Deutschland

Aufgedeckt: Bundesregierung unterstützt Illegale beim Transfer ergaunerter Sozialhilfe ins Ausland

Aufgedeckt: Bundesregierung unterstützt Illegale beim Transfer ergaunerter Sozialhilfe ins Ausland

Viele hervorragend ausgebildete Menschen aus anderen Ländern kommen nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Einen Teil von ihrem verdienten Geld schicken sie dann nach Hause zu ihren Familien. So will es uns die Politik gern erzählen. Doch in Wahrheit werden jedes Jahr astronomische Beträge aus staatlich geduldetem und gefördertem Sozialhilfebetrug aus Deutschland heraus transferiert. Und die schwerkriminelle Bundesregierung von Angela Merkel unterstützt die Illegalen auch noch dabei, diese Geldsendungen möglichst preiswert vorzunehmen.

von Günther Strauß

Die Tatsache, dass viele Migranten, die in Deutschland Sozialleistungen beziehen, einen nicht unbeachtlichen Anteil dieses Geldes in ihre Heimatländer senden, ist nicht neu. Egal, ob sie sich legal oder illegal in der BRD aufhalten, der deutsche Steuerzahler finanziert die Fachkräfte erst einmal. Schließlich leben wir in so großem Wohlstand, dass auch der Rest der Welt etwas davon abbekommen soll.

Wie viel Geld tatsächlich aus Deutschland heraus in die Heimatländer von Migranten gesendet wird, darüber kann man sich bei der Weltbank Anhaltspunkte verschaffen. Geldsendungen von Migranten in ihre Heimatländer, sogenannte Remittances, haben in den letzten Jahren permanent zugenommen. Für das Jahr 2017 schätzt die Weltbank das Volumen auf 444 Milliarden US-Dollar. Im Jahre 2006 waren noch knapp 200 Milliarden US-Dollar in Entwicklungsländer gesendet worden.

Ein großer Anteil dieser transferierten Gelder stammt aus Europa, allen voran aus Deutschland. Hier fühlen sich diverse Mitbürger wie im Schlaraffenland und sacken eifrig die von fleißigen Deutschen erarbeiteten Steuer-Euros in Form von Sozialhilfe ein. Schließlich wird Sozialhilfebetrug seit geraumer Zeit ganz offensichtlich staatlich gefördert – zumindest wenn die Täter nicht deutsch sind. Beispiel gefällig?

Ein Moslempärchen saß im Jahre 2010 auf der Anklagebank im Solinger Schöffengericht. Innerhalb von viereinhalb Jahren hatten die libanesischen Asylforderer zu Unrecht mehr als 75.000 Euro aus dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler 26.000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 64.000 Euro. Die Moslems erklärten das mit dem „kulturellen Brauchtum“ ihrer Religion. Bei dem Schmuck handle es sich, so die Angeklagten, um Familiengeschenke zu familiären und religiösen Anlässen, die in ihrem islamischen Kulturkreis zu respektieren seien und nicht verkauft werden dürften. Deshalb sei der Schmuck auch nicht anzurechnen, so die dreiste Forderung der Asylbetrüger.

Die Staatsanwältin forderte – im Vergleich zur Verteidigung, die ganz dreist für einen Freispruch plädierte – eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen schweren Betrugs. Die Richterin hingegen verhängte mit Rücksickt auf die Islamideologie und den Kulturkreis der Mitbürger nur eine lächerliche Bewährungsstrafe. Das sorgte bei den Straftätern nur für ein müdes Lächeln. Zudem klagten sie kurz darauf sofort auf Kosten der Steuerzahler gegen den Rückforderungsbescheid in Höhe von 75.000 Euro und forderten weiterhin Sozialhilfe ein. Immerhin hatte die Richterin ihnen während der Verhandlung gütig gesagt: „Bestimmt hatten Sie Anspruch auf Leistungen – aber auf weniger.“

