Deutschland

10-Jährige sexuell missbraucht: Deutsche Behörden belohnen Vergewaltiger mit Aufenthaltserlaubnis

10-Jährige sexuell missbraucht: Deutsche Behörden belohnen Vergewaltiger mit Aufenthaltserlaubnis
Der Angeklagte Chalid M. neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal in Tübingen

Straftaten von Illegalen sind mittlerweile an der Tagesordnung und für manche kaum noch erwähnenswert. Manche Fälle sind jedoch so unglaublich, dass selbst hartgesottenen Lesern die Spucke wegbleibt. Serienstraftäter werden heute in der BRD noch mit Aufenthaltstiteln belohnt. Sie glauben das nicht? Lesen Sie selbst!

von Günther Strauß

Deutschland im Jahre 2014. Als einer von vielen kommt ein angeblicher Palästinenser allein und ohne Pass nach Deutschland. Mithilfe eines Schleppers gelangte er über Italien schlussendlich nach Karlsruhe, wo er im März 2014 einen Asylantrag stellt. Die erste Straftat begeht er jedoch bereits mit der illegalen Einreise in die Bundesrepublik. Noch ahnt niemand, dass der heute 37-Jährige ohne großen Zeitverlust mit großem Eifer seine Strafakte weiter füllen wird.

Im September 2014 stiehlt der Asylforderer ein paar Kopfhörer in einem Kaufhaus und begeht damit seine zweite aktenkundige Straftat. Nummer drei folgt auf dem Fuße, wieder ein Diebstahl. Diesmal lässt die Fachkraft für spontane Eigentumsübertragung zwei MP3-Player und ein Haarschneideset mitgehen. In seiner Freizeit pöbelt der Ausländer gern fremde Menschen an, gern auch mal in Restaurants und verhält sich selbst gegenüber der Polizei außerordentlich aggressiv.

Ende 2014 greift er ein 16-jähriges Mädchen an, welches mit dem Fahrrad unterwegs ist und versucht, ihr Handy zu stehlen. Im Dezember 2014 attackiert er wieder eine Radfahrerin und versucht, diese zu berauben und zu vergewaltigen. Die junge Frau kann flüchten und verständigt die Polizei. Diese nimmt den Straftäter fest. Mindestens 5 dokumentierte Straftaten gehen also allein im Jahre 2014 auf das Konto des Asylforderers. Als er sich Anfang 2015 wegen der Überfälle und der Diebstähle vor dem Amtsgericht Tübingen verantworten muss, verhöhnt er sogar noch eines seiner Opfer. Für die junge Frau, die er fast vergewaltigt hätte, sei dies „keine schlechte Lektion“, denn sie wisse ja nun, dass sie aufpassen müsse, so die Aussage der Fachkraft für Spontangynäkologie.

Das Amtsgericht verurteilt den vermeintlichen Palästinenser wegen räuberischen Diebstahls und versuchten Raubes im Mai 2015 zu 18 Monaten Haft, die er ausnahmsweise in voller Länge absitzen muss und äußert zudem deutliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes. Er sei möglicherweise “nicht die Person, für die er sich im Asylverfahren ausgibt”. Bisher hat der Illegale uns wieder einmal nur gekostet. Einerseits einen großen Haufen Geld, andererseits Nerven und Schicksale.

Der Asylantrag ist unterdessen noch immer nicht entschieden, das Verfahren läuft. Am 4. Mai 2016 befragt ihn ein Entscheider des Amts fast zwei Stunden lang. Der Asylforderer bleibt wiederum bei Fragen zu seiner Vorgeschichte vage. Als er die Flagge von Syrien zeichnen soll, wird es die von Palästina. Von der syrischen Nationalhymne kennt er nur die erste Zeile. Ungewöhnlich für jemanden, der angeblich jahrzehntelang in Syrien gelebt hat. So zumindest lauteten seine Angaben, die er bis dato gemacht hatte.

