Deutschland

Islamisierung: BAMF-Mitarbeiterin mit Kopftuch lehnt Asylantrag irakischer Christen ab

Islamisierung: BAMF-Mitarbeiterin mit Kopftuch lehnt Asylantrag irakischer Christen ab
Muslimische Mitarbeiterinnen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Eine Muslima mit Kopftuch entscheidet beim Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Asylanträge von verfolgten Christen. Nun hat eine christliche irakische Familie gegen den Ablehnungsentscheid der bekopftuchten Bamf-Mitarbeiterin geklagt. Sie zweifelt die Objektivität der Muslima an und erhält hierbei Zuspruch von Wolfgang Bosbach.

Rund 200 Millionen Christen werden weltweit verfolgt. Tendenz steigend. Laut dem Weltverfolgungsindex 2017 des Hilfswerks Open Doors sind Christen damit die am stärksten verfolgte Religionsgruppe. Am stärksten unter Verfolgung haben die rund 650 Millionen Christen weltweit in Ländern zu leiden, in denen der Islam vorherrscht oder Staatsreligion ist. Ein Beispiel für die Intoleranz dieser islamischen Ideologie war die systematische Vertreibung der Christen aus der irakischen Stadt Mossul 2014. Die Häuser der Christen wurden mit dem arabischen »N« für »Nazarener« markiert. Die Botschaft der Muslime: „Unterwerft euch unter den Islam und zahlt die Kopfsteuer!“ Die meisten christlichen Einwohner verließen die Stadt.

Kopftuch-Muslima entscheidet über Schicksal von »Ungläubigen«

Solch einem Schicksal glaubte eine christliche Familie aus dem Irak entkommen zu sein und landeten nach ihrer Flucht schlussendlich in Deutschland. Wie rund 97.000 Iraker im letzten Jahr stellte die Familie einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den eine kopftuchtragende Muslima bearbeitete und schlussendlich negativ beschied.

Diesen Vorfall berichtete die Familie dem CDU-Innenexperten Wolfgang Bosbach und gab gegenüber dem Politiker an, sich benachteiligt zu fühlen, da ausgerechnet eine bekennende, offensichtlich strengläubige Muslima über ihren Schutzstatus zu entscheiden hatte. » Wenn diese Christen ihr Verfolgungsschicksal einer Kopftuch tragenden Muslima schildern müssen, dann habe ich Verständnis für die Besorgnis der Antragsteller, dass über ihren Antrag möglicherweise nicht ausschließlich objektiv und vorurteilsfrei entschieden werden könnte« so der Innenexperte Bosbach laut WeltOnline (WO). Für ihn sei es völlig unverständlich, weshalb nun Muslime im Bamf darüber entscheiden sollen, ob Christen, die vor deren Glaubensbrüdern geflohen seien, in Deutschland ein Bleiberecht erhalten oder nicht.

Furcht, dass eine Richterin über die Klage entscheidet, die ebenfalls ein Kopftuch trägt

Wie WO berichtet, beanstandet das Bamf mit Hauptsitz Nürnberg das Tragen von islamischen Kopftüchern in der Behörde nicht. Grundsätzlich dürfe ein Arbeitgeber dies nur einschränken, wenn es sachliche Gründe dafür gebe. Dazu würde die Gefährdung der Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Störung des Betriebsfriedens zählen. Bosbach zeigte sich laut WO wenig überzeugt, da es nicht nachvollziehbar sei, dass für das Bamf die Befürchtung von Asylbewerbern, von der zuständige Sachbearbeiterin keine unbefangene und neutrale Beurteilung zu erhalten, keinen hinreichenden Grund darstelle. Die Familie befürchten nun, dass über die eingereichte Klage jetzt auch noch von einer Richterin entschieden wird, die ebenfalls ein Kopftuch trägt.

Retten Sie das Meinungsklima!

Ihnen gefallen unsere Inhalte? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute, ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl!

🤝 Jetzt Spenden

Neu: Folge uns auf GETTR!

GETTR – 100% Meinungsfreiheit! zensurfrei · unabhängig · zuverlässig
Teilen via