, schreibt in der Süddeutschen Zeitung:

„Es ist doch nichts passiert. Ist doch keiner umgekommen. Wurde ja niemand schwer verletzt. Alles aufgebauscht – so hörte sich das an in Sachsen, wenn es um die Angeklagten der rechtsextremen “Gruppe Freital” ging, die das Oberlandesgericht Dresden nun zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt hat. Die Bundesanwaltschaft, die Bomben gegen Menschen nicht für harmlos hielt und die Gruppe als Terroristen anklagte, wurde beäugt, als kämen da die Besatzer aus dem Westen. Staatsanwälte aus dem fernen Karlsruhe, die die heile sächsische Welt stören wollten.

Gott sei Dank haben sie gestört. Denn was man in Dresden und Freital und all den Orten ringsherum lange nicht sehen wollte, das Gericht hat es nun bestätigt: Es gibt Terror von Rechts im Lande Sachsen.“

Sagenhaft, was diese Sensationsreporterin da schreibt, aber hätte sie das ebenso geschrieben, wenn es sich bei der Gruppe um linke Täter gehandelt hätte? Eine sehr berechtigte Frage und irgendwie hat man dabei so ein Gefühl im Bauch, die Antwort zu kennen. Denn in der internationalistischen, deutschfeindlichen, linken Gedankenwelt ist Terror nicht gleich Terror, Menschenversachtung nicht gleich Menschenverachtung.

Eine traurige Realität. Deshalb fragen wir: Ist es nicht auch menschenverachtend, wenn gegen Deutsche gehetzt wird? Wenn einige Politiker und Medienschaffende sich sogar ganz offen zu Parolen wie „I love Volkstod“ bekennen? Wenn linke Extremisten Sprengkörper anbringen, Deutsche angreifen, diese verletzen, auf sie schießen oder sie einfach nur mit dem Tode bedrohen?

Darauf angesprochen reagieren Gutmenschen und andere linke Kasper nicht selten sehr emotionslos und gleichgültig. Wer sich jedoch zur deutschfeindlichen Ideologie bekennt und gleichzeitig aber vor Menschenverachtung warnt, spricht von Dingen, die er nicht versteht. Diese Pseudomoralisten können sich ihre salbungsvollen Worte sparen. Jeden Tag erwachen mehr und mehr Menschen, die diese Falschspieler erkennen und hinter deren freundlich grinsende Maske blicken.

Kommentare von linken Dummköpfen

Aber nicht nur die Schreiberlinge der genannten Medien scheinen sich geistig in einer linksfiktiven Traumwelt zu befinden, sondern auch die Leser dieses Sondermülls. Denn wer glaubt, in Deutschland müsste angesichts einer mehr als deutlichen Schieflage in Politik und Justiz endlich auch mal der letzte Idiot aufgewacht sein, irrt leider gewaltig. Wir empfehlen dazu einmal die Kommentarspalte zu dem Artikel im Tagesspiegel, in dem über den Prozess gegen die Gruppe Freital berichtet wurde, zu lesen. Was man dort zu lesen bekommt, lässt einen schaudern, angesichts eines solchen Ausmaßes an Realitätsverweigerung und geballter Dummheit. Auch wenn täglich immer mehr Menschen zur Vernunft kommen, gibt es leider immer noch sehr viele Idioten in der BRD. Manche davon sind dermaßen gehirngewaschen und verblödet, dass sie wahrscheinlich nie aufwachen werden. Wir wollen hier nur 2 Beispiele anführen. Da schreibt ein „heiko61“:

„Na endlich!

Endlich zeigt die deutsche Justiz, dass es auch für rechten Terror Konsequenzen gibt. Das Urteil ist angemessen und richtig!“

Und ein Nutzer mit Namen „Buckaroo“ lässt uns wissen:

„Sehr gut! Endlich mal ein deutliches Zeichen gegen Rechtsterrorismus, dass ich das noch erleben darf.“

Um nun kurz auf die Kommentare der beiden Armleuchter einzugehen: Wer tatsächlich glaubt, dass in einem Land, in dem Linksextreme und Islamisten mit Samthandschuhen angefasst werden, in dem aggressive Staaten, wie das zionistische Israel, durch Geldmittel gefördert werden, in dem seit Jahren der krampfhafte Kampf gegen Rechts ohne Ende aufgebauscht wird, gerade gegenüber dem vermeintlichen Rechtsextremismus keine Konsequenzen gezeigt würden, kann nicht mehr ganz bei Trost sein. Wir fragen uns: Wo haben heiko61 und Buckaroo die letzten 20 Jahre gesteckt? Lebten sie in einer einsamen Waldhütte? Lagen sie im Koma? Wie ist dieser realitätsferne Schwachsinn, den beide von sich geben, sonst zu erklären?

Das waren jetzt nur mal 2 Beispiele und längst nicht die Schlimmsten. Wer sich mehr von diesem absurden Blödsinn antun möchte, kann es unter besagtem Artikel nachlesen. Dort kann man zahlreiche weitere Ergüsse von weiteren geistigen Amöben bestaunen.

Was ist die Lehre aus dem Urteil?

Das Gericht in Dresden hat mit voller Härte geurteilt, wollte ein Zeichen setzen. Wir müssen uns an dieser Stelle nun Folgendes fragen:

  • Wieso wird nicht genau so streng gegen Linksextreme vorgegangen?
  • Wieso dürfen Linksextreme Dinge tun, die sogenannte „Rechte“ nicht dürfen?
  • Warum verhält es sich mit anderen extremistischen Gruppen, wie beispielsweise Islamisten, genauso?
  • Weshalb wird bei den „Rechten“ da eine besondere Ausnahme gemacht?
  • Wieso wird nicht mit den ganzen Schwerkriminellen in der BRD, inklusive der frisch importierten Unruhestifter, in dieser Weise verfahren?
  • Und wie ist eine solche Rechtsprechung überhaupt zu erklären?

