Urteil mit überraschender Begründung im Amtsgericht Hamburg-Barmbek: Die Richterin hat am Donnerstag eine 78-Jährige wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt, weil diese einen farbigen Jungen als „Neger“ bezeichnet hatte. Begründung: Die Beschimpfung wiege schwerer als der Ausdruck „Nutte“, mit dem der Elfjährige die Rentnerin zuvor vermutlich belegt hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert.
Verteidiger Stefan Lanwer zeigte sich nach dem Urteil entsetzt: „Das ist politische Rechtssprechung.“ Seine Mandantin sei zuvor in ungehöriger Weise von dem Jungen beschimpft worden. Beide Beleidigungen hätten sich aufgehoben. Er prüfe den Gang in die Berufung.
Der Fall: Im Januar 2014 war Elke W. in Bramfeld auf ihrem Fahrrad unterwegs. Wie so oft. Die 78-Jährige bessert ihre 600-Euro-Rente mit Flaschensammeln auf. Vor einer Schule an der Berner Chaussee habe Steven H. (Name geändert) auf dem Radweg gestanden, berichtete sie vor Gericht. „Er ist nicht zur Seite gegangen, obwohl ich mehrmals geklingelt habe.“ Dann habe er gesagt: „Was willst du denn, du Nutte?“

Sie habe den farbigen Schokostrolch daraufhin als „Neger“ bezeichnet, räumte W. ein. „Das ist mir so rausgerutscht. Ich habe mich sofort entschuldigt.“ Aber: Geschlagen und getreten habe sie den Jungen nicht.
Genau das hatten der Elfjährige und zwei andere Schüler der Polizei allerdings zu Protokoll gegeben. Von zwei Ohrfeigen, einem Faustschlag ins Gesicht und einem Tritt gegen das Schienbein war die Rede. Der Vorfall hatte der Rentnerin einen Strafbefehl über 800 Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung eingetragen. Sie legte Widerspruch ein.
Der Vorwurf der Körperverletzung entpuppte sich in der Verhandlung bald als falsche Verdächtigung. Selbst Steven konnte sich daran zunächst nicht erinnern. Im Zeugenstand blickte der Junge verlegen zu Boden. Erst auf mehrmaliges Nachfragen, raunte er: „Sie hat mich zweimal geklatscht.“ Augenzeuge und Kumpel John T. (13, Name geändert) bestätigte dies allerdings nicht. Dafür gab das vermeintliche Opfer zu, die Flaschensammlerin „hässliche alte Frau“ genannt zu haben.
Am Ende der Beweisaufnahme schüttelte die Staatsanwältin ratlos den Kopf. „Wir wissen nicht genau, was passiert ist. Das ist mehr oder weniger ein Durcheinander.“ Sie beantragte Freispruch. Ebenso wie der Verteidiger. Selbst wenn der Ausdruck „Neger“ gefallen sein sollte, so sei dies durch die vorherige Beschimpfung des Jungen strafrechtlich irrelevant. Anwalt Lanwer: „Außerdem ist Frau W. ist in einer Zeit groß geworden, in der ‚Neger‘ noch kein Schimpfwort war.“
Ein Bericht über ein Urteil ohne Aktenzeichen ist genauso wie die Bibel zu lesen
Und wo ist das Aktenzeichen des Urteils?
Ich hätte auch gerne mal das Aktz…!!
Wenn die Brut da oben nicht bald weggefegt wird, wird es wohl,wie es so schoen heisst muessenj die sich, wo schon lange hier leben, mit den Abfinden. Dewegen wird hoechste Zeit , das die verschwinden . Aber so tief das man kein Haar mehr sieht
Wenn dieser Strolch schon mit 11 so ein Arschloch ist, dann haben wir sicher noch viel tolles von ihm zu erwarten…
Wieviele herrliche Raketen und Gehirnoperationen wir von ihm wohl erleben werden? Vielleicht entwickelt er auch das Heilmittel gegen Krebs?
