Deutschland

Koalitionsvertrag: CSU, CSU und SPD wollen illegale Zuwanderung nach Deutschland drastisch erhöhen

Koalitionsvertrag:  CSU, CSU und SPD wollen illegale Zuwanderung nach Deutschland drastisch erhöhen
Verbrecher unter sich: Angela Merkel (CDU) und Martin Schulz (SPD)

Im Koalitionsvertrag ist von „Steuerung“ der Migration die Rede, nirgends von Begrenzung. Im Gegenteil: Hinter bestimmten Formulierungen verbirgt sich sogar eine kräftige Ausweitung der illegalen Zuwanderung, wie eine Analyse des Pamphlets belegt.

von Alexander Wendt

Das bemerkenswerte an dem sich formierenden Kabinett Merkel IV ist nicht so sehr die Art und Weise, wie es höchstwahrscheinlich zustande kommt, auch nicht die Tatsache, dass ein Vizekanzler darin Platz nehmen will, der vor relativ kurzer Zeit noch einen Kabinettseintritt unter Merkel apodiktisch ausgeschlossen hatte. Ein zentraler Punkt ist vielmehr der Koalitionsvertrag selbst.

Erst weit hinten im Text, in Kapitel VIII, kommen seine Autoren auf das Thema zu sprechen, das den Bürgern das allerwichtigste ist: die Migration. Aus mehrerlei Gründen handelt es sich um ein historisches Dokument. Unter der Überschrift „Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen“ heißt es in Punkt 1 mit der Überschrift „Flüchtlingspolitik“:

„Deutschland bekennt sich zu seinen bestehenden rechtlichen und humanitären Verpflichtungen. Wir werden das Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention.“

Abgesehen davon, dass es keine „Grundwerte“ des Grundgesetzes gibt, sondern Grundrechte – die Artikel 1 bis 20 – und dass es sich dabei nicht um einen „Katalog“ handelt, abgesehen davon also ist es interessant, den entsprechenden Verfassungsartikel 16 anzuschauen:

„(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“

Würden sich die Koalitionspartner also tatsächlich auf das Asylrecht berufen, dann müssten sie die gesamte von ihnen seit 2015 getragene Politik der offenen Grenze für obsolet erklären. Strikt nach Artikel 16: das hieße, außer den ganz wenigen, die über Flughäfen oder Häfen direkt nach Deutschland einreisen, könnte sich niemand auf das Asylrecht berufen. Natürlich wäre Deutschland frei, gleich an der Grenze zu prüfen, aus welchen Gründen jemand kommt, und es könnte diejenigen, die tatsächlich politische Verfolgung glaubhaft machen können, aufnehmen. Im Jahr 2016 galt dieser eigentliche und einzige Asylgrund in gerade in 0,3 Prozent aller Fälle.

Ansonsten gilt nach den formal ja immer noch nicht abgeschafften Dublin-Regeln: Jeder Kriegsflüchtling und Asylbewerber stellt seinen Antrag in dem EU-Land, das er als erstes betritt. Dann werden die Personen nach einem Schlüssel innerhalb der Gemeinschaft verteilt, ein Verfahren, das (eigentlich) sicherstellen soll, dass sich niemand sein Wunschland aussuchen kann.

Ein entscheidender, aber nicht der einzige Widerspruch in diesem inkonsistenten Koalitionsvertrag liegt also darin, dass sich aus dem Grundgesetz gerade keine Verpflichtung zur Bearbeitung jedes einzelnen Asylantrags ergibt.

Es folgen Passagen, die deutlich machen: die große Koalition will auf keinen Fall zurück zu Sinn und Wortlaut von Artikel 16, sie will auch nicht die Dublin-Regel wiederherstellen, die von Angela Merkel im September 2015 eigenhändig und ohne Absprache mit den anderen Staaten abgeschafft wurde.

„Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180000 bis 220 000 nicht übersteigen werden.“

Bei dem, was dort steht, handelt es sich weder um eine Begrenzung noch eine Verpflichtung, sondern eine Prognose. Es fehlt jeder Hinweis, was passieren soll, wenn mehr kommen. Einen praktischen Wink hatte der designierte Vizekanzler Schulz schon vor kurzem gegeben: „Dann kommen eben mehr“. Als nächstes geht es um den Familiennachzug:

„Bei der Ausgestaltung des Selbsteintrittsrechts“, heißt es, „wird die Frage der Herstellung der Einheit der Kernfamilie zu berücksichtigen sein.“

Selbsteintrittsrecht – der Begriff dürfte nicht allzu bekannt sein. Es handelt sich um eine Ausnahme von den sonstigen Dublin-Regeln, formuliert in Artikel 17 von Dublin III: in begründeten Einzelfällen (Krankheit einer Person, Schwangerschaft, Minderjährigkeit eines illegal Einreisenden) kann ein Land nach eigenem Ermessen auch Asylbewerber auf sein Territorium lassen, obwohl sie über einen sicheren Drittstaat kommen. Auf diese Sonderregel berief sich die Bundesregierung im September 2015, als sie über Nacht sowohl den Grundgesetzartikel 16 als auch das Dublin-Abkommen kippte. In dem Buch Robin Alexanders „Die Getriebenen“ – einer präzisen Chronik der so genannten Flüchtlingskrise – kann jeder nachlesen, dass Kanzleramtsminister Peter Altmaier den von Merkels Vorgehen völlig überrumpelten Ministerpräsidenten der Bundesländer versicherte, dieses windschiefe und durch keinen Bundestagsbeschluss gedeckte Provisorium würde nur für einige Tage gelten, allerhöchstens für Wochen. Mittlerweile ist die für wenige Notfälle gedachte Ausnahme – nach wie vor von keinem Parlament legitimiert – zur faktischen Regel geworden. Der Koalitionsvertrag ist deshalb historisch, weil er diese Regel zum ersten Mal als Mittel zur Einwanderung schwarz auf weiß fixiert. Was das heißt, wird weiter unten noch deutlicher:

