Deutschland

13.500 Euro Strafe wegen diesem Foto – Merkel, Maas, Roth und Co. angeblich keine Volksverräter

13.500 Euro Strafe wegen diesem Foto – Merkel, Maas, Roth und Co. angeblich keine Volksverräter
Korrupte deutsche Politiker auf der Anklagebank

Der Justizskandal um den AfD-Politiker Dubravko Mandic wegen einer harmlosen Fotomontage geht in die entscheidende Runde. Nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2016 fordert der Linksstaat von ihm nun eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe.

Nachdem Mandic gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Freiburg in Höhe von 13.500 Euro Einspruch eingelegt hatte, wird nun im April der Prozess gegen ihn beginnen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm folgendes zur Last:

„Am 18.11.2015 stellten Sie als Titelbild eine schwarz-weiße Montage eines bekannten Pressefotos des Nürnberger Prozesses gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher ein. Das Bild zeigt die Anklagebank des Prozesses. Auf dem Bild wurden die Köpfe der damals angeklagten Hauptkriegsverbrecher mit einem Bildbearbeitungsprogramm durch Bilder der Köpfe von derzeit aktiven Politikern bzw. sonstigen politisch aktiven Personen ausgetauscht. So finden sich auf der Montage und auf dem Körper von Rudolf Heß der Kopf des Bundespräsidenten Joachim Gauck. Des Weiteren wurden – soweit erkennbar – Bilder der Köpfe der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth, des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, des Bundesministers des Inneren Thomas de Maiziere, des Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble, des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel und der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen – in dieser Reihenfolge – auf die Körper von Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, Alfred Rosenberg, Walter Funk, Fritz Sauckel und Albert Speer montiert. Bilder der Köpfe der Mitglieder des Deutschen Bundestages Cem Özdemir, Katrin Göring-Eckardt, Yasmin Fahimi, Renate Künast und Anton Hofreiter sind – in dieser Reihenfolge – auf die Körper von Joachim von Ribbentrop, Hans Frank, Erich Raeder, Franz von Papen und Arthur Seiß-Inquart montiert. Auf dem geposteten Bild wurde bei Wilhelm Frick der Kopf mit einem Bild des Kopfes des Bundesministers des Auswärtigen a.D. Dr. Joseph Maria Fischer ausgetauscht. Auf dem Bild von Baldur von Schirach findet sich ein Bild des Kopfes des Mitgliedes des Landtages Schleswig-Holstein Dr. Ralf Stegner. Schließlich wurde auf dem Bild der Kopf von Julius Streicher mit einem Bild des Kopfes der Verlegerin Friede Springer ausgetauscht.

Das Bild kommentierten Sie mit den Worten „Mit Asyl-Siggi, Türken Özi und Bundesgaukler – Hauptanklagepunkt: üble Nachrede.“

(…)

Das Bild wurde von 82 Nutzern „geliked“ und von 88 Personen geteilt.“

Soweit, so gut. Bilder sagen mehr als Tausend Worte, aber die meisten Bundesbürger werden gar nicht gewusst haben, welche Personen namentlich alle auf der historischen Anklagebank in Nürnberg saßen. Soweit bekannt, saßen in Nürnberg nicht irgendwelche Politiker des NS-Regimes, sondern diejenigen, denen man die höchste Verantwortung für das Geschehene zuschrieb. Der Künstler, der die Fotomontage ins Netz gestellt hat, muss versucht haben, alle Hauptverantwortlichen für die derzeitige desolate Lage Deutschlands stellvertretend für die gesamte Nomenklatura des politischen Systems der BRD einzufangen. Entstanden ist ein vielsagendes Bild, in das viel hineininterpretiert werden kann.

Staatsanwalt auf Feldzug gegen Mandic

Für den Freiburger Richter Lars Petersen, der das Verfahren gegen Mandic als Privatmann ins Rollen brachte, sagte das Bild vor allem eines aus: dass Herr Mandic nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die just damals zur Spezialstaatsanwaltschaft für „Cybercrime“ auserkoren wurde, ermittelte dann zunächst wegen des Verdachts der Verunglimpfung oberster Verfassungsorgane. Diese Ermittlungen liefen zur selben Zeit, als das ganze Land über die Grenzen der Meinungsfreiheit im Falle des linken Pseudokomikers Böhmermann diskutierte. Der allgemeinen Stimmung im Land entsprechend, erteilten jedoch weder der Bundespräsident noch die Bundesregierung die erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 90b Abs. 2 StGB iVm § 194 Abs. 4 StGB.

Derart von den Regierenden im Regen stehen gelassen, entfaltete Staatsanwalt Claus Möllinger dennoch eine emsige Aktivität, um das Verfahren gegen Mandic nicht einstellen zu müssen. Er schrieb diverse abgebildete Personen an, bewertete die Fotomontage als Beleidigung, verwies auf die mögliche Verjährung durch Ablauf der dreimonatigen Strafantragsfrist und erbat die Stellung von Strafanträgen. Tatsächlich gingen dann die Strafanträge ausnahmslos linker Politiker ein (Claudia Roth, Cem Özdemir, Anton Hofreiter, Ralf Stegner und Joschka Fischer). In gewöhnlichen Verfahren wegen Beleidigung endet das dieses in der Regel mit der Einstellung und dem Verweis auf den Privatklageweg. Vorliegend hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein hohes Interesse daran, das Verfahren nicht einfach einzustellen, sondern ein Exempel zu statuieren.

13.500 Euro Strafe wegen diesem Foto – Merkel, Maas, Roth und Co. angeblich keine Volksverräter
Mandic betreibt eine Anwaltskanzlei in Freiburg. Foto: privat

Hausdurchsuchung wegen einer Banalität

Deswegen rückte Staatsanwalt Claus Möllinger mit diversen Kriminalbeamten in den frühen Morgenstunden im Oktober 2016 in Freiburg persönlich an und durchsuchte die Wohnung des Rechtsanwalts Mandic. Viele Anwälte und Juristen fragten sich damals sogleich: Ist das denn rechtmäßig? Hausdurchsuchung wegen einer angeblichen Beleidigung? In dem Beschwerdeverfahren stellte das Landgericht Karlsruhe einige Monate nach der Durchsuchung fest, dass diese rechtswidrig war. Das Gericht befand, dass die bis dahin ein Jahr andauernden Ermittlungen genügend Beweise für die Urheberschaft des „Täters“ erbracht hätten. Wesentliche Beweise waren auch nach Durchsuchung der Computer nicht zu erwarten.

Der Strafbefehl enthält keine Hinweise darauf, was an dem Bild beleidigend sein soll. In der Akte findet sich jedoch der Hinweis, dass die Abgebildeten auf eine Stufe mit Kriegsverbrechern gesetzt würden. Mandic und andere AfD-Politiker dürfen sich dabei fast täglich anhören, dass sie eigentlich doch Nazis seien und dass sie Deutschland genau dahin führen wollen, wo die Nazis aufgehört hätten. Gerade die beleidigten Grünen machen ja massiv von der Nazikeule Gebrauch. Wer diese Keule nun also in die andere Richtung versucht zu schwingen, den besuchen Staatsanwaltschaft und Polizei zu Hause, und der darf richtig Strafe zahlen. Das ist die eigentliche Botschaft dieses Prozesses.

Kürzlich nun bekam Mandic Post vom Amtsgericht Freiburg. In dem Strafbefehl war für ihn eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro vorgesehen. Dagegen legte er Einspruch ein. Im April findet die mündliche Verhandlung statt. Mandic wird von den Rechtsanwälten Roland Ulbrich, Leipzig und Jochen Lober, Köln, verteidigt.

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