Deutsche Schandprozess sind wohl den meißten Europäern aus Zeiten finsterster deutscher Diktatur nicht unbekannt. Wir müssen hoffen oder glauben das es unter einem fragwürdigen Merkel-Regime zu keiner Erneuerung oder Wiederholung einstiger brauner Repressalien, Unrecht und Verbrechen an frei denkenden deutsche- u. EU- Bürger kommt.
Die Zielrichtung ist klar.
“Deutsche, haltet’s Maul und unterlaßt jeden Widerstand gegen eure Ausrottung!”
Das Recht ist nur eine Hure der Macht – lernt jeder Jurastudent im 1. Semester. Selten wird es so schön belegt wie hier …
Dieses Schrottgericht begeht RECHTSBEUGUNG!
Die Bezeichnung “Neger” stellt keine Beleidigung
dar, sondern gehört seit eh und jeh zum deutschen
Sprachgebrauch. Gleiches gilt übrigens für die
Bezeichnung “Zigeuner”
“Nutte” hingegen ist ehrabschneidend und stellt
eine Verbalinjurie dar.
Ein Glück, dass der grüne Dreck, von dem diese
ganze deutschenhassende NWO(!)-Ideologie
kommt, jetzt rasant an Stimmen verliert.
Ich bin mir sicher, dass die ganzen deutschen
Opfer und leidtragenden dieser Kratler-Politik
mit ihren kriminellen Behörden im Gefolge sich
merken werden, wer sich an ihnen vergangen
hat, was von Relevanz werden kann, wenn
dieses System zusammenbricht und dann
andere Gesetze gelten.
Besser läßt sich dieses Skandalurteil nicht kommentieren!
Man braeuchte fuer die keine Gefaengnisse bauen, anders entsorgen
Ein deutscher Richter hat vor seiner Berufung einen Wisch zu unterschreiben, das er nur nach den SHAFT – Verträgen zu urteilen hat , und die hat ein (von Rothschild gekaufter) Hochverräter nahmen Konrad Adenauer unterschrieben, im Gegenzug für die Begleichung seiner Privatschulden von 20 – 30 Millionen Goldmark , wurde er von den Zionisten zum Kanzler gemacht . Er hat die DDR erschaffen, entgegen dem russischen Angebot einer Kriegsschadens – kompensation von 150 Mrd. Dollar. Er hat Deutschland an die Zionisten verkauft, und die DDR geschaffen , indem er in der Westzone die D- Mark einführte. Im Talmud (umbedingt lesen,… Weiterlesen »
PMJ…. sehr schön wie Sie hier die Lüge (unserer Besatzerpropaganda) mit der man auch Sie manipulliert hat, unwissend wiedergeben…… von wegen dieser Schickelgruber hätte Jesse Owens nicht mal die Hand gegeben….
bei YouTube einfach mal nach – The true story of Jesse Owens and Adolf Hitler – und anderen Videos suchen…… vielleicht begreifen Sie dann, das Sie seit Anbeginn Ihres Lebens belogen werden!
Neger ist kein Schimpfwort – diesen Irrsinn braucht sich kein Deutscher von der Pädophilen-Schweine-Partei einreden lassen.
Dass eine Richterin das als Beleidigung wertet, ist Rechtsbeugung. Man sollte diese Richterin hochkant rausschmeissen und sie psychiatrisch untersuchen lassen auf ihren Geisteszustand.
Das einzig richtige wäre hier gewesen: Frau Richter, wenn die Beschimpfung “Nutte” also an deutschen Gerichtshöfen keine Gewichtung hat, dann sind sie eben ab jetzt in meinen Augen eine NUTTE! Und dies spreche ich ja – gemäß dem heutigen Richterspruch – ohne Kosequenzen für mich – legal aus. Wird hier nun mit zweierlei Maß gemessen Frau Dr. Nutte ?
Das ist die vollkommen richtige Logik aus diesem Skandalurteil – Nutten sollte man aber nicht mit der Rechtssprechung beauftragen – die sind offensichtlich parteiisch und halten zu Negern.