Deutschland

Justiz durch rot-grüne Richter unterwandert: Jeder zweite abgelehnte Asylant gewinnt vor Gericht

Justiz durch rot-grüne Richter unterwandert: Jeder zweite abgelehnte Asylant gewinnt vor Gericht
Eine Aufenthaltsgestattung in Händen eines Illegalen aus Somalia.

Die bedingungslose Einwanderung in unsere Sozialsysteme wird von Linksstaat, Linksjustiz, Kirchenverbänden und Wohlfahrtsverbänden mit aller Verve und Vehemenz vorangetrieben. Die gleichgeschalteten Erfüllungsgehilfen des Merkel-Regimes unterstützen den teuflischen Plan der Kanzlerin-Darstellerin, „aus Illegalität Legalität zu machen“. Angela Merkel zeigte sich bereits zu Anbeginn der Masseneinwanderung in einem ARD-Exklusivinterview erfreut, dass sie „doch eine Menge Mitstreiter habe“ – insbesondere aus den Reihen des mittlerweile komplett für das große historische Experiment missbrauchten deutschen Justizapparates, wie sich nun mehr und mehr herausstellt.

Praktisch jeder zweite abgelehnte Asylbewerber gewinnt heute vor den deutschen Verwaltungsgerichten gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In knapp 50 Prozent der Fälle, in denen 2017 Verwaltungsgerichte inhaltlich entschieden und die Asylklagen nicht aus formalen Gründen abgelehnt wurden, wurde der Ablehnungsbescheid des BAMF zugunsten der illegalen Asylforderer korrigiert. Bei „Schutzsuchenden“ aus Syrien und Afghanistan war die Erfolgsquote vor Gericht mit jeweils mehr als 60 Prozent noch quantitativ weitaus höher.

Grundlage ist dabei die „bereinigte“ gerichtliche Schutzquote, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage zur Asylstatistik 2017 hervorgeht. Demnach lagen Ende 2017 insgesamt 372.000 Verfahren bei den Verwaltungsgerichten. Diese beklagen zwar eine enorme Überlastung durch die Asylklagen, geben diesen aber im Grundsatz meist recht. Vergangenes Jahr wurden gut 328.000 Klagen eingereicht, fast doppelt so viele wie im Vorjahr.

Praktisch jeder abgelehnte Asylbewerber zieht vor Gericht

Mit 91 Prozent ist jetzt fast jeder ablehnende Bescheid vor Gericht angefochten worden. Doch damit nicht genug, die LINKE sogt sich über die verbleibenden abgelehnten neun Prozent. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, verstärkte ihre Forderung nach einer besseren Beratung der Asylbewerber durch den Staat oder staatliche Hilfsorganisationen:

Eine „frühzeitige, kompetente und unabhängige Verfahrensberatung ist dringend erforderlich“. Die Bewerber wären dann besser auf die Anhörungen vorbereitet, negative „Missverständnisse“ ließen sich vermeiden. „Dadurch würde letzten Endes auch die Qualität der BAMF-Bescheide steigen“, erklärte Jelpke, und es gäbe entsprechend weniger Klagen. Natürlich wäre es noch einfacher, wenn alle Illegalen sofort ohne bürokratische Verfahren eingebürgert werden würden, denn nun sind sie mal da … und das ist gut so für Linksstaat und Asylindustrie.

Die Verwaltungsgerichte sind seit zwei Jahren ob der illegalen Flutung der deutschen Grenzen dramatisch überlastet – und die beauftragten Asyl-Anwälte, deren Geschäftsfelder boomen, kämpfen plötzlich mit ganz eigenen Problemen der Arbeitsüberlastung. Seit 2015 hat sich die Zahl aller verwaltungsgerichtlichen Verfahren mehr als verdoppelt, die Zahl der neu eingestellten Richter ist bei der Klageflut zu gering, die Gerichte sind überlastet – was wiederum dazu führt, dass sich die Verfahren stark in die Länge ziehen und damit ausufernde Asylkosten, Kriminalität und die schleichende Paralysierung des Rechtsstaats.