„Wir treten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem ein und beteiligen uns daher aktiv am Prozess der Reform des Dublin-Verfahrens.“

Reform des Dublin-Verfahrens? Wie das, wenn das Verfahren offensichtlich außer Kraft gesetzt ist? Hinter dem Begriff verbirgt sich eine (noch nicht in Kraft getretene) Initiative des Europaparlaments, die die ursprüngliche Asylpraxis der EU noch weiter zu einer Einwanderungspraxis nach Deutschland machen würde. Nach der EU-Vorlage müssten Migranten künftig nicht mehr formell einen Antrag in dem Land stellen, das sie als erstes betreten, sondern können angeben, ob schon eine „genuine Verbindung“ in ein bestimmtes EU-Land besitzen. Als „genuine Verbindung“ sollen nicht näher eingegrenzte Familienmitglieder gelten, aber auch ein früherer Aufenthalt in Deutschland oder einem anderem Zielstaat. In dieses Land soll ein Migrant dann gebracht werden, dort sollen sich die Behörden um sein Asylverfahren kümmern. In einem Hintergrundpapier des EU-Parlaments dazu heißt es:

„Links to a particular country first relocation criteria: asylum seekers that have a “genuine link” with a particular member state should be transferred to it,since this increases their chances of integration and reduces the risk of secondary movements. Such links would be defined as having family members present in that country, as well as prior residence or studies in a particular EU-country.“

Der entscheidende Punkt ist: da Deutschland seit 2015 drastisch mehr Einwanderer aufgenommen hat als alle anderen EU-Länder zusammen, würde diese Änderung der Regeln bedeuten, dass auch künftig die allermeisten, die sich auf einen „genuinen Link“ berufen wollen, ihn in Deutschland fänden. Weder das EU-Papier noch der Koalitionsvertrag gehen mit einem Wort darauf ein, wie die angeblichen Verwandtschaftsverhältnisse eigentlich überprüft werden sollen angesichts der Tatsache, dass etwa 80 Prozent der seit 2015 Hereingeströmten ohne Papiere gekommen sind, und die Behörden ihre Angaben zu Name, Herkunft und Alter einfach von ihnen übernehmen mussten. Ziemlich dicht danach heißt es kurioserweise im Koalitionspapier:

„Wir wollen Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden.“

Kommt die Reform genannte Änderung der Dublin-Regeln – und die Koalitionspartner bekennen sich ja ausdrücklich dazu – dann würde es jetzt mehr Sinn ergeben als jemals zuvor, gerade Minderjährige oder angeblich Minderjährige vorzuschicken. Denn die können kaum abgeschoben werden, sie müssen, um Aufenthalt zu bekommen, noch nicht einmal einen Asylantrag stellen, und dienen deshalb bestens als „genuine Links“, oder, wie es auch heißt, „Ankerpersonen“.

An diesen völlig widersprüchlichen Stellen zeigt sich grell, wie zwei unterschiedliche Lager ihre Positionen jeweils in dem Vertrag fixiert haben, ohne dass eine Erklärung folgen würde, wie das eine zum anderen passen soll.

Alles in allem: die ungefilterte Migration nach Deutschland, größtenteils eine Armutsmigration, bleibt bestehen. Der Ausnahmetatbestand des „Selbsteintrittsrechts“ bekommt die offizielle Weihe einer Regel. Und gut verborgen steckt im Kapitel VIII des Koalitionsvertrags ein neues Instrument zur Einwanderung via Familiennachzug, das Menschen vor allem ins Wunschland Germany leiten würde. Denn die von der Koalition vereinbarte Begrenzung des Familiennachzugs auf 1000 pro Monat plus Härtefälle beschränkt sich nur auf Migranten mit nachrangigem Schutz, die weder unter das Asylrecht noch die Flüchtlingskonvention fallen. Das sind vor allem etwa 128 000 Syrer und Iraker, dazu noch einige aus Afghanistan, also eine Minderheit unter den 1,6 Millionen.

Die EU-Pläne sehen dagegen ausdrücklich keine Limitierung vor: grundsätzlich kann jeder Migrant in Deutschland als „Ankerperson“ dienen, und nachkommende „family members“ sind in dem EU-Entwurfspapier weder im Verwandschaftsgrad noch in ihrer Zahl begrenzt.

Es scheint so, als wäre der über viele Runden ausgetragene Schaukampf zwischen SPD und Union über die vergleichsweise kleine Gruppe von 12 000 Familiennachzüglern jährlich für nachrangig Geschützte eine Vorführung für die Öffentlichkeit gewesen, während woanders im Vertrag sogar neue Einwanderungswege befürwortet werden – allerdings verschleiert durch bürokratische Begriffe.

Von den drei Koalitionspartnern spricht sich bis jetzt die CSU strikt gegen die Dublin-Neuregelung aus. Vielleicht hofft Horst Seehofer, die Pläne als Innenminister und Parteichef gewissermaßen im Regierungsvollzug abwenden zu können. Die SPD besitzt allerdings im Verhältnis zu ihrem Wahlergebnis eine erdrückende Kabinettsmacht. Und Angela Merkel spricht zwar seit einiger Zeit davon, dass sie Zuwanderung begrenzen will. Getan hat sie seit 2015 in dieser Richtung noch nie etwas.

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