Wenn Sie als Deutscher (also Mensch zweiter Klasse) diese Summe an Steuern hinterzogen hätten, dann würden Sie direkt ins Gefängnis wandern. Ab einem Steuerbetrug von 50.000 Euro müssen Sie laut Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2008 ins Gefängnis. Als Migrant droht Ihnen in diesem Fall höchstens die Fortzahlung der Sozialhilfe. Und damit Sie diese auch besonders schnell und günstig an Ihre in der Heimat verbliebene Familie senden können, arbeitet die Bundesregierung bereits seit Jahren daran, Sie als Migranten besonders dabei zu unterstützen, Milliarden von Steuergeldern aus Deutschland heraus zu transferieren.

„Diese Finanztransfers sind oftmals die einzige verlässliche Einkommensquelle für die Familien der MigrantInnen. Sie sichern die Existenz der Angehörigen, ermöglichen die Teilhabe an Bildung und Gesundheit sowie den Aufbau von kleinen Unternehmen“, erfährt man etwa von der Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert (SPD), welche sich schon vor Jahren damit beschäftigte, wie man die Migranten beim kriminellen Geldtransfer noch mehr unterstützen kann. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gab bereits vor über 10 Jahren eine entsprechende Studie in Auftrag, die das Ziel hatte, zu eruieren, wie man Illegale und Sozialhilfebetrüger bestmöglich unter die Arme greifen kann, wenn es darum geht, das ergaunerte Geld aus Deutschland zu verbringen.

Die Bundesregierung ebnete also bereits vor etlichen Jahren den Weg für betrügerische Aktivitäten von Mitbürgern. „Migranten zahlen häufig hohe Summen für eine relativ einfache Finanzdienstleistung. Diese beträchtlichen Gebühren schmälern die gesendeten Beträge (…)“, erfährt man aus der bereits benannten Studie. Es ist so traurig, dass einem fast die Tränen kommen. Die armen Asylforderer müssen von ihrem ergaunerten Geld auch noch so viel an die bösen Banken abgeben, dass am Ende kaum noch etwas bei ihren Familien ankommt.

Die Studie ist allerdings auch aus anderen Gesichtspunkten heraus bemerkenswert. So liest man zum Beispiel: „Für einen formellen Transfer müssen oft bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, sonst bleiben Migranten diese Finanzdienstleistungen versagt. So muss man sich, um einen Geldtransfer zu tätigen, identifizieren können.“ Wenn es für so ein zugewandertes Potential ein Problem darstellt, sich bei einer Bank zu identifizieren, dann kann dies ja nur bedeuten, dass diese Fachkraft gar nicht im Besitz von Ausweisdokumenten ist und sich demnach illegal in Deutschland aufhält. Der Paragraph 14 Aufenthaltsgesetz lässt grüßen, wir bewegen uns hier im Bereich einer Straftat.

In der Bundesrepublik Deutschland wandert man für derartige schwere Straftaten nicht etwa in den Knast. Nein, man kann froh und munter Sozialleistungen einfordern und diese dann mit staatlicher Unterstützung möglichst kostengünstig an die daheim verbliebene Sippe versenden. Im Rahmen eines Kooperationsprojekts der Frankfurt School of Finance & Management und der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde in diesem Kontext für Migranten in Deutschland sogar die Webseite geldtransFAIR.de entwickelt und online gestellt. Dort können Asylforderer und andere Illegale prüfen, wie sie am günstigsten und schnellsten die bezogenen Sozialleistungen ins Ausland überweisen können. Eine super Hilfestellung, finden Sie nicht auch? Besonders wenn man daran denkt, wie viele Sozialleistungsbezieher allein in den vergangenen 3 Jahren (mehrheitlich illegal) nach Deutschland gekommen sind – da fällt uns doch allen ein Stein vom Herzen, wenn wir wissen, dass unsere erwirtschafteten Milliarden bald schnell und günstig ins Ausland wandern.

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