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Pokémon Go: Google-Tochter und Nintendo liefern Daten an staatliche Behörden

Pokémon Go: Google-Tochter und Nintendo liefern Daten an staatliche Behörden
Pokémon Go: Spielerisch die eigenen Daten an Google und staatliche Behörden liefern

Der Hype um das “Augmented Reality”-Spiel Pokémon Go von Nintendo und dem Google-Unternehmen Niantic ist enorm. Doch was viele nicht wissen: Sie ermächtigen durch ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen den Spielehersteller ausdrücklich dazu, Daten an staatliche Behörden weiterzugeben.

Das standortbasierte Augmented-Reality-Spiel Pokémon Go hat die Populärkultur erobert und ist mittlerweile bereits in aller Munde. Auch Menschen, die sich für Freizeitbeschäftigungen dieser Art gar nicht interessieren, können ihr nicht entgehen. Dies liegt unter anderem daran, dass sich diverse Organisationen gegen Spieler wehren, die sogar schon auf Friedhöfen und Gedenkstätten für Opfer nationalsozialistischer Konzentrationslager nach den digitalen Pokémons suchen. Was bislang jedoch noch kaum an die Öffentlichkeit gedrungen ist, sind zweifelhafte Inhalte der Nutzungsbedingungen des Spiels.

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Neben dem üblichen verklausulierten Einverständnis zur Datenweitergabe an Dritte zu allerhand Analyse-, Personalisierungs- und Marketingmaßnahmen erregt netzpolitik.org zufolge besonders ein Passus Aufsehen. In diesem behalten sich die Betreiber des Spiels das Recht vor, personenbezogene Informationen aus Sicherheitsgründen weiterzugeben. Nintendo und Google-Projekt Niantic würden diese unter bestimmten Umständen und nach eigenem Ermessen auch mit Regierungen, Ermittlungsbehörden und sonstigen staatlichen Stellen oder Privatpersonen teilen.

Konkret heißt es in den AGBs:

„Wir arbeiten mit der Regierung, mit Strafverfolgungsbehörden oder privaten Beteiligten zusammen, um das Gesetz durchzusetzen und einzuhalten. Wir könnten jegliche Informationen über Sie (oder über das von Ihnen ermächtigte Kind), die sich in unserem Besitz oder Kontrollbereich befinden, an Regierungen oder Strafverfolgungsbehörden oder private Beteiligte offenlegen, wenn wir es nach unserem eigenen Ermessen für notwendig und angemessen erachten: (a) um auf Ansprüche, Gerichtsprozesse (einschließlich Vorladungen) zu reagieren; (b) um unser Eigentum, unsere Rechte und unsere Sicherheit sowie das Eigentum, die Rechte und die Sicherheit Dritter oder der allgemeinen Öffentlichkeit zu schützen; und (c) um jegliche Aktivität, die wir als illegal, unethisch oder rechtlich anfechtbar erachten, aufzudecken und zu stoppen.“

Immerhin erhalten auch Eltern von Spielern unter 13 Jahren der Erklärung zufolge bei Bedarf Zugriff auf die kompletten Daten ihrer Kinder. Das Google-Unternehmen Niantic, das zusammen mit Nintendo das Spiel veranstaltet, zieht jedoch vor allem in eigener Sache Nutzen aus der weitreichenden Ermächtigung zur Datenweitergabe. Selbstverständlich fließt nämlich auch der Wert personenbezogener Daten in das Unternehmen ein, sollte Niantic eines Tages ganz oder teilweise verkauft werden. Der neue Eigentümer könnte sich dann nämlich über diese Daten freuen, weil diese unmittelbar auf ihn übergehen.

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