Deutschland

Gerichtsbeschluss: Merkels Geheimgespräche mit korrumpierten Journalisten bleiben geheim

Gerichtsbeschluss: Merkels Geheimgespräche mit korrumpierten Journalisten bleiben geheim
Gesteuerte Presse: Angela Merkel führt geheime Gespräche mit korrumpierten Journalisten.

Im Merkel-Regime ist die Presse heute gleichgeschaltet. Immer öfter bestimmt die Politik über die Inhalte in den Mainstreammedien. Schließlich ist die Stimmung im Volk angespannt und der eigene Machtanspruch beginnt langsam zu bröckeln. Geheime Treffen von Regierungsvertretern und Medienbossen sind an der Tagesordnung. Transparenz? Fehlanzeige! Und nun ist dieser Betrug am Volk sogar noch höchstrichterlich abgesegnet.

von Günther Strauß

Im Weißen Haus in Washington heißen sie „Background Briefings“, im Kanzleramt von Schlepperkönigin Angela Merkel (CDU) ist von „Hintergrundgesprächen“ die Rede: Vertrauliche Zusammenkünfte von Medien und Mächtigen, über die kein Wort nach außen dringen soll. Denn die Macht der Regierung begründet sich zu einem großen Teil auch aus der Unterstützung der gleichgeschalteten Medienlandschaft. Im stillen Kämmerlein kommen Befehle von oben und die Schmutzliteraten der Systemmedien schreiben das, was sie schreiben sollen.

Die Symbiose von Presse und Politik ist dabei nirgendwo ähnlich perfektioniert wie in der BRD. Die Duzfreundinnen Friede Springer und Angela Merkel etwa haben eine enge, am Nutzen orientierte Beziehung. Auf der einen Seite der Springer Verlag – das mächtigste Presseorgan in Deutschland, auf der anderen Seite die Bundeskanzlerin, die gerne ihren Nutzen daraus schlägt und ihren Machtanspruch festigen lässt. Das Ergebnis findet sich so gut wie jeden Morgen in der BILD-Zeitung: „Kanzlerin der Herzen“, „Super-Merkel“, „Standfeste Powerfrau“, „Eiserne Kanzlerin“, „Mächtigste Frau der Welt“.

Scharf blickende Volksgenossen erkennen in dem Duo Merkel/Springer ein plutokratisches Kartell, die Symbiose von Reich & Mächtig, einen Pakt zu gegenseitigem Nutzen: Die Kanzlerin genießt dank des Wohlwollens der Verlagsherrscherin publizistische Aufmerksamkeit und Imagepflege in einem Ausmaß, das mit Geld nicht zu bezahlen wäre. Die Hochgejubelte ihrerseits pflegt – mithilfe ihrer Partei – das für die Medienkonzerne profitliche politische Klima. Alles ganz legal, wenn auch außerordentlich schmierig und verfilzt. Man versteht sich, auch ohne Absprache.

Friede Springer ist längst nicht die einzige Vertreterin der Medienmogule, die ein enges Verhältnis zum Kanzleramt haben. Wöchentlich finden geheime Gespräche zwischen Regierungsvertretern und Angehörigen der Massenmedien statt. Die Propaganda, die dem Volk verabreicht wird, muss schließlich gut geplant sein. Doch immer mehr Menschen hinterfragen eben diese Treffen kritisch und wollen wissen, was da hinter verschlossenen Türen eigentlich besprochen wird.

Deshalb bemühte sich unter anderem ein Redakteur des Tagesspiegels, Licht ins Dunkel zu bringen (es gibt scheinbar vereinzelt auch noch ehrbare Vertreter unter den Journalisten). Das Kanzleramt sollte dabei gerichtlich gezwungen werden, preiszugeben, wann, wo, zu welchen Themen und mit welchen Beteiligten die vertraulichen Runden stattgefunden haben. Auf knapp 50 Seiten begründeten die Anwälte der Regierung, weshalb es aus ihrer Sicht keine Transparenz geben darf. Zentrales Argument:

Die Geheimgespräche hätten eine „überragende Bedeutung“ für die „Funktionsfähigkeit des Kanzleramts“. „Jahrzehntelang erprobte Instrumente der Willensbildung und Willensvermittlung“ ständen auf dem Spiel. Es handele sich hier um den „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“. „Zur wirksamen Willensbildung der Bundesregierung muss es einen vertraulichen und geschützten Bereich der Kommunikation zwischen Regierungsmitgliedern und Journalisten geben“.

Und wie es kaum anders zu erwarten war, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Klage ab. Daten, Teilnehmer und Themen der von Kanzleramt und Journalisten als „Hintergrundgespräch“ bezeichneten Treffen bleiben damit weiter vor der Öffentlichkeit verborgen. Angesichts der Angaben des Kanzleramts, keine schriftlichen Unterlagen zu den Treffen zu besitzen, „lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass die gewünschten Informationen bei der Antragsgegnerin tatsächlich vorhanden sind“. Die Leugnung von Unterlagen ist nicht weiter verwunderlich, ging es doch bei den Treffen, zu denen der Redakteur vorrangig Informationen einholen wollte, um brisante Themen wie Flüchtlingskrise, Brexit und die AfD.

Eilbedürftig sei nach Entscheidung des OVH die Recherche des Tagesspiegel-Redakteurs ebenfalls nicht, da das Auskunftsbegehren „im Kern auf die seit langem eingeführte Einrichtung des (Hintergrund-)Gesprächs abzielt“. Eine mögliche Ungleichbehandlung von Journalisten reiche hier nicht aus, ebenso wenig die Diskussionen um die Rolle der Presse sowie der Umgang mit den Medien durch die neue US-Regierung. Das Kanzleramt hatte die Auskünfte mit dem Hinweis verweigert, die Regierung müsse ohne Öffentlichkeit prüfen, „inwieweit bestimmte politische Positionen medial vermittelbar sind“ und so „eigene politische Vorstellungen verwirklicht“ werden könnten. Auskünfte darüber hätten den Stopp der Gespräche zu Folge. Diese seien aber auch wichtig, damit Journalisten politisches Geschehen „in den richtigen Kontext“ setzten.

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