Die Folge: Die „Abschiebung“ abgewiesener Asylbewerber verzögert sich und wird in gut 98 Prozent der Fälle juristisch und faktisch unmöglich. Die Kosten für Staat und Steuerzahler steigen ins Uferlose. Merkels Saat geht langsam aber sicher auf!

Laut einem Bericht des Statistischen Bundesamts lagen die staatlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im vergangenen Jahr um 73 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Allein 2016 zahlten Bund, Länder und Gemeinden mehr als zehn Milliarden Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Statistiker erklären den Anstieg vor allem mit gestiegenen Mieten für Asylunterkünfte und den Fixkosten für Unterkünfte. Dies ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs – insgesamt haben die Asylkosten pro Jahr längst die 100-Milliarden-Euro-Marke gerissen.

Auch vor diesem Hintergrund suchen die Verwaltungsgerichte scheinbar händeringend nach einer Lösung. „Insbesondere die Arbeitsprozesse im Austausch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bergen enormes Effizienzpotenzial“, beklagt Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR). Auch der Vorsitzende des deutschen Richterbundes beklagt in seinem Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“, die „Erosion des deutschen Rechtssystems“ und „dass die Justiz in Deutschland fast schon gescheitert“ sei: „Ich verzweifle am Rechtssystem“ (Jens Gnisa, CDU). Die „68er-inspirierten“ Mittäter klagen über die Probleme, die sie seit Jahren mit ihrer Ideologiedurchsetzung – durch die sprichwörtlichen Instanzen – kausal verursachten.

Exzessive Duldung ausreisepflichtiger Krimineller

Die Erstanträge auf Asyl werden zunächst vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet. Auf negative Bescheide, an die rein theoretisch eine Abschiebung gekoppelt wäre, folgen dann immer Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Während des laufenden Verfahrens, dürfen die Betroffenen in Deutschland bleiben. Sie gelten als geduldet, die drohende Abschiebung wird „vorübergehend“ ausgesetzt.

Durch die Last der Asylverfahren verzögern sich nun aber auch andere Verfahren an den Verwaltungsgerichten – beispielsweise Bauplanungsverfahren oder Baugenehmigungen – erklärt Seegmüller besorgt. Dies ist natürlich katastrophal für ein Hochtechnologieland, denn viele Kläger warten angesichts der überlasteten Gerichte jetzt deutlich länger als früher auf ein Urteil.

Kirchen und Flüchtlingsverbände – die Rohstoffveredler des „Rohstoffs Flüchtling“

Nicht nur Gerichte und Behörden stehen vor den Herausforderungen des „großen historischen Experiments“, die Auswirkungen der Flüchtlingskrise zu bewältigen. Auch Anwälte, die Flüchtlinge gerichtlich vertreten, können sich vor Anfragen kaum mehr retten. „In Berlin muss man durchaus 10 bis 20 Asylrechts-Anwälte abtelefonieren, bevor man einen findet, der freie Kapazitäten hat“, berichtet Marija Peran, Migrations- und Flüchtlingsrechtsberaterin bei der Caritas in Berlin.

Diese Aussagen veranschaulichen exemplarisch die Rolle der so genannten „Wohlfahrtsverbände“ und Links-Kirchen, wie Caritas, Diakonie und paritätisch-parasitärem Wohlfahrtsverband für die Asylindustrie, den in besonderem Maße die Rolle des Prozesstreibers gegen den Steuerzahler zukommt. Schließlich geht es um deren neue geniale Geschäftsgrundlage seit Jahren – dem „Rohstoff Flüchtling“. Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht der „Geflüchtete“ selbst einen steuerfinanzierten Anwalt sucht, sondern SEINE One-Stopp-Service-Betreuer aus Kirchenverbänden, Flüchtlingshelferverbänden, ProAsyl und rotem Behördenfilz.

