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Arnsberg: Justiz kuschelt mit brutalem Vergewaltiger – Asylbewerber muss nicht ins Gefängnis

Arnsberg: Justiz kuschelt mit brutalem Vergewaltiger – Asylbewerber muss nicht ins Gefängnis

Ein illegaler Zuwanderer, der einen Deutschen zunächst mit einem Schraubendreher bedroht hatte und und brutal vergewaltigt hatte, muss nicht ins Gefängnis. Obwohl das Gericht zweifelsfrei von der Schuld des afghanischen Triebtäters überzeugt war, darf der Vergewaltiger es sich jetzt lediglich vorübergehend in einer psychiatrischen Klinik bequem machen. Den luxuriösen Aufenthalt finanziert der Steuerzahler.

von Chris Heller

Halil D. ist in einer nicht öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht im nordrhein-westfälischen Arnsberg noch einmal mit dem Schrecken davon gekommen. Der 18-jährige Asylant aus Afghanistan musste sich gleich wegen mehrerer Straftaten verantworten. Die Anklageschrift dürfte der Stärke eines Telefonbuches geglichen haben. Das grausamste Delikt auf der Liste war eine erbarmungslose Vergewaltigung gewesen, die sich im vergangenen Jahr ereignete.

Am Morgen des 5. August 2018 hatte der Moslem in der Niedereimerstraße in Arnsberg herumgelungert und seinen Sexualtrieb befriedigen wollen. Der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alte Rapefugee stürzte sich ohne langes Federlesen auf den erstbesten deutschen Passanten, bedrohte den jungen Mann mit einem Schraubendreher und vergewaltigte ihn brutal. Die Folgen dieser skrupellosen Tat sind noch immer spürbar. Die gesamte Familie des Opfers ist seitdem in psychiatrischer Behandlung und es ist nicht absehbar, wann diese abgeschlossen werden kann.

Das Schöffengericht sah es nach nunmehr 3 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Halil D. sich des sexuellen Übergriffs schuldig gemacht hatte. Doch nicht nur das. „Der Angeklagte wurde wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung nach Paragraph 63 schuldig gesprochen“, teilte Pressesprecher Dr. Johannes Kamp dem SauerlandKurier auf Nachfrage mit.

Ins Gefängnis jedoch muss der afghanische Triebtäter nicht. Der Paragraph 63 im Strafgesetzbuch bezieht sich auf schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung als für die Allgemeinheit gefährlich gelten und von denen weitere erhebliche Straftaten (Gewaltdelikte, aber auch Sexualdelikte) zu erwarten sind. Das in Auftrag gegebene Gutachten von Dr. Filip Salem aus der LWL-Klinik Marsberg ergab, dass der Angeklagte unter dissozialen Verhaltens- und posttraumatischen Belastungsstörungen leidet, zudem alkohol- und drogenabhängig ist.

Als aufmerksamer Leser von AnonymousNews dürfte Ihnen diese Art der Argumentation bekannt vorkommen. Auch dem Afrikaner, der in Offenburg einen kaltblütigen Mord an einem Arzt beging, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft der Aufenthalt in einer bundesdeutschen Haftanstalt erspart bleiben – weil er angeblich psychisch krank sein soll. Es ist immer wieder erstaunlich, wie vielen der zugereisten angeblichen Potentiale auf wundersame Weise plötzlich die abenteuerlichsten Diagnosen erstellt werden, wenn sie in Straftaten verwickelt sind.

Der streng gläubige Moslem, den seine Religion herzlich wenig interessiert, wenn es um den Konsum von Alkohol und illegalen Betäubungsmitteln geht, darf es sich nun für ca. 4 bis 6 Jahre in einer psychiatrischen Klinik gemütlich machen. Den luxuriösen Aufenthalt inklusive Vollpension und mutmaßlich auch mit Plasma-Fernseher auf dem Zimmer finanziert selbstredend der Steuerzahler. Danach könnte der Afghane durchaus wieder auf freien Fuß kommen. Es wäre nicht außergewöhnlich, wenn der illegal eingereiste Wunderknabe dann als „geheilt“ und „therapiert“ gelten würde, um wieder auf die Zivilbevölkerung losgelassen zu werden.

In einem weiteren Anklagepunkt wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Kulturbereicherer übrigens vor der sechsten Großen Strafkammer am Arnsberger Landgericht vom Vorsitzenden Richter Markus Jäger freigesprochen. Rechtsanwalt Martin Pohlmann aus Arnsberg-Neheim, der den afghanischen Sextäter vertrat, zeigte sich sichtlich erleichtert über das migrationsfreundliche Urteil der zahnlosen BRD-Justiz gegen seinen Schützling. Eine Jugendstrafe, die zunächst noch im Raum gestanden hatte, sei seinem Mandanten „Gott sei Dank nicht auferlegt worden“, so Pohlmann.

Auf Nachfrage des SauerlandKuriers berichtete ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe über die weiteren Bereicherungsqualitäten des orientalischen Gewalt- und Sextouristen: „Halil D. ist bereits als Minderjähriger aus seiner Wohngruppe geflogen. Er wurde danach in einer Asylunterkunft in Neheim mit ausschließlich Männern aufgenommen, stand weiterhin unter persönlicher Betreuung. Gemeinnützige Arbeit zur besseren Integration als auch den Schulunterricht verweigerte der damals 17-jährige Migrant kategorisch, ,mischte‘ hingegen lieber die anderen Bewohner in der Flüchtlingsunterkunft auf.“ Somit dürften Angestellte und Patienten in der psychiatrischen Klinik, in der Halil D. untergebracht wird, zukünftig ihre wahre Freude an dem kulturfremden Goldstück haben. Eine Abschiebung des Kriminellen stand im Übrigen nach den bisher vorliegenden Informationen zu keinem Zeitpunkt zur Debatte.

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