Deutschland

Neue Sitzordnung im Bundestag: Wohin mit den Schmuddelkindern von der AfD?

Neue Sitzordnung im Bundestag: Wohin mit den Schmuddelkindern von der AfD?
Der Plenarsaal des Deutschen Bundestags

Keine Fraktion will im nächsten Deutschen Bundestag neben den AfD-Abgeordneten sitzen. Nun muß Alt-Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eine Entscheidung treffen. Eins ist bereits sicher: Die frühere AfD-Parteivorsitzende Frauke Petry muß im Parlament ganz hinten Platz nehmen.

von Paul Rosen

Für die anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages sind die 93 neuen AfD-Kollegen so etwas wie Schmuddelkinder: Niemand will sie neben sich sitzen haben. Da die Abgeordneten aber nicht auf die Tribüne des Reichstages oder eine Etage tiefer untergebracht werden können, wird eine Lösung gefunden werden müssen. Die Entscheidung, wo die 93 Neuen sitzen werden, könnte angesichts der bisher geringen Chancen auf eine Einigung der Fraktionen untereinander der amtierende Präsident Norbert Lammert (CDU) treffen.

Wie es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages heißt, übernimmt Lammert als bisheriger Bundestagspräsident „quasi treuhänderisch die Planung und Vorbereitung der konstituierenden Sitzung, wobei er sich hier mit den Fraktionen der neuen Legislaturperiode (sogenannte Vorfraktionen) über die wesentlichen Punkte bespricht“. Bei den Gesprächen „werden grundsätzlich einvernehmliche Lösungen gefunden“, heißt es weiter.

1983 gab es Streit um die Sitzplätze der Grünen

Sollte dies einmal nicht der Fall sein, wie es jetzt bei den Sitzen für die AfD sein könnte, „bliebe der amtierende (Alt-)Bundestagspräsident verpflichtet, die Sitzungsfähigkeit des neugewählten Deutschen Bundestages unter Einbeziehung der von den Fraktionen geäußerten Vorstellungen herzustellen, indem er die erforderlichen Sitzplätze im Plenarsaal vorbereiten lässt“. Lammert müßte dann eine, wie es heißt, „streitige Entscheidung“ treffen.

Auseinandersetzungen um die Sitzordnung im Plenum nach Neuwahlen sind nicht neu. 1983, als die Grünen erstmals in den Bonner Plenarsaal einzogen, wollten sie Plätze in der Saalmitte. Union und FDP plädierten dagegen dafür, den Grünen die Sitzplätze links außen unterhalb der Pressetribüne zuzuweisen. „Dem lag das Kalkül zugrunde, daß die neue Bundestagsfraktion auf diesen Plätzen zumindest von den TV-Kameras nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden würde“, fand der Wissenschaftliche Dienst bei einem Blick in die Archive heraus.

Das habe die SPD allerdings kategorisch abgelehnt, da es ihrer Auffassung nach links von der SPD keine weitere Oppositionsfraktion geben sollte. Mit jedem Platz rechts von ihr (vom Präsidium aus gesehen) sei sie einverstanden gewesen. „Auf dem Höhepunkt der Debatte schlug sogar ein SPD-Abgeordneter süffisant und sarkastisch vor, daß man die Grünen doch lieber zwischen die CDU und CSU setzen solle“, heißt es.

FDP will in die Mitte

1983 einigten sich die Fraktionen quasi in letzter Minute auf eine Platzierung der Grünen in der Mitte des Plenums zwischen SPD und CDU/CSU, nachdem die CDU/CSU ihre Haltung zur Sitzfrage geändert hatte. Fraktionschef Alfred Dregger erklärte, daß es seiner Fraktion „im Grunde genommen gleichgültig“ sei, wie sich „die Linksparteien“ SPD und Grüne gruppieren. In der Mitte sitzen die Grünen übrigens bis heute, während sich die FDP bis zu ihrem Ausscheiden 2013 auf dem rechten Flügel befand (vom Präsidium aus gesehen) und die Linksfraktion ganz links. Die FDP möchte die AfD nicht zum Nachbarn haben und strebt jetzt Sitze in der Mitte des Plenarsaals an.

Neue Sitzordnung im Bundestag: Wohin mit den Schmuddelkindern von der AfD?Die der AfD-Fraktion nicht beigetretene Abgeordnete Frauke Petry kann sich keine Hoffnungen auf einen Sitz in der ersten Reihe machen, sondern wird ganz hinten im Plenum sitzen müssen – genauso wie die in der letzten Legislaturperiode aus der CDU/CSU ausgetretene und inzwischen aus dem Bundestag ausgeschiedene Erika Steinbach. Ein früherer Versuch des 1987 aus der Grünen-Fraktion ausgeschlossenen Abgeordneten Thomas Wüppesahl, per Verfassungsgerichtsklage einen mit Tisch und Telefon ausgestatteten Platz in der ersten Reihe des Plenarsaals zu erhalten, was ihm zuvor von den Fraktionen verweigert worden war, scheiterte.

In der sogenannten „Wüppelsahl-Entscheidung“ verwarfen die höchsten Richter den Antrag des Abgeordneten als unzulässig, „da der fraktionslose Antragssteller nicht schlüssig darlegen konnte, daß diese Versagung ihn in eigenen Rechten aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zum Deutschen Bundestag verletzen könne“, faßt der Wissenschaftliche Dienst den Urteilstenor zusammen (Aktenzeichen: BVerfGE 80, Seite 188, 227). Allerdings kann Petry von den von Wüppesahl vor dem Verfassungsgericht erstrittenen Rechten für Einzelabgeordnete profitieren. So gibt es für Fraktionslose ein angemessenes Rederecht im Plenum und Mitwirkungsmöglichkeiten in Ausschüssen (ohne Stimmrecht). Lammerts Entscheidung über eine neue Sitzordnung könnte, aber muß nicht von langer Dauer sein, wie es beim Wissenschaftlichen Dienst heißt: „Dem neuen Bundestag bleibt es jedoch unbenommen, später über die Sitzordnung neu zu beschließen.“

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