Laut dem Tagesspiegel meinte der vorsitzende Richter Thomas Fresemann dazu:

“Es ging nie darum und es geht nicht darum, in diesem Verfahren ein wie auch immer geartetes Exempel zu statuieren.” An die Adresse der Angeklagten sagt er: “Dieses Verfahren ist allein Konsequenz der von Ihnen begangenen Taten. Zu diesem Verfahren wäre es ohne Ihre Taten nicht gekommen.”

Ein Vorzeigebeispiel für Schönrednerei, die uns an dieser Stelle überhaupt nicht überzeugt. Für jeden klardenkenden Menschen gibt es auf die oben gestellten Fragen daher nur eine Antwort: Gesinnungsjustiz!

Auch wenn Richter Fresemann in diesem Falle versuchte das zu kaschieren, so ist diese Realität doch überdeutlich. Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Linksextreme und schwerkriminelle Ausländer dürfen sich in der BRD austoben und zwar in exzessivster Form. Sogenannte „Rechte“ hingegen müssen schon aufpassen, wenn sie einen falschen Kommentar im Internet hinterlassen. Das ist die BRD 2018. Und wer das nicht sehen will, der lebt in einer Scheinwelt!

Thomas Fresemann, der vorsitzende Richter im Freital-Prozess, ist im Übrigen kein Unbekannter. Im Gegensatz zur Gruppe Freital ließ er vergangenen Jahr gegenüber einem illegal eingereisten Syrer Milde walten. Obwohl der Angeklagte Nasser A. (25) vor dem Dresdner Oberlandesgericht ein umfassendes Geständnis über seine Mitgliedschaft in der zum IS gehörenden radikal islamistischen al-Nusra-Front ablegte und einräumte an der Entführungen und der Ermordung westlicher Staatsbürger beteiligt gewesen zu sein, erhielt er von Richter Fresemann lediglich eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten.

Am Ende wollen wir nun aber noch eine weitere, wichtige Information ins Auge fassen, die dem Leser nicht verborgen bleiben soll. Aus der Zeit Online erfahren wir nämlich:

„Hier agierten keine Kriminellen, urteilte das Dresdner Oberlandesgericht, sondern Rechtsextremisten.“

Ist das nicht interessant? Aus dieser Aussage geht klar hervor, dass es für dieses Gericht scheinbar noch eine Steigerung zum „Kriminellen“ gibt, nämlich den „Rechtsextremisten“. Somit verstehen wir nun, warum Kriminelle (auch Schwerkriminelle) eher mit Verständnis und Milde zu rechnen haben, wenn wir Vergleiche mit den „rechten Straftaten“ ziehen. Vielen Dank an das Oberlandesgericht Dresden für diese Ausklärung. So langsam wird die Rechtsprechung in der BRD dann doch nachvollziehbar.

Gehen wir dann eigentlich auch richtig in der Annahme, das Linksextremisten, Islamisten, Zionisten und Talmudisten – und was es noch so alles an extremistischen Gruppierungen gibt – dann auch mehr als Kriminelle sind, oder gilt das nur für vermeintliche Rechtsextremisten? Diese Antwort bräuchten wir dann doch noch. Ich hoffe das Oberlandesgericht Dresden kann uns auch an dieser Stelle erleuchten (Wobei wir alle die Antwort vermutlich schon kennen).

Unterm Strich steht für uns letztlich fest:

Wo Unschuldigen gegenüber Gewalt verübt wird, muss eingegriffen werden. Das steht außer Frage! Aber das ist auch nur dann effektiv, wenn gegen jeden Straftäter, egal welcher Gesinnung oder Herkunft, in gleichem Maße vorgegangen wird. Ist dies nicht der Fall – wie in der BRD momentan eindeutig praktiziert – sind Worte wie „Recht“ und „Ordnung“ letztlich nichts als blanker Hohn!

BRD-Gesinnungsjustiz: Deutscher erhält 10 Jahre für Silvester-Böller – IS-Mörder 22 Monate Bewährung
Unser Buchtipp zum Thema: Der Naziwahn von Andreas Falk

Natürlich werden das viele der internationalistischen Gutmenschen wieder anders sehen und weiterhin ihre dummen, pseudointellektuellen Kommentare dazu absondern. Doch wer zuletzt lacht, lacht am besten. Gerade diesen Leuten wünscht man doch unbedingt mal eine echte Bereicherung durch Neubürger oder Linksextremisten, das volle Programm sozusagen. Vielleicht kommt der ein oder andere Dummkopf dann doch noch zur Besinnung, wenn er danach überhaupt noch dazu in der Lage ist. Denn eines ist doch klar: Wer dieses System unterstütz, der macht sich mitschuldig! Also ist es doch nur mehr als gerecht, wenn auch diese Leute in den Hauptgenuss der Bereicherung kommen.

Nach einem Urteil für ihre Peiniger brauche diese „Weltbürger“ dann aber gewiss nicht zu schreien, denn durch die Gesinnungsjustiz innerhalb der BRD haben die wertvollen Neusiedler keine großartige Strafe zu erwarten, genauso wenig wie die gehätschelten Linksextremisten und Feinde des deutschen Volkes. Harte Strafen wird es für all diese Täter nicht geben, denn es waren dann halt leider keine „Rechten“, sondern lediglich nur ganz normale Kriminelle.

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