Deutschland

BRD-Schergen immer dreister: Rechtswidrige Hausdurchsuchung wegen „Hasskommentars“

brd schergen immer dreister rechtswidrige hausdurchsuchung wegen hasskommentars
brd schergen immer dreister rechtswidrige hausdurchsuchung wegen hasskommentars

Es scheint mittlerweile gängige Praxis des Systems zu sein, sich unter dem Vorwand angeblicher „Hasskommentare im Internet“, Zutritt zu Wohnungen unbequemer Aktivisten zu verschaffen. Vergangene Woche stürmte ein Spezialeinsatzkommando der Polizei wegen eines solchen Beitrages eine Wohnung in München.

Der Morgen des Donnerstags, 19. Mai 2016, begann für eine Münchnerin mit einem unsanften Erwachen. Gegen 06:00 Uhr morgens stürmten 6 vermummte Mitarbeiter des Unterstützungskommandos (USK) schreiend die Wohnung der jungen Frau, nachdem sie die Tür mit brutaler Gewalt aufbrauchen, ohne vorher auch nur ein einziges Mal geklingelt zu haben. Anschließend wurde das Repressionsopfer mit Gewalt aus ihrem Bett gezerrt und musste während der gesamten Durchsuchung, bewacht von zwei vermummten Mitarbeitern des USK, an Ort und Stelle verbleiben. So wurde wieder einmal geltendes Recht gebrochen, da die Wohnungseigentümerin der Durchsuchung normalerweise beiwohnen darf. Auch eine Kopie eines Durchsuchungsbeschlusses wurde der Frau nicht ausgehändigt.

Eindrücke aus der Hausdurchsuchung: aufgebrochene Tür, durchwühlte Schubläden und zerstörte Sockelleisten.

Kurz darauf marschierten zwei Mitarbeiter des sogenannten „Staatsschutzes“ gut gelaunt in ihr Schlafzimmer und eröffneten der Frau den dubiosen Grund dieses brachialen Eindringens. Angeblich wurden auf der Facebook Seite “Gegen Linksradikalismus München” zwei Karikaturen gepostet, in denen ein Hakenkreuz und SS-Runen vorkämen. Der jungen Frau wird nun ohne große Beweise unterstellt, für diese Seite verantwortlich zu sein, also auch für die beiden Karikaturen, welche bereits im Oktober bzw. November 2015 dort sichtbar gewesen sein sollen.

Besonders dreist: Im Zuge der weiteren Durchsuchung wurde annähernd die gesamte private Korrespondenz (sogar Zeugnisse) des Opfers abfotografiert. Dies ist weder nachvollziehbar, noch angemessen oder in diesem Fall überhaupt zulässig. Die BRD-Schergen schleppten grinsend diverse Speichermedien, Laptops und sogar Restbestände von Silvester-Feuerwerk aus der völlig verwüsteten Wohnung der jungen Frau.

Mittlerweile scheint es eine gängige Praxis des Systems zu sein, sich Zutritt zu einer Wohnung von Oppositionellen unter dem Vorwand eines sogenannten „Hasskommentars“ in sozialen Netzwerken zu verschaffen. Nicht selten geschieht dies völlig überzogen mit brachialer Gewalt. So auch bei dem jüngsten Fall in München.

Ein System, welches aus Angst vor Karikaturen oder Kommentaren in sozialen Netzwerken mit einem Überfallkommando gegen jegliches Recht eine Wohnung verwüstet, jedoch ausländische Gewaltkriminelle nicht in ihre Heimatländer abschiebt, muss sich die Frage gefallen lassen, ob es nicht jeglichen Anspruch auf den Titel Rechtsstaat gänzlich verwirkt hat. Und auch bei linksextremistischen Straftätern vermisst man ein solches entschlossenes Auftreten der BRD vollständig, was die Vermutung verhärtet, dass dieses System auf dem linken Auge blind ist.

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