Klagefinanzierung einfach gemacht – wie ein selbst-ernährendes Buschfeuer

Findet ein gutmenschlicher „Helfershelfer“ der Schlepperindustrie für seinen „Asylsuchenden“ sodann einen Anwalt mit freien Kapazitäten, stellt sich die Frage der Finanzierung. Nicht für den Geflüchteten selbst, sondern seinen Betreuer oder Umvolkungs-Paten. Das wichtigste linksstaatliche Instrument dazu ist die Prozesskostenhilfe – und die funktioniert immer im Sozialparadies Deutschland: Das zuständige Verwaltungsgericht bewilligt eine Übernahme dieser Kosten zwar nur dann, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und beim Antragsteller eine „wirtschaftliche Notlage“ festgestellt wird.

Diese „wirtschaftliche Notlage“ wird bei einem „Asylsuchenden“ zumindest immer impliziert, finanzielle Reserven werden wie in anderen EU-Ländern in Deutschland nicht nachgeprüft, auch nicht bei polizeibekannten Schleppern: „Da die Asylbewerber in der Regel nur die Leistungen nach Asylbewilligungsgesetz beziehen, liegt die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Antragsteller vor“, erklärt Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili. Er berät in seiner Kanzlei in Köln die deutschen Neubürger zum Ausländer- und Asylrecht.

Prozesskostenhilfe – die gefährlichste Hydra für den Steuerzahler

Mit den Erfolgsaussichten verhält es sich in der Praxis wie bei einem selbst-ernährenden Buschfeuer: Je mehr Klageverfahren der Asylsuchenden von den Gerichten statt gegeben wird, umso höher ist die Erfolgsaussicht auf staatliche Prozessbeihilfe – für den illegalen Antragsteller positiv abgeschlossene Klageverfahren führen wiederum zu mehr positiv beschiedenen Prozesskostenhilfeanträgen: Es entstehen hydraartige Echokammern der Asylindustrie-Prozess-Finanzierung auf Kosten der deutschen Bürger, die sich seit 2017 in Milliardenhöhe beziffert.

Asyl-Anwälte können nicht klagen über Klageflut

Wenn die Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich war, entstehen für den klagenden Asylforderer selbstverständlich keine Kosten, alle Verfahrens- und Anwaltskosten trägt der Steuerpflichtige zusätzlich zur monatlichen Vollverpflegung des Schutzsuchenden und seines oftmals polygamen Anhangs – der bereits im Lande ist, oder in freudiger Erwartung dem Nachzug via Izmir, Athen, Tripolis oder Istanbul harrt. Auch für diese wird geklagt, falls nötig – es kostet ja nichts. Nach Anerkennung des Asylstatus ist die Erfolgsaussicht dazu nahezu 100 Prozent.

Im Falle einer Ablehnung wird einfach die nächsthöhere Instanz angerufen, bei letztinstanzlicher Ablehnung vor dem Bundesverwaltungsgericht oder dem EuGH nach vielen Jahren beantragen die Betreuer des Schutzsuchenden dann einfach die Privatinsolvenz nach deutschem Insolvenzrecht. Der Steuerzahler bleibt wieder auf den Kosten der Verfahren sitzen. Beratungsstellen wie ProAsyl, Caritas, Diakonie, Flüchtlings-NGOs, Stiftungen, multikriminelle Fördervereine wie der “Bayerische Flüchtlingsrat” und tausende weitere steuerfinanzierte „Hilfsorganisationen“ bieten Flüchtlingen eine zielgenaue rechtliche Orientierung, wie sie das desaströse Chaos der deutschen Verwaltungsgerichte optimal für sich nutzen können und die Klageverfahren dem Steuerzahler aufbürden können, ein Perpetuum-Mobile als geniales Asylgeschäfts-Modell.

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