Am 22. Juni 2016 lehnt der Entscheider den Asylantrag ab. Sie glauben, man schob den Straftäter danach folgerichtig aus Deutschland ab? Fehlanzeige! Trotz der illegalen Einreise und der begangenen Straftaten erhielt die Fachkraft “subsidiären Schutz”. Ihm wurde damit ermöglicht, sich weiterhin in der BRD aufzuhalten, so lange Krieg in Syrien herrscht. Und das, obwohl große Zweifel daran bestanden, dass er überhaupt aus Syrien kommt. Ganz abgesehen vom EU-Abkommen „Dublin-III“, wonach ein Asylsuchender in jenem Land, in welches er zuerst eingereist ist, seinen Antrag auf Asyl stellen muss (in seinem Fall Italien). Demnach hat der verurteilte Straftäter erst recht nichts in der BRD verloren.

Wie es unter den Illegalen üblich ist, reicht auch unser Goldstück kurz nach der Ablehnung seines Asylantrages Klage dagegen ein. Dies verschafft ihm viel Zeit, die er mit zweifelhaften Aktivitäten in der BRD verbringen kann. Er befleißigt sich weiter, die deutsche Justiz in Atem zu halten. Am 27. März 2017 randaliert die Fachkraft für Sachbeschädigung angetrunken in einer Flüchtlingsunterkunft, reißt einen Rollladenkasten heraus und bespuckt mehrere Polizisten.

Als illegaler Straftäter wird man in der BRD heute belohnt. Am 12. April 2017, nur wenige Wochen nach seinem letzten Konflikt mit dem Gesetz, erteilt das Verwaltungsgericht Sigmaringen dem Serienstraftäter mit ungeklärter Herkunft die ersehnte Anerkennung als Flüchtling mit unbefristetem Schutz und dem Recht, seine Familie nachzuholen. Die Begründung des Richters: Als Mann im wehrfähigen Alter und als Palästinenser sei er unkontrollierbaren Risiken und besonderer Willkür des syrischen Regimes ausgesetzt.

Zwei Monate später bedankt sich auch unser Freund bei seinem neuen Heimatland, auf seine ganz eigene Art und Weise. Es ist der 22. Juni 2017. Der vorbestrafte Neubürger lungert in der Nähe des Friedhofs Hirschau herum und plant eine schreckliche Tat. Ein zehnjähriges Mädchen fährt nichtsahnend mit ihren Fahrrad von der Schule nach Hause. Die arabische Hormonschleuder stößt das Mädchen vom Rad und zerrt es brutal in einen Heuhaufen. Dort geht der Horror weiter. Er berührt das Mädchen an Brust und Unterleib und ist gerade im Begriff, noch einen Schritt weiter zu gehen, als engagierte Passanten beherzt eingreifen und Schlimmeres verhindern. Die 10-Jährige entrinnt nur knapp einer brutalen Vergewaltigung. Am helllichten Tag hatte es der illegal eingereiste Triebtäter auf das kleine Schulmädchen abgesehen. Der Weg, an dem sich die schändliche Tat ereignete, ist ein beliebter Schulweg, es gab viele potentielle Opfer. Nur durch großes Glück konnte das kleine Mädchen gerettet werden, bevor noch bestialischere Szenen ganz Tübingen erschüttert hätten.

Gerade einmal 8 Monate nach der für ihn so günstigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird der Serienstraftäter wieder ein Fall für die deutsche Justiz. Nach der Attacke auf die 10-Jährige muss er sich wegen sexueller Nötigung und Missbrauch eines Kindes verantworten. Während des Prozesses kommt es zu einem weiteren handfesten Skandal. Der Vergewaltiger hat einen ganz persönlichen Tipp an die Mutter des Opfers: “Das Mädchen hätte besser mit dem Bus in die Schule fahren sollen.” Er wird wegen schwerer sexueller Nötigung und Kindesmissbrauchs zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Auf die Haft folgt möglicherweise die Sicherungsverwahrung und das ganze Spiel kostet den deutschen Steuerzahler wiederum astronomische Beträge.

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